Bitte anschnallen – Safety first!
So sicher heutzutage viele Autos auch sind – die Risiken und Folgen eines Unfalls werden verringert, aber nie ganz auszuschließen sein. Daher gilt insbesondere mit Blick auf den Nachwuchs, alle Maßnahmen zu treffen, um gesund durch den Verkehr zu kommen. Was Sie bei der Personenbeförderung von Erwachsenen und Kindern im Blick haben müssen und welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Verletzung der Sicherungspflichten bereithält, behandelt dieser Artikel.
Sicher ist sicher – so schützen Sie Ihre Kinder im Straßenverkehr…
§ 21 der Straßenverkehrs-Ordnung beinhaltet die korrekte Vorgehensweise hinsichtlich der Personenbeförderung in Kraftfahrzeugen. Dabei sind folgende Aspekte zu beachten:
- Es dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind, es sei denn, es handelt sich um Kraftfahrzeuge, in denen Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind – dann orientiert sich die Anzahl der erlaubten Personen zur Mitnahme an der Zahl der vorhandenen Sitzplätze.
- Kraftomnibusse mit der Erlaubnis zur Beförderung stehender Fahrgäste sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
- Keine Personen dürfen mitgenommen werden auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit sowie in Wohnanhängern.
- Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit einer Größe von unter 150 cm gilt, dass diese nur auf gurtpflichtigen Sitzen mitgenommen werden dürfen, wenn entsprechende Rückhalteeinrichtungen benutzt werden.
- Eine Ausnahme bilden hierbei Kraftomnibusse mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Taxen.
- Auch wenn aufgrund mehrerer Kinder auf dem Rücksitz nicht für alle die Möglichkeit einer Befestigung von Rückhalteeinrichtungen besteht, dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden.
- Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen dürfen keine Personen befördert werden, außer, diese haben dort notwendige Arbeiten auszuführen. Auf Anhängern dürfen nur Personen im Dienste forst- und landwirtschaftlicher Tätigkeiten sitzen bzw. stehen, wenn es die Arbeit erforderlich macht.
- Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr – bei behinderten Kindern auch im höheren Alter - auf den dafür vorgeschriebenen Sitzen mitgenommen werden. Zudem muss durch Radverkleidungen sichergestellt sein, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten. Der Fahrer selbst muss mindestens 16 Jahre alt sein. In geeigneten Fahrradanhängern dürfen maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr Platz nehmen.
Bußgeldkatalog Personenbeförderung & Sicherungspflichten
Lediglich geringe Verwarngelder – meistens in Höhe von 5 Euro – gibt es für kleinere Verkehrsvergehen, wie etwa die unsachgemäße Sicherung eines Kindes bei Mitnahme auf dem Fahrrad, die Beförderung von Personen in einem Wohnwagen oder auf einem Anhänger. Wer allerdings beim Fahren nicht angeschnallt ist und in eine Polizeikontrolle gerät, muss schon tiefer in seine Brieftasche greifen und ein Verwarngeld von 30 Euro zahlen. Wenn es aber um die Sicherheit von Kindern in Kraftfahrzeugen auf deutschen Straßen geht, kennt der Gesetzgeber zurecht kein Pardon. Wer hier gegen die Vorgaben der StVO verstößt, muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von bis zu 70 Euro rechnen.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Angeschnallt, aber kein Kindersitz | ||||||
…ein Kind | 30 € | - | - | |||
… mehrere Kinder | 35 € | - | - | |||
Nicht angeschnallt und keinen Kindersitz | ||||||
… ein Kind | 60 € | 1 Punkt | - | |||
… mehrere Kinder | 70 € | 1 Punkt | - |
Mit Geblitzt.de gegen Bußgeldvorwürfe vorgehen
Die Sicherung seiner Insassen sollte jedem Fahrer ein Anliegen sein. Genauso wie die Einhaltung der Verkehrsregeln zwecks Unfallvermeidung. Sollten Sie aber dennoch mal das Tempolimit überschritten oder einen Rotlicht-, Handy-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Abstandsverstoß begangen haben, prüfen die Vertragsanwälte von Geblitzt.de die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.