Über die Bedeutung des Fahrzeugscheins
Ordnung muss sein! Wer in eine Polizeikontrolle gerät, sollte seinen Fahrzeugschein stets dabeihaben. Doch was passiert, wenn man diesen nicht mitführt oder verloren hat? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief? Dies und mehr erfahren sie im folgenden Artikel.
Das leistet der Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Das besagt § 11 (6) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Schließlich enthält der Fahrzeugschein nicht nur wichtige technische Informationen über das Fahrzeug, sondern dokumentiert zugleich die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeuges am Straßenverkehr. Seit dem 1. Oktober 2005 wird der Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt. Diese enthält auf der Vorderseite Buchstaben und Nummern mit dem Zweck, europaweit einheitlich gelesen werden zu können. Auf der Rückseite des Dokuments befinden sich entsprechende Erklärungen.
Aufgeführt sind unter anderem Name und Anschrift des Halters, das Kennzeichen des Fahrzeuges, die EG-Typengenehmigung sowie Informationen zur Fahrzeug- und Emissionsklasse, zur Bereifung, zu den Antriebsachsen und zum Gewicht des Fahrzeuges. Was bei dem Fahrzeugschein bis Ende September 2005 noch Fahrgestellnummer hieß, läuft nun unter der Bezeichnung „Fahrzeugidentifikationsnummer“. Diese Seriennummer kann vom Hersteller an verschiedenen Stellen des Fahrzeuges angebracht werden. In der Regel befindet sie sich unter der Motorhaube, an der Windschutzscheibe, im Türrahmen oder an einer Stelle im Bereich des Kofferraums. So kann das Fahrzeug im Falle eines Diebstahls identifiziert werden.
Unterschied zwischen Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief
Der Fahrzeugbrief wird ebenfalls seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil 2 genannt. Dieser enthält die wichtigsten Informationen zum Fahrzeug selbst und zu dessen Eigentümer. Der Eigentümer muss nämlich nicht zugleich der Halter sein. Während der Eigentümer zum Beispiel auch eine Bank oder der Leasinggeber sein kann, ist der Halter derjenige, der über das Fahrzeug verfügt und die laufenden Kosten wie die KFZ-Steuer trägt. Bei der Zulassungsstelle kann der Eigentümer den Status des Halters auch auf eine andere Person übertragen. Anders als der Fahrzeugschein, sollte der Fahrzeugbrief nicht im Auto mitgeführt, sondern in den eigenen vier Wänden an einem sicheren Ort verwahrt werden. Benötigt wird der Fahrzeugbrief folglich nicht im Straßenverkehr, sondern nur bei der Zulassung, Ummeldung oder beim Verkauf des Fahrzeuges.
Was kostet es, wenn man den Fahrzeugschein nicht mit sich führt?
Wie bereits erwähnt, sollte der Fahrzeugschein zwecks Vorzeigen bei einer Kontrolle griffbereit sein. Ist dies nicht der Fall, kostet das den Fahrer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Gleiches gilt, wenn nur eine Kopie vorhanden ist. Möchte man dennoch eine Kopie für die eigenen Unterlagen erstellen, sollte diese am besten in schwarz-weiß und eindeutig als solche kenntlich gemacht werden, da eine Vervielfältigung ansonsten den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllen kann.
Wer bei einer Polizeikontrolle ohne Fahrzeugschein erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Fahrzeugschein verloren – was nun?
Wer seinen Fahrzeugschein verloren hat, muss umgehend ein neues Dokument beantragen. Zunächst einmal besteht die Verpflichtung, den Verlust bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu melden. Wurde der Fahrzeugschein gestohlen, sollte man zudem Anzeige bei der Polizei erstatten, um eine Diebstahlbescheinigung zu erhalten. Dafür muss eine eidesstattliche Versicherung bezüglich des Verlusts des Fahrzeugscheins unterzeichnet werden.
Darüber hinaus braucht die Zulassungsbehörde einen Identitätsnachweis. Dieser kann durch den Personalausweis, den Reisepass oder die Meldebescheinigung erbracht werden. Des Weiteren muss der Behörde der Fahrzeugbrief sowie der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) vorgelegt werden. Sind alle Unterlagen komplett, stellt die Zulassungsstelle eine Verlustbescheinigung aus, mit der man eine Woche ohne Fahrzeugschein weiter am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Kosten für den neuen Fahrzeugschein belaufen sich je nach Behörde und Umfang der zu erbringenden Unterlagen auf einen Betrag zwischen zehn und 50 Euro.
Noch ein Hinweis in Sachen Diebstahl: Es ist aus versicherungsrechtlichen Gründen ratsam, den Fahrzeugschein beim Verlassen des Pkw immer mitzunehmen. Wer nämlich seinen Fahrzeugschein von außen sichtbar im Fahrzeug lässt, handelt grob fahrlässig, da sich ein geklautes Auto samt Fahrzeugschein von einem potenziellen Dieb einfacher verkaufen lässt. Deponiert der Fahrer den Fahrzeugschein hingegen temporär im Handschuhfach, ist ihm kein Vorwurf zu machen. Wohl aber, wenn er die Papiere dauerhaft im Handschuhfach verstaut, weil so laut Oberlandesgericht Celle eine erhöhte Diebstahlgefahr bestehe (OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007, 8 U 62/07).
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