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In Berlin ist die Anzahl an Verkehrs­un­fällen, die durch zu schnelles Fahren verur­sacht wurden, angestiegen. Jetzt wollen die Polizei und Politik dagegen steuern. Der Etat für Tempo-Kontrollen wird deutlich erhöht. Unter anderem sollen auch mehr Blitzer angeschafft werden.

Achtung Raser: Berlin plant mehr Geschwindigkeitskontrollen

Zu viele Autoun­fälle durch Raser

Die Polizei Berlin berichtet, dass es letztes Jahr (2022) 2.384 Verkehrs­un­fälle in der Haupt­stadt gab, bei denen eine nicht angepasste Geschwin­digkeit die Ursache war. Ein Jahr zuvor lag die Zahl bei nur 2.316. Und im Jahr 2020 waren es noch weniger. Die Statistik belegt somit einen Anstieg in den vergan­genen Jahren. Eine Entwicklung, die die Berliner Polizei und die Politik besorgt. In verschie­denen Bezirken der Stadt sollen nun neun zusätz­liche stationäre Blitzer aufge­stellt werden. Einer der neuen Standorte befindet sich auf dem berühmte Ku’damm. Diese Straße zieht nicht nur Shopping Liebhaber an, sondern auch etliche Auto-Poser. Diese treten besonders gerne auf das Gas-Pedal, lassen den Motor aufheulen und wollen durch hohe Geschwin­dig­keiten beein­drucken. Vor kurzem wurde aufgrund dessen hier ein neues Lärmmess­gerät aufge­stellt. Um mehr dazu zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

Zuvor gab es nur 36 Blitzer zur Geschwin­dig­keits­über­wa­chung in dem dritt­kleinsten Bundesland. Einer von den neuen Blitzern kann noch viel mehr. Der sogenannte Kombi-Blitzer erfasst neben Geschwin­dig­keits­ver­stößen zusätzlich auch Rotlichtverstöße.

Wo stehen die neuen Blitzer

Laut eines Berichtes der Redaktion BZ Berlin, sollen die Blitzer an den folgenden Stand­orten aufge­stellt werden:

  • Am Seegraben, zwischen Am Falkenberg und S-Bahnhof Altglienicke
  • Am Treptower Park, zwischen Herkom­er­straße und Klingerstraße
  • Blumberger Damm, zwischen Lands­berger Allee und Hohen­saa­tener Straße
  • Sterndamm, zwischen Megede­straße und Lindhorstweg
  • Kurfürs­tedamm, in der Höhe von Hausnummer 10
  • Bundes­straße 2, zwischen Linden­graben und Am Luchgraben
  • Bruns­büt­teler Damm, zwischen Harburger Weg und Magistratsweg
  • Falkenseer Chaussee, zwischen Zeppe­ling­straße und Falkanseer Damm
  • Harden­berg­straße, in der Höhe vom Stein­platz (Kombi-Blitzer)

Wann genau die Messgeräte einsatz­bereit sind, ist zurzeit noch nicht bekannt.

Welche Strafen drohen

Bei Verstößen gegen die Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen kennt der Gesetz­geber keinen Spaß. Die Strafen für Autofahrer, die sich nicht an die vorge­schrie­benen Tempo­limits halten, wurden vor Kurzem deutlich erhöht.

Ein Tempo­verstoß wird für den Fahrzeug­halter nicht nur sehr teuer. Werden Fahrer mit Bleifuß erwischt, müssen sie nicht nur mit Bußgeldern rechnen. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bis zu drei Monaten kommen je nach Einzelfall noch dazu. In der unten stehenden Tabelle erfahren Sie, wann welche Sanktionen innerorts drohen:

Neuer Bußgeld­ka­talog
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: bz-berlin.de, berlin.de