Mit Winterreifen gegen Schnee & Eis
Wenn im Winter die Landschaft mit Schnee bedeckt ist, fangen Kinderaugen zu leuchten an. Für Autofahrer hingegen ist die vermeintlich weiße Pracht ein Graus. Zugeschneite Straßen und von Eis bedeckte Fahrbahnen erhöhen die Unfallgefahr ungemein. Dem entgegenwirken soll die Winterreifenpflicht. Was sich hinter diesem Begriff im Detail verbirgt und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?
Die Winterreifenpflicht ist nicht auf ein bestimmtes Datum festgelegt. Vielmehr handelt es sich in Deutschland um eine situative Winterreifenpflicht. So sollte sich der Autofahrer in etwa an dem Zeitraum Oktober bis Ostern orientieren. Entscheidend dafür, ob sich der Betroffene korrekt im Sinne der Straßenverkehrsordnung verhält, ist die Wetterlage. So sollten Winterreifen montiert sein bei Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis und Reifglätte.
Für wen gilt die Winterreifenpflicht?
Die Vorgabe für Winterreifen bei entsprechender Straßenbeschaffenheit gilt gleichermaßen für Pkw wie Lkw. Bei Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen die Winterreifen allerdings seit dem 1. Juli 2020 nicht nur auf die Antriebsachse, sondern auch auf die Lenkachse montiert werden. Für Pkw-Anhänger, Krafträder, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Stapler, Einsatz- und Spezialfahrzeuge, für die es aufgrund ihrer Bauart keine Winterreifen gibt, gilt die Winterreifenpflicht dagegen nicht.
Doch auch für deren Fahrer ist zu beachten: Bei schlechten Sichtverhältnissen wie bei Schneefall oder Nebel darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Alle Verkehrsteilnehmer sollten zudem bei entsprechend ungünstigen Witterungs- und Straßenbedingungen vor Fahrtantritt abwiegen, ob alternativ die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittel in Betracht gezogen werden kann. Fahrradfahrer sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich aber je nach Schnee- oder Eisbelag der Straße Trekkingreifen oder Reifen mit Spikes zu verwenden.
Welche Reifen sind zulässig?
Bei der Frage, welche Reifen den Anforderungen winterlicher Verhältnisse genügen, gibt es mehrere Faktoren zu beachten. So ist das Herstellungsdatum von Bedeutung. Reifen, die nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein. Die alleinige M+S Kennzeichnung hingegen ist lediglich bei Reifen ausreichend, die vor diesem Stichtag produziert wurden – allerdings nur bis zum 30. September 2024. Übrigens kann man im Winter auch mit Ganzjahresreifen fahren, wenn diese geeignet und mit dem korrekten Symbol versehen sind.
Zudem ist wichtig, dass beim Reifenaustausch ein Aufkleber gemäß § 36 (5) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sichtbar am Lenkrad oder Armaturenbrett angebracht wird. Dieser kennzeichnet die Maximalgeschwindigkeit, welche 190, 210 oder 240 km/h betragen kann, je nachdem welcher Winterreifentyp montiert wurde. Der Aufkleber ist nur dann vonnöten, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens geringer ist als die des Fahrzeuges unter normaler Bedingungen mit Ganzjahres- oder Sommerreifen. Wenn ein Fahrer diese Regelung missachtet, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro fällig werden. Wer allerdings über ein Auto mit der Vorrichtung einer elektronischen Anzeige der Geschwindigkeitsbegrenzung verfügt, benötigt den Aufkleber nicht.
Welche Profiltiefe müssen Winterreifen haben?
Die Mindestprofiltiefe von Autoreifen generell liegt nach Gesetzesvorgabe bei 1,6 Millimetern. Das gilt nicht nur für Winter-, sondern auch für Sommerreifen – schließlich kann die Fahrbahn auch ganzjährig durch Regen nass und rutschig werden. Empfohlen werden von Experten des ADAC eher Profiltiefen von 4 Millimetern bei Pkw und sogar bis zu 6 Millimetern bei Lkw. Auch sollten Winterreifen aufgrund möglicher Abnutzungserscheinungen nicht länger als sechs Jahre lang im Einsatz sein.
Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern haben.
Bußgelder für falsche Bereifung
Entscheidend dafür, ob Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen verboten sind, hängt auch davon ab, ob Ihr Fahrzeug in Bewegung ist. Wer nämlich lediglich parkt, muss nicht mit Konsequenzen rechnen. Wer aber mit falscher Bereifung fährt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Neben dem Punkt erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro bei Behinderung und auf 100 Euro bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. 120 Euro müssen zusätzlich zum Erhalt des Punktes gezahlt werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Doch nicht nur der Fahrer muss bei Verstößen mit Sanktionen rechnen. Auch der Halter kann mit einem Punkt und 75 Euro Bußgeld bestraft werden, wenn er – zum Beispiel als Spediteur – seinen Fahrer ohne Winterreifen auf die Straße lässt.
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 120 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.
Was Sie sonst noch über Winterreifen wissen sollten …
Die Fahrbahn ist glatt und verschneit und jetzt haben Sie auch noch einen platten Reifen. Was aber tun, wenn als Ersatz nur ein Sommerreifen im Kofferraum vorhanden ist? Kein Problem. Hier darf trotzdem ein Reifenwechsel vorgenommen werden. Es gilt lediglich, die Fahrt besonders vorsichtig fortzusetzen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Der notwendige Winterreifen sollte natürlich so bald wie möglich montiert werden. Und wie verhält es sich mit einem Mietwagen – wer trägt hier die Verantwortung für die korrekte Bereifung? In erster Linie ist die Autovermietung verpflichtet, Fahrzeuge anzubieten, die in einem verkehrssicheren Zustand sind. Allerdings kann ein mit Winterreifen bestückter Pkw mit zusätzlichen Kosten für den Kunden verbunden sein.
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