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Wie ein Messpro­tokoll die Bußgeld­vor­würfe entkräften kann

Wer sich nicht an das Tempo­limit hält und zeitgleich Bekannt­schaft mit einem Blitzer macht, muss mit Sanktionen rechnen. Doch nicht jede Messung hält den gesetz­lichen Anfor­de­rungen stand. Machen die Beamten Fehler oder die Technik versagt, kann man die Versäum­nisse unter Umständen im Messpro­tokoll wieder­finden und eine Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens erwirken. Welche Fehler typisch sind und wie man Einsicht in die Unter­lagen erhält, erfahren Sie hier.

Messprotokoll
Michal Kalasek / shutterstock.com

Warum gibt es das Messprotokoll?

Die zustän­digen Messbe­amten haben die Pflicht, den Messvorgang im Zuge der Straßen­ver­kehrs­über­wa­chung detail­liert zu proto­kol­lieren. So enthält das Messpro­tokoll Angaben zum Blitzer-Typ, den Messwerten sowie zum Ort und Zeitpunkt der jewei­ligen Geschwin­dig­keits­messung. Darüber hinaus gibt das Protokoll Auskunft über die Messbe­amten selbst und das geblitzte Fahrzeug.

Poten­zielle Fehlerquellen

Eine fehler­hafte Messung kann viele Gründe haben. Ganz gleich, ob Radar, - Laser- oder Licht­schran­ken­messung – im Prinzip hat jede in einen Blitzer verbaute Messtechnik ihre Tücken. Auch folgende Aspekte sollten genau unter die Lupe genommen werden:

  • Der Blitzer muss im richtigen Winkel und Abstand positio­niert werden
  • Ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen wie eine reflek­tie­rende Sonnen­ein­strahlung können die Messung beeinflussen
  • Das Messgerät muss regel­mäßig gewartet und geeicht worden sein, Testmes­sungen bestanden haben sowie mit aktueller Software ausge­stattet sein
  • Auch Geräte­nummer und Betriebsart des Messgeräts sind zu dokumen­tieren, genauso wie die gemessene Geschwin­digkeit sowie das zulässige Tempo bzw. Verkehrs­zeichen der Geschwindigkeitsvorgabe
  • Die Messbe­amten müssen eine Schulung erhalten haben, namentlich genannt werden und eigen­händig unterschreiben

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Akten­ein­sicht nach Bußgeldeinspruch

Im Rahmen der Zusendung eines Bußgeld­be­scheides bleibt das Messpro­tokoll zunächst außen vor. Ein Verkehrs­rechts­anwalt kann nach Einspruch gegen die Vorwürfe Akten­ein­sicht anfordern. Wurde bei der Blitzer­messung nicht vorschrifts­mäßig vorge­gangen, erhöht das die Chancen, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot zu vermeiden oder zumindest abzumildern.

Formfehler im Bußgeldbescheid

Auch der Bußgeld­be­scheid kann formale Mängel aufweisen. Ist doch in § 66 des Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ge­setzes (OWiG) genau festgelegt, was der Bußgeld­be­scheid enthalten muss. Dementspre­chend dürfen keine falschen oder unvoll­stän­digen Angaben zu Tatzeit­punkt und Ort des Verkehrs­ver­stoßes sowie zu Namen und Anschrift des Empfängers getätigt werden.

Auch die Rechts­be­helfs­be­lehrung sowie der Hinweis auf die gesetz­lichen Merkmale der Ordnungs­wid­rigkeit inklusive der verhängten Sanktionen müssen gegeben sein. Zudem sollten Beweise für das Geschwin­dig­keits­ver­gehen wie das Blitzerfoto enthalten sein.

Einzelne Formfehler führen nicht zwangs­läufig zu einer Einstellung des Verfahrens. Doch insbe­sondere, wenn der Fahrer aufgrund mangel­hafter Angaben nicht mehr eindeutig identi­fi­zierbar ist, stehen die Chancen gut.

Einspruchs­frist beachten!

Besonders wichtig: Den Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe muss man innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustel­lungs­datum des Bescheids einlegen. Auch wenn der Postbote die Zustel­lungs­ur­kunde nicht persönlich übergeben sollte – weil etwa der Adressat nicht anzutreffen ist – gilt das Dokument als zugestellt, sobald er es in den Brief­kasten einge­worfen hat.

Wer bis nach Ablauf der Frist keinen Einspruch eingelegt hat, muss in Kauf nehmen, dass die Vorwürfe im Bußgeld­ver­fahren und die damit einher­ge­henden Strafen rechts­kräftig werden. Die Ausnahme der Regel ist eine sogenannte Wieder­ein­setzung. In diesem Fall kann der versäumte Einspruch nachgeholt werden, wenn der Betroffene in der Lage ist zu beweisen, dass er die Einspruchs­frist ohne eigenes Verschulden versäumt hat.

Gründe für einen Antrag auf Wieder­ein­setzung beim zustän­digen Gericht oder der Bußgeld­stelle können ein Unfall, Krankheit aber auch eine längere Abwesenheit des Bußgelbescheid-Empfängers aufgrund einer Urlaubs­reise sein. Doch auch Versäum­nisse seitens der Post oder höhere Gewalt sind mögliche Argumente für die Geneh­migung der Wieder­ein­setzung in den vorhe­rigen Stand.

Bußgeld­ka­talog für den verbo­tenen Geschwindigkeitsrausch

Dass sich ein Bußgeld­ein­spruch lohnen kann, zeigt ein Blick in den Bußgeld­ka­talog. Vor allem beim bundes­weiten Spitzen­reiter „Geschwin­dig­keits­verstoß“ werden täglich zahlreiche Autofahrer zur Kasse gebeten oder müssen um ihren Führer­schein bangen.

Die nachfol­genden Tabellen geben am Beispiel von Pkw- und Motor­rad­fahrern Aufschluss darüber, mit welchen Strafen Tempo­sünder sowohl innerorts als auch außerhalb geschlos­sener Ortschaften bei wie viel km/h zu viel auf dem Tacho rechnen müssen.

Bußgeld­ka­talog für Pkw innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

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Bußgeld­ka­talog für Pkw außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

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