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Blaulicht im Straßen­verkehr - bitte Platz machen…

Warum man Rettungs­kräften und Polizei im Einsatz den Weg freimachen sollte, liegt eigentlich klar auf der Hand. Leider nicht für jeden. Viel zu häufig glauben Autofahrer, sich der Vorran­gigkeit von Blaulicht und Martinshorn wider­setzen zu müssen. Dabei stehen nicht selten Leben oder die Verfolgung einer Straftat auf dem Spiel. Berech­tig­ter­weise kennt der Gesetz­geber hier kein Pardon und bestraft entspre­chende Blaulicht Verstöße mit satten Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverbot.

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Bußgeld­ka­talog Blinklicht

Wenn Einsatz­wagen auf die Sirene verzichten und ausschließlich blaues Blink­licht einge­schaltet haben, dient dies als Warnung auf eine besondere Gefah­ren­stelle wie ein Unfall. Hier haben Sie als Autofahrer auch nicht die Pflicht, eine Rettungs­gasse zu bilden. Wenn sich aber ein Polizei­fahrzeug, Kranken­wagen oder Feuer­wehrauto mit Blaulicht und Einsatzhorn Ihrem Standort nähert, hat es Wegerecht und Sie sollten auf die korrekte Vorge­hens­weise achten – also Ihr Tempo drosseln und auf den linken oder rechten Fahrbahnrand fahren. Wer hier auf stur schaltet, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Einem Einsatz­fahrzeug, das blaues Licht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort frei Bahn verschaffen  240 €  1 Punkt  1 Monat 
… mit Gefährdung  280 €  1 Punkt  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  320 €  1 Punkt  1 Monat 

Selbst Polizei mit Blaulicht spielen: Keine gute Idee!

Wer glaubt sein Privat­fahrzeug mit Blaulicht und Sirene pimpen zu müssen, um schneller durch den Feier­abend­verkehr zu kommen, verstößt gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Laut § 38 Absatz 1 darf blaues Blink­licht zusammen mit dem Martinshorn „nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschen­leben zu retten oder schwere gesund­heit­liche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffent­liche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeu­tende Sachwerte zu erhalten." Zuwider­hand­lungen werden je nach Schwere mit einem Verwarngeld bis hin zu einer hohen Geldstrafe und im Falle einer Amtsan­maßung auch mit Freiheits­strafe sanktioniert.

Die Geldbuße kann auch einen Polizei­be­amten treffen, wenn er Blaulicht und Sirene ohne triftigen Grund einschaltet. Gelbes Blink­licht hingegen sollte man nur einsetzen, um vor möglichen Gefähr­dungen des Verkehrs wie Baustellen, Unfall­orten und besonders langsam fahrenden, breiten oder langen Fahrzeugen wie Abschlepp­wagen zu warnen. Deren Fahrer müssen auf Verlangen aber stets eine Geneh­migung oder ein Gutachten vorzeigen, um ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro zu vermeiden.

Wer Einsatz­fahr­zeuge mit Blaulicht und Martinshorn behindert, erhält ein Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von bis zu 320 Euro.

Sie haben einen Bußgeld­be­scheid erhalten? Wir helfen!

Verkehrs­ver­stöße in Zusam­menhang mit Blink­lichtern bearbeiten wir nicht. Wohl aber übernimmt Geblitzt.de Fälle von Geschwindigkeits- und Rotlicht­ver­gehen sowie Abstands-, Überhol-, Handy-, Halte-, Park- und Vorfahrt­ver­stößen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Welche Strafe bei Blaulicht?

Unzuläs­siges Blaulicht kann eine Sanktion von 20 Euro zur Folge haben (Tatbestandskatalog-Nummer 138100). Hier mehr erfahren.

Ist es verboten mit Blaulicht zu fahren?

Ja, als Privat­person ist dies verboten und kann zu einer Strafe von 20 Euro führen.Hier mehr erfahren.

Was bedeutet bei der Polizei Sonder­rechte frei?

Die Polizei ist bei einge­schal­tetem Blaulicht von den Vorschriften der Straßen­ver­kehrs­ordnung befreit. Hier mehr erfahren.