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Geblitzt? Was nun?

Mehrere Autofahrer überqueren eine Kreuzung mit einem stationären Blitzer und fragen sich, was sie tun können wenn sie geblitzt wurden.

Geblitzt worden – was nun? Diese Frage stellt sich der Betroffene zu Recht. Schließlich können Tempo­ver­stöße, das Fahren über eine rote Ampel sowie Abstands­ver­stöße und Handy am Steuer ganz schön teuer werden. Welche Strafen der Bußgeld­ka­talog bereithält, wann der Bußgeld­be­scheid nach dem Blitzen kommt und wie Sie die Vorwürfe anfechten können, soll im Folgenden genauer unter die Lupe genommen werden…

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Geblitzt worden – diese Strafen sieht der Gesetz­geber vor!

Bußgelder, Punkte, Fahrverbot! Das hört kein Autofahrer gerne. Wer aller­dings zum falschen Zeitpunkt zu fest auf das Gaspedal tritt oder am Steuer eine SMS verfasst, ist vor Sanktionen dieser Art nicht gefeit. Hier erfahren Sie, was laut Bußgeld­ka­talog bei Rotlicht-, Abstands- und Handy­ver­gehen auf Sie zukommen kann. Geschwin­dig­keits­ver­stöße für Pkw's und Motor­räder haben wir nachfolgend einmal exempla­risch aufgeführt:

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Geschwin­dig­keits­über­schreitung - Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Geschwindigkeitsüberschreitung- Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Handy am Steuer

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

Rotlicht­verstoß

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

Abstands­verstoß

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  1 Punkt 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  1 Punkt 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  1 Punkt 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  3 Monate 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  180 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  400 €  2 Punkte  3 Monate 

Bußgeld­be­scheid: Fristen & Verjährung

Fristen einhalten ist ein ganz entschei­dender Punkt in Bezug auf den Ausgang eines Bußgeld­ver­fahrens. Zum einen muss der Betroffene darauf achten, seinen Einspruch innerhalb von vierzehn Tagen einzu­legen. Zum anderen ist die Behörde verpflichtet, den Bußgeld­be­scheid innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Macht sie das nicht, sind die Tatvor­würfe verjährt und ein Einspruch ist gar nicht mehr nötig. Eine Anhörung – ganz gleich, ob mündlich bei einer Verkehrs­kon­trolle oder schriftlich in Form eines Anhörungs­bogens – verlängert die Verjäh­rungs­frist aller­dings um weitere drei Monate. Die Frist einer Verjährung kann zudem aus anderen Gründen verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeld­vor­würfen nachlesen.

Das Bußgeld­ver­fahren und seine Fehlerquellen

Kein Mensch ist fehlerlos – auch nicht die Mitar­beiter einer Bußgeld­stelle. Die Folge: So mancher Bußgeld­be­scheid hat durchaus formelle Fehler aufzu­weisen. Dazu gehören:

  • ein falsches Aktenzeichen
  • lücken­hafte Angaben zur beschul­digten Person
  • Fehler in der Fristberechnung
  • kein angefügtes Blitzerfoto
  • keine Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verstoßes
  • fehlende Angaben zu den Nebenfolgen
  • keine Rechts­mit­tel­be­lehrung

Hierbei ist zu beachten, dass nicht ein Formfehler allein schon ausreichen muss, um die Vorwürfe zu entkräften. Zudem sind nicht alle Forma­li­täten von Bedeutung – so ist ein Bußgeld­be­scheid sehr wohl ohne Unter­schrift des Mitar­beiters der Bußgeld­be­hörde gültig. Doch auch die Technik und deren Bedienung sind fehler­an­fällig. Nicht ausrei­chend geschulte Messbeamte, unregel­mäßig gewartete und geeichte Blitzer sowie schlechte Sicht­ver­hält­nisse aufgrund von Regen, Schneefall oder Dunkelheit können die Ergeb­nisse einer Messung beeinflussen.

Wer geblitzt worden ist und einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten hat, kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, um die Vorwürfe überprüfen zu lassen.

Geblitzt worden in der Probezeit

Ein Sonderfall bei der Sanktio­nierung von Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten stellt die Probezeit dar. Als Fahran­fänger steht man nämlich unter beson­derer Beobachtung und wird bei Verstößen härter bestraft. Hier erwartet den Fahran­fänger je nach Vergehen ein Eintrag wegen eines A- oder B-Verstoßes.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Zu den A-Verstößen zählen unter anderem Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlicht­ver­stöße sowie Abstands- und Mobil­te­le­fon­ver­gehen, zu den B-Verstößen das Parken auf Autobahnen und Kraft­fahr­straßen, unzurei­chende Bereifung und Kennzei­chen­miss­brauch. Je nach Anzahl und Kombi­nation der began­genen Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten kann es zu einer Verlän­gerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Nobody is perfect, auch nicht die Bußgeld­stelle. Daher gibt viele Gründe, warum Vorwürfe in einem Bußgeld­ver­fahren anfechtbar sein können!

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen!

Um mögliche Fehler in einem Bußgeld­ver­fahren aufzu­decken, macht es Sinn, seinen Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid direkt online bei Geblitzt.de einzu­reichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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