Die Führerscheinklasse A: Vom Biker bis zum Rollerfahrer
Auch Motorradfahren will gelernt sein. Hierzulande muss man dafür die Prüfungen der Führerscheinklasse A bestehen. Diese ist noch einmal unterteilt in die Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, und AM. Welche Kraftfahrzeugtypen darin enthalten sind, was die jeweiligen Führerscheine kosten und welche Sanktionen bei Verstößen im Straßenverkehr auf Motorradfahrer zukommen, erfahren Sie hier.
Fahrerlaubnisklasse A für die schweren Jungs
Wer die Führerscheinklasse A im Visier hat, muss mindestens 24 Jahre alt sein, beziehungsweise 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Die Altersgrenzen schreibt der Gesetzgeber vor, weil man mit dieser Klasse die Berechtigung besitzt, jedes Kraftrad ohne Hubraum- und Leistungsbegrenzung zu fahren, und aus diesem Grund eine gewisse Reife des Fahrers voraussetzt.
Die Kosten für den A-Führerschein liegen durchschnittlich zwischen 1800 und 2500 Euro. Laut Schätzungen des ADAC kann der Betrag im Einzelfall sogar auf über 3000 Euro ansteigen. Dass die Kosten so unterschiedlich hoch ausfallen können, liegt unter anderem an der individuellen Preisgestaltung der jeweiligen Bundesländer, Städten und Fahrschulen. Insbesondere die Beträge für die Fahrstunden sollte man vorab vergleichen, da diese der größte Kostenfaktor sind. Hinzu kommt: Je größer das Geschick des Fahrschülers, desto weniger Übungsstunden werden benötigt, was zu geringeren Kosten führt.
Mehrere Hundert Euro können zudem eingespart werden, wenn man schon mindestens zwei Jahre im Besitz eines A2-Führerscheins ist und die A-Fahrerlaubnis in Form des sogenannten Stufenführerscheins erwirbt. Im Zuge dessen wird die theoretische Prüfung obsolet und in der Regel fallen vor der praktischen Prüfung weniger Übungsstunden und Sonderfahrten an. Auch das Mindestalter für den Erwerb des A1-Führerscheins sinkt auf 20 Jahre.
Der Führerschein A2 als Übergangsklasse
Wer das 18. Lebensjahr erreicht hat, ist berechtigt für den Motorradführerschein der Klasse A2. Dieser kann als Bindeglied zwischen dem A- und dem A1-Führerschein und damit als Übergang von den kleineren Motorradklassen zu den schweren Maschinen gesehen werden. Bezüglich der Kosten muss man mit etwa 1500 bis 2000 Euro rechnen.
Hat man den A2 erworben, darf man Krafträder mit und ohne Beiwagen bis 35 kW Leistung fahren, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, wenn das Kraftrad im Originalzustand nicht mehr als 70 kW aufweist. Auch beim A2-Führerschein kann man bei zweijährigem Vorbesitz einer A1-Fahrerlaubnis die Möglichkeit des Stufenführerscheins in Anspruch nehmen.
Motorradfahren light: Die Führerscheinklasse A1 für Beginner
Anders verhält es sich mit dem Erwerb der Führerscheinklasse A1. Dieser berechtigt nur zum Fahren von Leichtkrafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Leistung von maximal 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Auch das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist erlaubt. Krafträder mit Beiwagen hingegen sind tabu. Ein Führerschein in der Klasse A1 kann ab 16 Jahren erworben werden und kostet zwischen 1000 und 1700 Euro.
Mit der Führerscheinklasse AM aufs Moped setzen
Eine Stufe unterhalb der A2-Klasse befindet sich die Fahrerlaubnisklasse AM. Diese führt bei bestandener Prüfung zur Befähigung, zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge zu fahren. Darunter fallen Roller, Mopeds und Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen können. Inbegriffen sind auch kleinere Quads und Trikes.
Ein Mofa kann allerdings auch schon im Alter von 15 Jahren gefahren werden. Dafür benötigte man lediglich die Mofa-Prüfbescheinigung, deren Erwerb im Vergleich zu den A-Führerscheinen deutlich weniger Aufwand erfordert. Die Klasse AM und das damit einhergehende Mindestalter von 16 Jahren ist demnach keine Voraussetzung. Während ein AM-Führerschein rund 800 bis 1000 Euro kosten kann, belaufen sich die Kosten für eine Mofa-Prüfung auf durchschnittlich etwa 150 Euro.
Bußgelder für Motorradfahrer im Straßenverkehr
Grundsätzlich gelten für Motorradfahrer, die Verkehrsvergehen wie Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße begangen haben, die Sanktionen, mit denen auch ein Pkw-Fahrer rechnen muss. Hier finden Sie die einzelnen Strafen aus dem Bußgeldkatalog für Motorradfahrer.
Daneben gibt es auch Verstöße, die ausschließlich Biker betreffen. So kann Fahren ohne Helm ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm befördert, wird mit einem Bußgeld von 60 Euro zur Kasse gebeten und erhält sogar einen Punkt in Flensburg.
Freihändig Fahren kosten hingegen lediglich 5 Euro, während ein Motorradfahrer, der sich außerorts durch einen Stau hindurchschlängelt, 100 Euro zahlen muss. Dazu gesellt sich ein Punkt im Fahreignungsregister. Auch unerlaubtes Tuning der Maschine kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 90 Euro sanktioniert werden.
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Huk-Coburg: Führerschein Klasse A