Verkehrshindernisse – die Gefahr auf deutschen Straßen
Auf der Fahrbahn liegende Gegenstände können schwerwiegende Folgen für jeden Verkehrsteilnehmer haben. Ganz gleich, ob die heruntergefallene Ladung eines Umzugswagens oder Blechstücke, die nach einem Unfall auf der Straße verteilt sind – der verantwortliche Fahrer muss schnell und ordnungsgemäß handeln, damit es nicht zu weiterem Sach- oder sogar Personenschaden kommt. Worauf Sie beim Entsorgen von Verkehrshindernissen achten müssen und welche Sanktionen bei Fehlverhalten der Bußgeldkatalog vorsieht, soll im Folgenden näher betrachtet werden.
Gegenstände auf der Straße - das sagt die StVO dazu!
In § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung wird eindeutig darauf hingewiesen, dass es verboten ist, "die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegenzulassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann." Falls aber doch Gegenstände oder Flüssigkeiten wie ausgelaufene Öle auf die Fahrbahn gelangt sind, hat der Verursacher diese zu beseitigen oder durch eine Lichtquelle ausreichend kenntlich zu machen, wenn die Beseitigung aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens nicht umgehend möglich ist. Wird die Entfernung von den Behörden übernommen, können die dafür entstandenen Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden.
Wer einen verkehrswidrigen Zustand durch einen Gegenstand erzeugt, diesen nicht beseitigt und dadurch den Verkehr auf der Fahrbahn erschwert oder gefährdet, muss mit einem Bußgeld und Punkt in Flensburg rechnen. Gefährliche Geräte wie Sensen oder Mähmesser müssen zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer wirksam verkleidet werden. Zudem haben Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen besonders darauf Acht zu geben, nicht die Fahrbahn zu verschmutzen, indem sie zum Beispiel vor der Straßenbenutzung die Reifen reinigen. Auch auf folgende Aspekte sollte geachtet werden:
- Befinden Sie sich auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße, dürfen Sie die Beseitigung von Gegenständen nicht selbst vornehmen – die Unfallgefahr wäre aufgrund der auf diesen Straßen vorherrschenden Geschwindigkeiten zu groß.
- Stattdessen muss der Verursacher auf den Seitenstreifen fahren, die Warnblinkanlage einschalten und die Polizei kontaktieren, damit diese die Beseitigung durchführt oder anordnet.
- Im Falle einer Autopanne oder eines Unfalls geringeren Ausmaßes ist ebenfalls der Standstreifen anzusteuern, um den Verkehr nicht zum Stocken zu bringen und Folgeunfälle zu vermeiden.
- Auch als Beobachter haben Sie die Pflicht, die Polizei über Gegenstände auf der Fahrbahn zu informieren.
- Wenn Sie Ihr Auto auf der Autobahn oder dem Seitenstreifen grundlos parken, wird das Fahrzeug, auch ohne in einen Unfall involviert zu sein, zum Verkehrshindernis, was ebenfalls gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
- Besonders als Berufskraftfahrer sollten Sie zwecks Verhinderung herabfallender Ladung auf die korrekte Ladungssicherung achtgeben, sodass dies auch im Falle einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung ausreichend gesichert ist.
Bußgeldkatalog Verkehrshindernisse
Was aber kommt auf Sie zu bei einem Verstoß gegen § 32 der StVO? Nachstehend sind alle möglichen Zuwiderhandlungen inklusive der Maßnahmen des Bußgeldkataloges aufgeführt:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie führten ein gefährliches Gerät ohne wirksamen Schutz mit | 5 € | - | - |
Sie beschmutzten/benetzten die Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr gefährden/erschweren konnte | 10 € | - | - |
Sie beseitigten nicht/nicht rechtzeitig einen verkehrswidrigen Zustand | 10 € | - | - |
Sie machten einen verkehrswidrigen Zustand nicht ausreichend kenntlich | 10 € | - | - |
Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße/ließen einen Gegenstand auf der Straße liegen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte | 60 € | 1 Punkt | - |
Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte | 60 € | 1 Punkt | - |
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Nicht nur Verstöße im Bereich der Verkehrshindernisse werden mit den Strafen des Bußgeldkataloges geahndet. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- und Handyvergehen können teuer werden. Wer in diesen Fällen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten hat, kann sich jetzt von Geblitzt.de helfen lassen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.