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Häufig gestellte Fragen zum Kraftfahrzeugbrief

Was ist eigentlich ein Fahrzeug­brief? Muss man diesen, wie der Name vermuten lässt, stets im Fahrzeug dabei­haben, um ihn bei einer Verkehrs­kon­trolle vorzu­zeigen? Die Antwort lautet nein. Aber welche Funktion nimmt ein Kfz-Brief statt­dessen ein? Was steht in ihm geschrieben? Und was muss man bei Verlust des Dokumentes unter­nehmen? Die Antworten darauf erhalten Sie in diesem Beitrag.

bild fahrzeugbrief 01

Was ist ein Fahrzeugbrief?

Seit dem 1. Oktober 2005 nennt man den Fahrzeug­schein Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil 1. Analog dazu heißt der Fahrzeug­brief nun offiziell Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil 2. Auf die Unter­schiede gehen wir weiter unten genauer ein. Der Fahrzeug­brief selbst ist eine amtliche Urkunde, die einem Fahrzeug die allge­meine Zulassung für den öffent­lichen Straßen­verkehr bescheinigt. Er enthält unter anderem die Fahrzeug­brief­nummer, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, das Kfz-Kennzeichen und die Betriebs­er­laubnis. Letzt­ge­nannte belegt, dass das betroffene Kraft­fahrzeug den natio­nalen Vorschriften entspricht. Darüber hinaus gibt der Fahrzeug­brief Auskunft über den Eigen­tümer sowie über den aktuellen und gegebe­nen­falls vorhe­rigen Halter. Alle weiteren ehema­ligen Halter werden nach neuer Regelung aus Daten­schutz­gründen nur noch numme­risch erfasst.

Mit dem Fahrzeug­brief wird die Zulassung des Fahrzeuges für den öffent­lichen Straßen­verkehr dokumentiert.

Wofür benötigt man einen Fahrzeugbrief?

Möchte man sein Fahrzeug bei der Zulas­sungs­stelle neu anmelden, benötigt man einen Fahrzeug­brief. Nur dann kann die Behörde ein neues Kfz-Kennzeichen vergeben. Auch eine Um- oder Abmeldung ist ausschließlich mit dem Fahrzeug­brief möglich. Gleiches gilt, wenn der Eigen­tümer eine andere Person als Halter eintragen lassen möchte oder sein Auto verkaufen will.
Übrigens kann es auch sein, dass der Eigen­tümer des Kraft­fahr­zeuges gar nicht im Fahrzeug­brief genannt ist. Entscheidend ist, dass er den Kaufvertrag besitzt. Überträgt man den Halter­status auf jemand anderen, der auch für die Kosten der Repara­turen und die Versi­cherung aufkommt, kann an diesen der Fahrzeug­brief sogar temporär übergeben werden. Letzteres ist sicherlich eher der Fall, wenn man den Halter­status innerhalb der Familie überträgt. Anders verhält es sich, wenn ein Kunde das Fahrzeug bei einem Unter­nehmen least. Der Leasing­geber behält den Fahrzeug­brief und übergibt an den Halter lediglich den Fahrzeug­schein. Kommt es nach Ende der Leasingzeit zum Kauf des Autos, wird natürlich auch der Kfz-Brief an den neuen Eigen­tümer ausgehändigt.

Fahrzeug­brief verloren

Wer seinen Fahrzeug­brief verloren hat, kann dennoch am Straßen­verkehr teilnehmen. Den Verlust des Dokuments sollte man aber möglichst zügig bei der zustän­digen Zulas­sungs­stelle melden – besonders, wenn der Wagen in naher Zukunft um- oder abgemeldet bezie­hungs­weise verkauft werden soll. Die Zulas­sungs­be­hörde infor­miert das Kraft­fahr­bun­desamt in Flensburg, das den Vorgang für die Dauer von 14 Tagen im Bundes­ver­kehrs­blatt veröf­fent­licht. Taucht das abhanden gekommene Dokument innerhalb dieser Frist nicht mehr auf, erhält der Betroffene einen neuen Fahrzeug­brief. Dies geschieht in der Regel im Laufe der nächsten sechs Wochen. Die Kosten dafür belaufen sich auf circa 60 Euro. Dazu addieren sich 10 Euro für einen neuen Fahrzeug­schein, da auch dieser bei Verlust ersetzt werden muss, um eine einheit­liche Zulas­sungs­be­schei­nigung zu gewährleisten.

Wer nach Diebstahl oder Verlust seines Fahrzeug­briefes eine neue Zulas­sungs­be­schei­nigung beantragt, muss dafür insgesamt circa 70 Euro zahlen.

Unter­schied zwischen Fahrzeug­schein & Fahrzeugbrief

Der Fahrzeug­schein enthält neben dem Namen und der Anschrift des aktuellen Halters in erster Linie die techni­schen Daten zum Fahrzeug wie die maximale Achslast und Angaben zur Bereifung. Darüber hinaus vermerkt der TÜV mit einem Stempel den Nachweis der jeweils bestan­denen Haupt­un­ter­su­chung. Während es ratsam ist, den Kfz-Brief an einem sicheren Ort, fern des Autos, zu verwahren, muss der Fahrzeug­schein jederzeit im Auto mitge­führt werden. Gerät der Fahrer in eine Polizei­kon­trolle, können die Beamten die Vorlage des Dokumentes verlangen. Hat er dies nicht dabei, kommt auf den Fahrer ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 10 Euro zu.

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