Das Tageskennzeichen für Kraftfahrzeughalter
Wenn man in Deutschland ein vom Vorbesitzer abgemeldetes Auto erwerben möchte, ist für die Probefahrt und die Überführung nach dem Kauf ein Tageskennzeichen vonnöten. Aufgrund einer von vornherein begrenzten Nutzungsdauer ist das Tageskennzeichen auch unter den Bezeichnungen Kurzzeitkennzeichen und 5-Tages-Kennzeichen bekannt. Wo und mit welchen Unterlagen man das Kennzeichen beantragen kann, welche Kosten dabei entstehen und was es zudem mit dem Ausfuhr- und Händlerkennzeichen auf sich hat, erfahren Sie hier.
Tageskennzeichen beantragen
Wer ein 5-Tages-Kennzeichen beantragen möchte, muss sich an die entsprechende Zulassungsstelle wenden. Zuständig ist sowohl die Zulassungsstelle, die sich am Wohnort des potenziellen Käufers befindet, als auch die Behörde, die ihren Sitz in der Nähe des zu überführenden Fahrzeugs hat. Folgende Dokumente sollte der Antragsteller eines Tageskennzeichens parat haben:
- Kfz-Haftpflichtversicherung samt elektronischer Versicherungsbestätigung (eVB)
- Gültige TÜV-Plakette
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Beantragung durch ein Unternehmen
Liegt keine gültige TÜV-Plakette vor, kann das Fahrzeug mit dem Tageskennzeichen lediglich zur nächsten TÜV-Stelle gefahren werden, um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Gleiches gilt für die anschließende Fahrt zu einer zertifizierten Kfz-Werkstatt, falls der TÜV bei seiner Untersuchung Mängel festgestellt hat, die für die Erteilung einer neuen Plakette behoben werden müssen.
Was kostet ein Tageskennzeichen?
Die Kosten für ein Tageskennzeichen beinhalten in der Regel 20 bis 40 Euro für die Kennzeichenschilder, rund 25 bis 50 Euro für die Zulassung und die damit verbundenen Verwaltungskosten sowie bis zu 120 Euro für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die exakten Kosten für die Versicherung richten sich nach dem Fahrzeugtyp, der Anzahl der Tage, an denen mit dem Kennzeichen gefahren werden soll und danach, welche Preise, der vom Kunden in Anspruch genommene Versicherungsanbieter aufruft.
Tageskennzeichen und Sanktionen bei Verstößen
Wird ein Auto ohne Tageskennzeichen überführt oder zur Probe gefahren und der Fahrer gerät in eine Polizeikontrolle, muss er ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro fällt hingegen an, wenn das Tageskennzeichen zu einem anderen Zweck als einer Probe- oder Überführungsfahrt verwendet wird. Auch ein bereits abgelaufenes Tageskennzeichen – das Ablaufdatum ist am rechten Rand des Nummernschildes direkt erkennbar – kostet 50 Euro. Der Betrag wird zudem fällig, wenn das 5-Tages-Kennzeichen nicht nur für das dafür vorgesehene Fahrzeug, sondern in der Folge auch noch für ein weiteres Auto im Straßenverkehr zum Einsatz kommt.
Wird ein Kraftfahrzeug ohne gültiges Tageskennzeichen gefahren, kostet das den Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister.
Ausfuhrkennzeichen & Händlerkennzeichen
Das 5-Tages-Tageskennzeichen ist nur für Überführungen innerhalb Deutschlands gedacht. Wer ein Auto in das Ausland überführen möchte, muss stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Andernfalls können je nach länderspezifischen Verordnungen verschieden hohe Bußgelder verhängt werden. Lediglich in den EU-Ländern Dänemark, Österreich und Italien wird auch das Tageskennzeichen für eine Überführung akzeptiert. Das Ausfuhrkennzeichen ist maximal ein Jahr lang gültig und unterliegt einer Kfz-Steuerpflicht. Die Höhe der abzuführenden Steuern variiert je nach Fahrzeugtyp.
Darüber hinaus gibt es noch das Händlerkennzeichen. Dieses kann ein Auto-, bzw. Motorradhändler jeweils für beliebig viele Pkw oder Motorräder hintereinander verwenden. Das Händlerkennzeichen ist zunächst für zwölf Monate gültig. Bei korrekter Handhabung ist anschließend eine unbefristete Verwendung möglich. Aufgrund der gewerblichen Nutzung muss der Händler jedoch auch ein Fahrtenbuch führen sowie Kfz-Steuer zahlen.
Während das Tageskennzeichen für die Überführung innerhalb Deutschlands zu beantragen ist, benötigt man für die Überführung in das Ausland ein Ausfuhrkennzeichen.
Bußgeldvorwürfe prüfen lassen über Geblitzt.de
Auch wer mit einem Tageskennzeichen geblitzt wird, kann anschließend Post von der Bußgeldbehörde erhalten. Wenn auch Ihnen eine Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Handyverstoß vorgeworfen wird, reichen Sie Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein. Wir helfen auch bei Überhol- und Vorfahrtsvergehen. Sie müssen lediglich Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid übermitteln. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.