Geblitzt? Was nun?
Geblitzt worden – was nun? Diese Frage stellt sich der Betroffene zu Recht. Schließlich können Tempoverstöße, das Fahren über eine rote Ampel sowie Abstandsverstöße und Handy am Steuer ganz schön teuer werden. Welche Strafen der Bußgeldkatalog bereithält, wann der Bußgeldbescheid nach dem Blitzen kommt und wie Sie die Vorwürfe anfechten können, soll im Folgenden genauer unter die Lupe genommen werden…
Geblitzt worden – diese Strafen sieht der Gesetzgeber vor!
Bußgelder, Punkte, Fahrverbot! Das hört kein Autofahrer gerne. Wer allerdings zum falschen Zeitpunkt zu fest auf das Gaspedal tritt oder am Steuer eine SMS verfasst, ist vor Sanktionen dieser Art nicht gefeit. Hier erfahren Sie, was laut Bußgeldkatalog bei Rotlicht-, Abstands- und Handyvergehen auf Sie zukommen kann. Geschwindigkeitsverstöße für Pkw's und Motorräder haben wir nachfolgend einmal exemplarisch aufgeführt:
Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Bußgeldbescheid: Fristen & Verjährung
Fristen einhalten ist ein ganz entscheidender Punkt in Bezug auf den Ausgang eines Bußgeldverfahrens. Zum einen muss der Betroffene darauf achten, seinen Einspruch innerhalb von vierzehn Tagen einzulegen. Zum anderen ist die Behörde verpflichtet, den Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Macht sie das nicht, sind die Tatvorwürfe verjährt und ein Einspruch ist gar nicht mehr nötig. Eine Anhörung – ganz gleich, ob mündlich bei einer Verkehrskontrolle oder schriftlich in Form eines Anhörungsbogens – verlängert die Verjährungsfrist allerdings um weitere drei Monate. Die Frist einer Verjährung kann zudem aus anderen Gründen verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeldvorwürfen nachlesen.
Das Bußgeldverfahren und seine Fehlerquellen
Kein Mensch ist fehlerlos – auch nicht die Mitarbeiter einer Bußgeldstelle. Die Folge: So mancher Bußgeldbescheid hat durchaus formelle Fehler aufzuweisen. Dazu gehören:
- ein falsches Aktenzeichen
- lückenhafte Angaben zur beschuldigten Person
- Fehler in der Fristberechnung
- kein angefügtes Blitzerfoto
- keine Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verstoßes
- fehlende Angaben zu den Nebenfolgen
- keine Rechtsmittelbelehrung
Hierbei ist zu beachten, dass nicht ein Formfehler allein schon ausreichen muss, um die Vorwürfe zu entkräften. Zudem sind nicht alle Formalitäten von Bedeutung – so ist ein Bußgeldbescheid sehr wohl ohne Unterschrift des Mitarbeiters der Bußgeldbehörde gültig. Doch auch die Technik und deren Bedienung sind fehleranfällig. Nicht ausreichend geschulte Messbeamte, unregelmäßig gewartete und geeichte Blitzer sowie schlechte Sichtverhältnisse aufgrund von Regen, Schneefall oder Dunkelheit können die Ergebnisse einer Messung beeinflussen.
Wer geblitzt worden ist und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, um die Vorwürfe überprüfen zu lassen.
Geblitzt worden in der Probezeit
Ein Sonderfall bei der Sanktionierung von Verkehrsordnungswidrigkeiten stellt die Probezeit dar. Als Fahranfänger steht man nämlich unter besonderer Beobachtung und wird bei Verstößen härter bestraft. Hier erwartet den Fahranfänger je nach Vergehen ein Eintrag wegen eines A- oder B-Verstoßes.
Zu den A-Verstößen zählen unter anderem Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlichtverstöße sowie Abstands- und Mobiltelefonvergehen, zu den B-Verstößen das Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, unzureichende Bereifung und Kennzeichenmissbrauch. Je nach Anzahl und Kombination der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten kann es zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Nobody is perfect, auch nicht die Bußgeldstelle. Daher gibt viele Gründe, warum Vorwürfe in einem Bußgeldverfahren anfechtbar sein können!
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen!
Um mögliche Fehler in einem Bußgeldverfahren aufzudecken, macht es Sinn, seinen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid direkt online bei Geblitzt.de einzureichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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