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Nummern­schild für Elektro­roller als Versicherungsnachweis

Vor allem bei jüngeren Menschen sind E-Scooter ein beliebtes Fortbe­we­gungs­mittel im inner­städ­ti­schen Straßen­verkehr. Aller­dings gehen mit der Nutzung von Elektro­rollern auch Pflichten einher. Dazu gehört eine Haftpflicht­ver­si­cherung, deren Abschluss durch ein entspre­chendes Kennzeichen am Fahrzeug nachge­wiesen werden kann. Wie man die Plakette beantragt und welche Strafen drohen, wenn ein E-Scooter ohne Versi­cherung durch die Gegend rollert, erfahren Sie hier.

E-Scooter-Kennzeichen
ViDI Studio / shutterstock.com

Fit für die Straße mit der Betriebserlaubnis

Zunächst einmal benötigt der Halter eines E-Scooters die Allge­meine Betriebs­er­laubnis (ABE). In den meisten Fällen ist diese beim Fahrzeug­erwerb inklusive. Schließlich muss der Hersteller nachweisen, dass der Elektro­roller die Anfor­de­rungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland erfüllt. Für nicht seriell gefer­tigte Modelle braucht es aller­dings eine Einzel­be­triebs­er­laubnis (EBE).

Versi­che­rungs­pflicht beachten

Um den Abschluss einer E-Scooter-Versicherung muss sich der Halter selbst kümmern. Ist dieser minder­jährig, braucht er die schrift­liche Einver­ständ­nis­er­klärung der Erzie­hungs­be­rech­tigten. Im nächsten Schritt muss man beim Versi­cherer mit der Betriebs­er­laubnis vorstellig werden.

Das Versi­che­rungs­un­ter­nehmen hat dann alle relevanten Infor­ma­tionen wie das Baujahr und die Modell­be­zeichnung des Fahrzeugs schwarz auf weiß vorliegen und kann in der Folge das Kennzeichen ausstellen. Der Antrag­steller erhält die Plakette entweder direkt nach Abschluss des Vertrags vor Ort oder wenige Tage später per Mail bezie­hungs­weise auf posta­li­schem Weg.

Die vom Versi­cherer ausge­stellte Kennzei­chen­pla­kette in Form eines Aufklebers muss vor der Jungfern­fahrt auf öffent­lichen Straßen gut lesbar an der entspre­chenden Kennzei­chen­hal­terung des E-Scooter angebracht werden.

Variable Kosten

Welche Kosten auf den Halter zukommen, hängt in erster Linie vom jewei­ligen Anbieter, dem gewählten Umfang des Versi­che­rungs­schutzes sowie vom Alter des Kunden ab. So müssen Fahrer unter 23 Jahren aufgrund ihres statis­tisch belegten höheren Unfall­ri­sikos etwas mehr bezahlen.

Wer sich einen besonders hochwer­tigen E-Roller angeschafft hat, sollte über eine zusätz­liche Teilkas­ko­ver­si­cherung nachdenken, um zum Beispiel auch bei Diebstahl vollum­fänglich versi­chert zu sein. Insgesamt können sich die Kosten auf rund 30 bis 80 Euro im Jahr belaufen.

Bußgelder für Kennzeichen-Ignoranten

Wer mit seinem E-Scooter auf öffent­lichen Grund und Boden ohne gültige Versi­che­rungs­pla­kette fährt, verstößt gegen das Gesetz. Wird man dabei von der Polizei erwischt, fällt ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro an. Außerdem muss man im Falle eines Unfalls für Sach- und Perso­nen­schäden haften. Übrigens: Das Fahren ohne Betriebs­er­laubnis wird mit 70 Euro sogar noch strenger sanktioniert.

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Auch Rotlicht­ver­stöße mit dem E-Scooter sind keine Kleinigkeit. Mit bis zu 180 Euro und einem Punkt in Flensburg – der dann auch für den Autofüh­rer­schein relevant wird – muss man beim Fahren über eine rote Ampel rechnen. Und wer betrunken auf den E-Roller steigt, darf sich je nach Promil­lewert über Strafen wie Bußgelder, Einträge im Fahreig­nungs­re­gister bis hin zu einem Fahrverbot nicht wundern.

Kein Führer­schein erforderlich

Entgegen einiger im Internet gestreuten Gerüchte benötigt man für die Elektro­roller keine Fahrerlaubnis. Lediglich das Mindest­alter für die Nutzung ist auf 14 Jahre festgelegt. Genauso wenig schreibt der Gesetz­geber eine Helmpflicht vor, da E-Scooter zu den Elektro­kleinst­fahr­zeugen gehören und damit maximal 20 km/h schnell sind.

Vorschriften-Optimierung zwecks Unfall-Prävention

Trotz drohender Bußgelder ist die Zahl der Unfälle mit E-Scooter-Beteiligung in Deutschland stets auf einem hohen Niveau. Mit dem Entwurf einer Novelle zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung will das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Zahl der Verkehrs­un­fälle senken. Dafür ist eine Anglei­chung der E-Scooter-Regelungen an die von Fahrrädern geplant.

So soll etwa auf Gehwegen oder in Fußgän­ger­zonen, die durch Zusatz­zeichen für Elektro­roller befahrbar sind, nur noch Schritt­ge­schwin­digkeit gelten. Auch das Abbiegen bei Rot im Zuge der Grünpfeil-Regeln an Ampeln könnte künftig auch für E-Scooter-Fahrer möglich sein.

Darüber hinaus sollen E-Scooter verpflichtend mit Blinkern ausge­stattet sein sowie über eine technisch vonein­ander getrennte Vorder- und Rückbremse verfügen. Auch die Verkehrs­regeln zum Überholen – wie das Einhalten eines ausrei­chenden Sicher­heits­ab­standes – sollen auf die Vorschriften für Elektro­kleinst­fahr­zeuge übertragen werden.

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