Führerschein für E-Bikes
Im Oktober 2019 beschloss die Bundesregierung, das „Klimaschutzprogramm 2030“ auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Ein beachtlicher Teil dieses Programms behandelt die Elektromobilität. Nicht nur in diesem Zusammenhang sind auch E-Bikes immer wieder im Gespräch. Doch benötigt man für die E-Bikes eigentlich einen Führerschein? Das ist ganz klar vom Modell abhängig. Grundsätzlich handelt es sich bei einem E-Bike um ein Fahrrad mit einem elektrischen Hilfsmotor, der den Fahrer unterstützt. Allerdings werden die Bezeichnungen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec für die elektrischen Räder oft verwechselt oder synonym benutzt. Die Unterschiede liegen im elektrischen Motor und in ihrer Bauart. Aus diesen Unterschieden leiten sich auch verschiedene Regelungen und somit die Frage nach dem Führerschein ab. Für ein Pedelec benötigt man keinen Führerschein. Dagegen muss man für ein S-Pedelec einen Führerschein der Klasse AM besitzen und für ein E-Bike eine Mofa-Prüfbescheinigung.
E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs: Das sind die Unterschiede
Pedelecs gelten als Fahrräder, da der Motor den Fahrer nur beim Treten mit 250 Watt unterstützt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Dementsprechend benötigt man keinen Helm, keine Zulassung und auch keinen Führerschein. Fahrer der Pedelecs müssen den Radweg benutzen und es gelten dieselben Regeln und Promillegrenzen wie für Fahrräder ohne Motor. Den Bußgeldkatalog für Fahrräder finden Sie hier.
Alle anderen Modelle der elektronischen Räder besitzen einen Motor, der auch ohne Pedalunterstützung auf Knopfdruck funktioniert. Diese benötigen alle ein Versicherungskennzeichen. Fährt man ein E-Bike, handelt es sich um ein Leichtmofa mit einer Motorleistung bis zu 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Daher muss der Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen und 15 Jahre alt sein. Darüber hinaus darf auch nicht mehr der Radweg genutzt werden. Eine Helmpflicht gibt es allerdings nicht.
E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, sogenannte E-Bikes 25 gelten als Mofas. Daher ist eine Mofa-Prüfbescheinigung ebenfalls notwendig. Hinzukommt aber noch, dass ein Helm getragen werden muss.
Zweiräder mit einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h bezeichnet man als S-Pedelecs. Es handelt sich dabei um Kleinkrafträder. Daher muss der Fahrer einen Helm tragen, mindestens 16 Jahre alt sein sowie einen Führerschein der Klasse AM besitzen.
Was ist der Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec? Bei einem Pedelec schaltet sich der Hilfsmotor nur dann zu, wenn in die Pedale getreten wird. Der Motor des E-Bikes und des S-Pedelecs unterstützt den Fahrer auch ohne Trittleistung.
Funktionen eines E-Bike
Die Motoren der elektrischen Fahrräder haben Sensoren mit denen meist drei Werte gemessen werden: Drehmoment, Geschwindigkeit und Trittfrequenz. Aus diesen Werten berechnet die Steuereinheit die Energie, die der Motor zum Fahren dazu gibt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei unterschiedlichen Antriebskonzepten. Diese sind davon abhängig, wo der Motor untergebracht ist. Demnach gibt es den Vorderradantrieb, Hinterradantrieb und Mittelmotor. Der Vorderradantrieb ist am leichtesten zu verbauen und ist oft bei einfachen Pedelecs zu finden. Der Hinterradantrieb kann nur mit einer Kettenschaltung kombiniert werden. Es gibt keinen Rücktritt und er befindet sich oft bei sportlichen oder auf Langstrecken ausgelegten Rädern. Der Mittelmotor ist wiederum etwas aufwendiger, da dieser einen speziellen Rahmen benötigt und sich in der Nähe des Tretlagers befinden muss.
Einige der E-Bikes verfügen darüber hinaus über ein Display zum Ablesen der Leistung und teilweise auch zur . Die Reichweite des Akkus hängt von der Fahrweise ab. Aber auch die Witterung, das Gewicht des Fahrers und der Untergrund spielen eine Rolle. In der Regel sind 500-700 Ladezyklen mit einem Akku möglich. Ein zusätzlicher Ersatzakku kostet etwa 700 Euro und sollte bei 10-20 Grad Celsius trocken gelagert werden.
Das sind die Vorteile eines E-Bikes
Immer mehr Menschen nutzen die E-Bikes. Laut des Statistischen Bundesamtes gab es 2014 1,2 Millionen Haushalte mit Elektrofahrrädern, während 2018 bereits 2,3 Millionen Haushalte mindestens ein E-Bike besaßen. Das liegt wohl daran, dass die Fahrzeuge einige Vorteile mit sich bringen.
- Die elektrischen Räder bringen einen mit weniger Muskelkraft auch bei größeren Distanzen schneller ans Ziel.
- Steigungen lassen sich mit dem E-Bike leichter erklimmen.
- Es werden keine direkten Emissionen freigesetzt.
- Der Anreiz besteht, sich öfters in der Natur zu bewegen.
- Der Motor lässt sich ausschalten und man kann das Verkehrsmittel jederzeit wie ein normales Fahrrad fahren.
Pedelec oder E-Bikes nachrüsten? – Folgen des Tunings
Tuning-Sets sind leicht im Internet zu erwerben und laut Hersteller mit wenigen Handgriffen montiert und auch wieder abgebaut. Dennoch sollte man vorsichtig sein, denn das Tuning kann Konsequenzen im Garantiefall, beim Wiederverkauf, in Polizeikontrollen oder bei einem Unfall haben. Denn durch bestimmte Parameter lässt sich aus dem Antriebssystem lesen, ob eingegriffen wurde. Diese Daten können auch nach Jahren noch ausgelesen werden. Folgende Konsequenzen können daraus resultieren:
- Der Verlust des Versicherungsschutzes kann eintreten, da die Privathaftpflicht nur für Pedelec 25 und Fahrrad eintritt.
- Zudem kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassung Schwierigkeiten verursachen. Es drohen 2-3 Punkte sowie ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
- Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert werden (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz).
- Weiterhin stellt das Fahren trotz fehlender Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 FZV dar und kann mit 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister bestraft werden.
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