Kindersitzerhöhung -optimale Sicherheit für Kinder
Kinder benötigen beim Autofahren einen besonderen Schutz. Daher gibt es in Deutschland und Europa die Pflicht zur Kindersitzerhöhung, Kindersitzpflicht. Unabhängig davon liegt es aber sicherlich in Ihrem Interesse, Ihren Nachwuchs bestens gesichert mit dem Auto zu transportieren. Wenn Kinder aus Babyschalen, Kindersitzen und Folgesitzen herausgewachsen sind, dann sorgen Autositzerhöhungen für die Sicherheit der Kleinen während der Autofahrt. Denn sie bieten für Kinder eine erhöhte Sitzposition, sodass der Dreipunktgurt des Autos optimal über die Kinder verlaufen kann. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Fakten zur Autositzerhöhung für Kinder vor.
Was ist eine Kindersitzerhöhung?
Es gibt in Deutschland seit 1993 eine Pflicht zur Kindersitzerhöhung, die Kindersitzpflicht. Die genauen Regeln sind in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung festgeschrieben. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit einer Größe von unter 150 cm dürfen Sie als Autoführer nur mit kindgerechten Rückhalteeinrichtungen mitnehmen. Je nach Alter, Größe und Gewicht des Kindes gibt es verschiedene Optionen für Rückhalteeinrichtungen.
Eine Autositzerhöhung für Kinder ermöglicht den sicheren Transport von jungen Passagieren im Auto, wenn sie aus der Babyschale und aus dem normalen Kindersitz herausgewachsen sind. Mit der Autositzerhöhung wird die fehlende Körpergröße von Kindern ausgeglichen, sodass der Dreipunktgurt optimal verlaufen kann. Eine solche Sitzerhöhung für Kinder verfügt nämlich über kein eigenes Gurtsystem.
Insgesamt trägt eine Sitzerhöhung zu einer höheren Sicherheit beim Transport von Kindern bei, da sie einen Schutz vor Verletzungen bei Unfällen bietet. Dabei gibt es einfache Autositzerhöhungen sowie Sitzerhöhungen mit Rückenlehne und ohne Rückenlehne.
Einfache Autositzerhöhung
Die einfache Autositzerhöhung führt ausschließlich zu einer erhöhten Sitzposition des Kindes. Es ähnelt einem Sitzkissen. So eine einfache Autositzerhöhung bietet keinen ausreichenden Schutz für das Kind, da es keine gesonderte Führung für den Dreipunktgurt gibt. So kann ein Kind unter Umständen aus dem Dreipunktgurt rutschen. Zudem ist der Kopf-, Schulter- und Beckenbereich des Kindes nicht extra geschützt.
Autositzerhöhung ohne Rückenlehne und mit Gurtführung
Die Autositzerhöhung ohne Rückenlehne und mit Gurtführung ist kompakter und benötigt im Auto wenig Platz. Sie verfügt über Führungshörnchen, um den Beckengurt perfekt zu positionieren. Für den Kopf-, Schulter- und Oberkörperbereich gibt es allerdings keine zusätzliche Unterstützung. Eine Autositzerhöhung ohne Rückenlehne ist für ältere Kinder geeignet, die zum Beispiel eine Rückenlehne aus Gründen der Uncoolness ablehnen. Wenn Kinder noch der Pflicht zur Kindersitzerhöhung, der Kindersitzpflicht unterliegen, dann ist diese Variante für Eltern und Kinder ein guter Kompromiss.
Autositzerhöhung mit Rückenlehne
Die Autositzerhöhung mit Rückenlehne besitzt ebenfalls Führungshörnchen, die den Beckengurt führen. So kann der Beckengurt nicht hochrutschen und bei einem Unfall nicht den Bauch des Kindes verletzen. Die Rückenlehne ist im Allgemeinen schalenförmig ausgeführt. Die Rückenlehne bietet zusätzlich eine Führung für den ordnungsgemäßen Verlauf des Schultergurts. Insgesamt bietet diese Variante den besten Schutz für Kinder.
Ab wann und bis wann ist eine Autositzerhöhung vorgeschrieben?
Für Rückhalteeinrichtungen gelten die Prüfnormen ECE R44 oder ECE R129 bzw. die i-Size-Norm. Autositze und Autositzerhöhungen für Kinder müssen eine dieser Prüfnormen erfüllen. Das heißt, die Rückhalteeinrichtungen müssen nach den aktuellen EU-Prüfnormen zertifiziert sein. Die Daten der Prüfnorm sind auf die jeweilige Rückhalteeinrichtung angegeben. Je nach Prüfnorm gibt es unterschiedliche Kriterien, ab wann eine Autositzerhöhung zur Erfüllung der Kindersitzpflicht ausreicht.
Für die Prüfnorm ECE R44 ist das Körpergewicht des Kindes entscheidend. Die folgende Tabelle gibt die Klassifizierung der Rückhalteeinrichtungen an. Je nach Kindersitzklasse wird auch vorgegeben, ob die Rückhalteeinrichtung in Fahrt- oder Gegenrichtung verwendet werden darf.
• Kindersitzklasse 0; Gewicht bis 10 kg; Gegenrichtung
• Kindersitzklasse 0+; Gewicht bis 13 kg; Gegenrichtung
• Kindersitzklasse 1; Gewicht von 9 kg bis 18 kg; Fahrt- und Gegenrichtung
• Kindersitzklasse 2; Gewicht ab 15 kg bis 25 kg; Fahrt- und Gegenrichtung
• Kindersitzklasse 3; Gewicht ab 22 kg bis 36 kg; Fahrtrichtung
Die Autositzerhöhungen gehören zu den Kindersitzklassen zwei und drei. Ab einem Körpergewicht von 15 kg darf ein Kind im Auto auf einer Autositzerhöhung mitfahren, wenn die zur Kindersitzgruppe 2 gehört. Für die Kindersitzgruppe 3 wiederum ist ein Mindestgewicht von 22 kg vorgeschrieben.
Bei der Prüfnorm ECE R129 bzw. i-Size-Norm spielt die Körpergröße des Kindes bei der Bestimmung der Kategorien die entscheidende Rolle. Die Einteilung sieht dabei folgendermaßen aus:
• Kategorie Q0: Bis 60 cm
• Kategorie Q1: Ab 60 bis 75 cm
• Kategorie Q1.5: Ab 75 bis 87 cm
• Kategorie Q3: Ab 87 bis 105 cm
• Kategorie Q6: Ab 105 bis 125 cm
• Kategorie Q10: Ab 125 cm
Rückhalteeinrichtungen nach dieser Prüfnorm müssen mit der Isofix-Befestigung genutzt werden. Dabei bestimmen die Hersteller selbst, für welche Körpergröße ihre jeweilige Rückhalteeinrichtung ausgelegt ist. Autositzerhöhungen ohne Rückenlehne gehören dabei zur Kategorie Q10. Das heißt, dass Kinder Autositzerhöhungen ohne Rückenlehne erst nutzen dürfen, wenn sie größer als 125 cm sein und mindestens 22 kg wiegen.
Bis zum zwölften Lebensjahr oder bis zu einer Größe von 150 cm besteht eine Kindersitzpflicht. Junge Passagiere dürfen nicht im Auto transportiert werden, wenn es keine geeignete Rückhalteeinrichtung gibt. Dazu gehören beispielsweise Babyschalen, Kindersitze, Folgesitze und Autositzerhöhungen. Wenn das Kind das 12. Lebensjahr oder 150 cm erreicht, dann ist dementsprechend auch keine Autositzerhöhung mehr vorgeschrieben.
Das bedeutet aber nicht, dass Kinder mit dem Erreichen des 12. Geburtstages oder bei Überschreitung von 150 cm sofort auf die Autositzerhöhung verzichten sollten. Denn Dreipunktgurte sind grundsätzlich für Erwachsene konzipiert. Heranwachsende sind aber auch mit einer Größe von 155 cm oder 160 cm und einer zierlichen Statur noch nicht perfekt für einen Dreipunktgurt geeignet.
Was sollte ich beim Kauf einer Sitzerhöhung beachten?
Beim Kauf einer Autositzerhöhung für ein Kind sollten Sie ein paar wichtige Aspekte beachten, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen.
Gewicht und Größe des Kindes: Damit Sie die richtige Entscheidung für die Autositzerhöhung treffen, müssen Sie die exakte Körpergröße und das exakte Körpergewicht Ihres Kindes kennen.
Herstellerangaben: Darüber hinaus recherchieren Sie am besten in den Herstellerinformationen für Ihr Auto hinsichtlich spezieller Vorgaben oder Empfehlungen zu Rückhalteeinrichtungen. So vermeiden Sie Fehlkäufe.
Testergebnisse: Zusätzlich können Sie nach seriösen Quellen für Testergebnisse von Autositzerhöhungen für Kinder recherchieren. Denn es gibt durchaus Qualitätsunterschiede.
Führungshörnchen für Beckengurt: Eine Autositzerhöhung muss über Führungshörnchen verfügen, die den Beckengurt optimal führen. Dann verläuft der Beckengurt an der richtigen Stelle und kann nicht unnötig verrutschen.
Material: Darüber hinaus sollte die Autositzerhöhung nicht nur aus Styropor, sondern aus Kunststoff bestehen, weil dies insgesamt sicherer ist. Eine kindgerechte Polsterung erhöht den Sitzkomfort, besonders auf längeren Autofahrten.
Sitzfläche: Wenn die Sitzfläche vorne etwas höher als hinten ist, dann unterstützt dies den sicheren und bequemen Sitz des Kindes.
Isofix: Im Idealfall verfügt Ihr Auto und Ihre Autositzerhöhung über eine Isofix-Befestigung, sodass die Autositzerhöhung selbst mit dem Autositz verankert werden kann. Für Neuwagen ist ein integriertes Isofix-System seit 2013 Pflicht. Bei Bedarf kann diese Isofix-Befestigung bei älteren Automodellen oft nachgerüstet werden. Durch die Isofix-Verankerung bleibt die Autositzerhöhung auch beim starken Bremsen an Ort und Stelle.
Führungsschlaufe für Schultergurt: Im Idealfall verfügt die Autositzerhöhung ebenfalls über eine Führungsschlaufe für den optimalen Verlauf des Schultergurts.
Probesitzen: Wenn es vor dem Kauf möglich ist, ist ein Probesitzen des Kindes empfehlenswert.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kindersitz und einer Sitzerhöhung?
Wenn Kinder aus normalen Autositzen herauswachsen, dann folgen Autositzerhöhungen. So kann die Pflicht zur Kindersitzerhöhung, die Kindersitzpflicht erfüllt werden. In der Regel sind Autositze für kleine Kinder und Autositzerhöhungen für größere Kinder gedacht. Zudem gewährleistet eine Autositzerhöhung den optimalen Verlauf des Dreipunktgurtes beim Anschnallen eines Kindes. So eine Autositzerhöhung verfügt normalerweise nicht über ein separates Gurtsystem. Ein Kindersitz verfügt dagegen über ein integriertes Gurtsystem. Eine Autositzerhöhung für Kinder ist zudem leichter, da es vor allem weniger Kopf- und Seitenschutz verfügt.
Ab wann darf ein Kind vorne auf dem Beifahrersitz sitzen?
Kinder dürfen unabhängig vom Alter auch auf dem Beifahrersitz mitfahren. Es gibt keine Vorschrift, die die Mitfahrt auf dem Beifahrersitz verbietet. Aber wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist bzw. nicht 150 cm groß ist, dann darf das Kind nur in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung auf dem Beifahrersitz mitfahren. Das schließt Babyschalen, Kindersitze, Folgesitze und Autositzerhöhungen ein. Mit dem Ende der Pflicht zur Kindersitzerhöhung, der Kindersitzpflicht kann ein Kind ab dem 12. Lebensjahr und aber eine Größe von 150 cm ohne Rückhalteeinrichtung auf dem Beifahrersitz sitzen. Es muss sich dabei selbstverständlich anschnallen.
Welche Strafen können bei Nichteinhaltung der Kindersitzpflicht folgen?
Wenn Eltern sich nicht an die Pflicht zur Kindersitzerhöhung, der Kindersitzpflicht halten, dann drohen Bußgelder und sogar Einträge in die Verkehrssünderkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die folgenden Bußgelder und Strafen können verhängt werden.
• 30 Euro Bußgeld: Missachtung der Pflicht zur Kindersitzerhöhung, der Kindersitzpflicht für ein Kind
• 35 Euro Bußgeld: Missachtung der Pflicht zur Kindersitzerhöhung, der Kindersitzpflicht für mehrere Kinder
• 60 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg: Missachtung der Pflicht zur Kindersitzerhöhung, der Kindersitzpflicht und Gurtpflicht für ein Kind
• 70 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg: Missachtung der Pflicht zur Kindersitzerhöhung, der Kindersitzpflicht und Gurtpflicht für mehrere Kinder
Häufige Fragen
Ist eine Sitzerhöhung ein Kindersitz?
Kindersitze im engeren Sinne verfügen über ein eigenes Gurtsystem, während Autositzerhöhungen dies nicht vorweisen. Daher ist eine Autositzerhöhung kein Autokindersitz.
Wie groß muss ein Kind für eine Sitzerhöhung sein?
Da es verschiedene Prüfnormen gibt, müssen Sie immer die spezifischen Angaben auf der Autositzerhöhung beachten. Für eine normale Autositzerhöhung ohne Rückenlehne muss ein Kind 125 cm groß sein.
Wann ist eine Sitzerhöhung für Kinder erlaubt?
Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach der jeweiligen Prüfnorm. Für eine Erhöhung nach der Prüfnorm ECE R44 muss das Kind ein Körpergewicht von mindestens 15 kg vorweisen. Nach der Prüfnorm ECE R129 ist für eine Erhöhung ohne Lehne eine Körpergröße des Kindes von über 125 cm notwendig. Zusätzlich muss es mindestens 22 kg wiegen.
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