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Vorsicht Bußgeld - falsches Abbiegen, Wenden & Rückwärtsfahren

Wer ordnungs­gemäß Autofahren möchte, sollte nicht nur das Tempo­limit einhalten und auf rote Ampeln achten. Auch die Basics eines jeden Fahrzeug­führers wie Abbiegen, Wenden und Rückwärts­fahren sind unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden. Verstöße dieser Art sind keine Seltenheit und werden insbe­sondere bei Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft. Welche Sanktionen der Bußgeld­ka­talog für Abbie­ge­ver­stöße sowie Fehler beim Wenden und Rückwärts­fahren im Einzelnen vorsieht, erfahren Sie hier.

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Falsches Abbiegen - wann es teuer wird!

Geringere Verstöße beim Abbiegen - wie zum Beispiel das Abbiegen ohne vorschrifts­mä­ßiges Einordnen – werden noch mit Verwarn­geldern bestraft. Geht das Abbiegen aber mit einer Gefährdung für den entge­gen­kom­menden Verkehrs­teil­nehmer einher, wird für den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister fällig. Die gleiche Sanktion kommt auf den Verkehrs­teil­nehmer zu, wenn er beim Abbiegen Fußgänger gefährdet. Wenn Links­ab­bieger nicht vorschrifts­mäßig vorein­ander abbiegen und dabei eine Gefährdung entsteht, stehen ebenfalls ein Punkt und 70 Euro Bußgeld an. 80 Euro und ein Punkt hingegen werden fällig, wenn Sie beim Abbiegen in ein Grund­stück die besondere Vorsicht außer Acht lassen und dabei andere Verkehrs­teil­nehmer gefährden – ein Strafmaß, das auch beim Wenden oder Rückwärts­fahren mit Gefährdung angewendet wird.

Seit Inkraft­treten des neuen Bußgeld­ka­talogs am 9. November 2021 müssen Lkw-Fahrer, die nicht in Schritt­ge­schwin­digkeit abbiegen, zudem mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen.

Richtig abbiegen – gewusst wie!

Laut § 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es noch weitere Vorgaben vom Gesetz­geber bezüglich des korrekten Verhaltens beim Abbiegen:

  • Denken Sie immer daran, das Abbiegen zeitnah und deutlich anzukün­digen, indem Sie den Blinker setzen.
  • Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug recht­zeitig möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, möglichst weit links, einzu­ordnen. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn dabei kein Schie­nen­fahrzeug behindert wird.
  • Sowohl vor dem Einordnen also auch noch einmal vor dem Abbiegen ist auf den nachfol­genden Verkehr zu achten. Ein Blick über die Schulter sowie in den Seiten- und Rückspiegel ist dabei unerlässlich.
  • Entge­gen­kom­mende Fahrzeuge haben stets Vorfahrt vor dem Abbieger. Dies gilt auch für Schie­nen­fahr­zeuge, Fahrräder, Fahrräder mit Hilfs­motor, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung fahren sowie für Linien­om­ni­busse und sonstige Fahrzeuge, die gekenn­zeichnete Sonder­fahr­streifen benutzen.
  • Auch Fußgänger haben Vorfahrt und müssen besonders im Blick behalten werden

Bußgeld­ka­talog Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Abgebogen, ohne Fahrzeug durch­fahren zu lassen 
… mit Gefährdung  70 €  1 Punkt 
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet  70 €  1 Punkt 
Beim Links­ab­biegen nicht vorein­ander abgebogen 
… mit Gefährdung  70 €  1 Punkt 
Beim Abbiegen in ein Grund­stück einen Anderen gefährdet  80 €  1 Punkt 
Beim Wenden oder Rückwärts­fahren einen Anderen gefährdet  80 €  1 Punkt 

Zusätz­liche Aspekte, die beim Abbiegen, Wenden und Rückwärts­fahren von Bedeutung sind:

  • Ist auf der Straße ein blaues Verkehrs­schild mit weißem Pfeil zu sehen, ist die Fahrt­richtung vorge­schrieben und es darf nur in die angezeigte Richtung abgebogen werden.
  • Wenn Sie an einer grünen Ampel abbiegen wollen, darf erst gefahren werden, wenn sicher­ge­stellt ist, dass Sie den Gegen­verkehr nicht behindern. Bei einer geson­derten Ampel mit einem Pfeil nach links oder rechts dürfen Sie abbiegen, sobald diese grün ist, während ein Zusatz­schild mit Grünpfeil an einer Ampel bedeutet, dass Sie als Rechts­ab­bieger auch bei Rot fahren dürfen. Auch hier gilt, dass die Straße dafür frei sein muss.
  • Beim Rückwärts­fahren sollten Lkw-Fahrer aufgrund des vergrö­ßerten toten Winkels besonders achtgeben.
  • Wenden und Rückwärts­fahren ist auf Straßen wie der Bundes­au­tobahn strengstens untersagt.

Bußgeld­vor­würfe prüfen lassen mit Geblitzt.de

Während Verstöße beim Abbiegen nicht zu unserem Reper­toire gehören, können Sie Anhörungs­bögen und Bußgeld­be­scheide bei Geschwin­dig­keits­ver­gehen, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy-, Halte-, Park- und Vorfahrt­ver­stößen schnell und direkt online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.