Elektronische Parkscheibe – der digitale Mitdenker beim Parken
Ist eine Parkfläche gemäß ihrer Beschilderung für Parkscheiben gedacht, kann man dort kostenlos mit einer solchen parken. Auch kann die Parkscheibe als Ersatz für eine Parkuhr oder einen Parkscheinautomat verwendet werden, wenn diese defekt sein sollten. Das ist in § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Zur Auswahl stehen die herkömmliche Parkscheibe aus Plastik oder Pappe und die elektronische Parkscheibe. Welche Vorteile die elektronische Parkscheibe hat und was man im Zuge ihrer Nutzung wissen sollte, erfahren Sie hier.
Die analoge Parkscheibe
Wer eine nicht elektronische Parkscheibe verwenden möchte, muss sie bei jedem Parkvorgang manuell einstellen. Der Zeitpunkt des Parkens ist dabei stets auf eine halbe Stunde aufzurunden. Wer also um 15:35 Uhr sein Fahrzeug parkt, muss die Parkscheibe auf 16 Uhr einstellen. Wird die Parkfläche hingegen um 16:05 genutzt, ist der Zeiger der Parkscheibe auf 16:30 Uhr einzustellen.
Grundsätzlich darf man mit einer Parkscheibe so lange parken, wie es maximal mit der Parkuhr oder dem Parkscheinautomaten möglich wäre bzw. so lange, wie es der jeweilige Parkflächenbetreiber zulässt. Manche Stellflächen bieten zudem das temporäre Parken ohne Parkscheibe an. Ist nämlich auf dem verorteten Verkehrsschild ein konkreter Zeitraum ausgewiesen, wie zum Beispiel zum Beispiel 11 bis 20 Uhr, ist die Nutzung der Parkscheibe ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums relevant.
Parken im 21. Jahrhundert: Die elektronische Parkscheibe
Das digitale Pendant zu einer analogen Parkscheibe ist die elektronische Version. Diese ist seit 2005 in Deutschland zugelassen. Voraussetzung für deren Nutzung ist allerdings, dass sie eine Typengenehmigung hat. Das jeweilige Modell muss also vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein.
Zugelassen sind nur elektronische Parkscheiben, auf deren Vorderseite das blau-weiße Park-Verkehrszeichen 314 abgebildet ist. Darüber hinaus ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern Pflicht. Auch der Schriftzug „Ankunftszeit“ muss oberhalb des Displays zu lesen sein. Apropos Ankunftszeit: Wichtig für die Zulassung eines Modells ist auch, dass die Zeit auf dem Display nicht einfach mitläuft, sodass sich der Startzeitpunkt fortlaufend nach hinten verschiebt.
Eine elektronische Parkscheibe kann online oder analog in Kaufhäusern, Fachgeschäften, Baumärkten und Tankstellen für einen Betrag in Höhe von 20 bis 35 Euro erworben werden. Nach dem Kauf einer elektronischen Parkscheibe wird diese bei den meisten Modellen einfach mit den mitgelieferten Klebepads an die Innenseite der Frontscheibe – bevorzugt auf der Beifahrerseite – befestigt.
Vorteile der digitalen Parkscheibe
Elektronische Parkscheiben stellen sich dank eines digitalen Bewegungsmelders beim Parken bzw. Abstellen des Motors automatisch auf den Anfang der Parkzeit ein. Auch die Aufrundung auf die nächste halbe Stunde geht vollautomatisch vonstatten. Die digitale Parkscheibe birgt also den Vorteil, dass man ihre Verwendung im Gegensatz zu der einer analogen nicht einfach vergessen kann.
Auch praktisch ist die in vielen Modellen enthaltene Nacht-Park-Funktion. Diese ermöglicht es die Ankunftszeit manuell einzustellen. Dies ist unter anderem dann sinnvoll, wenn das Auto bereits am Abend geparkt wird, der Stellplatz aber erst ab dem nächsten Morgen kostenpflichtig ist. Beim Kauf sollte zudem darauf geachtet werden, dass die digitale Parkscheibe über eine hohe Hitze- und Kältebeständigkeit verfügt, damit sie je nach Jahreszeit auch extremen Temperatureinflüssen gewachsen ist.
Mit einer elektronischen Parkscheibe wird der Startzeitpunkt des Parkens ohne manuelles Eingreifen der Fahrer*innen automatisch erfasst und dokumentiert.
Parkverstöße und ihre Folgen
Ganze gleich, ob klassisch oder digital – eine Parkscheibe muss wie ein Parkschein gut erkennbar für die staatlichen Ordnungskräfte oder die Kontrolleure von Privatparkplätzen an der Frontscheibe bzw. auf dem Armaturenbrett des Kraftfahrzeuges positioniert werden. Andernfalls kann – wie auch bei einer Überschreitung der zulässigen Parkdauer oder der bereits erwähnten Verwendung einer mitlaufenden Parkscheibe – ein Verwarnungsgeld fällig werden.
Dieses beläuft sich abhängig von der jeweiligen Dauer der Überschreitung auf mindestens 20 Euro (bei bis zu 30 Minuten) bis maximal 40 Euro (bei mehr als drei Stunden). Die Anschaffung einer elektronischen Parkscheibe kann sich also lohnen, da sie weniger als bereits ein einziger Strafzettel wegen Überschreitung der Parkdauer kosten kann.
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Häufige Fragen
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Wo bringe ich die elektronische Parkscheibe an?
Chip.de: elektronische Parkscheibe