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Fahran­fänger im Porsche wird auf der Autobahn innerhalb einer Woche mehrfach geblitzt

Über 80 km/h zu schnell war ein 17-jähriger Autofahrer am 19. August dieses Jahres auf der A13 in Richtung Dresden. Nach Infor­ma­tionen des Nachrich­ten­portals infranken.de fuhr der junge Mann mit seinem Porsche anstelle der erlaubten 120 km/h mehr als 200 Kilometer pro Stunde. Auf dem Beifah­rersitz saß seine Mutter im Rahmen des beglei­teten Fahrens ab 17, die ihren Sohn offen­sichtlich nicht auf die Einhaltung des Tempo­limits hinge­wiesen hatte.

Polizist winkt bei Verkehrskontrolle Fahrzeug raus.
Spitzi-Foto / shutterstock.com

Aus den Fehlern nichts gelernt

Auf den Fahrer kommen jetzt ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro, zwei Monate Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreig­nungs­re­gister zu. Darüber hinaus steht die Teilnahme an einem Aufbau­se­minar an. Doch nicht mal eine Woche später beging der Jugend­liche einen weiteren Geschwin­dig­keits­verstoß. Auf der A100 in Britz raste er mit 165 km/h anstelle der zuläs­sigen 80 km/h über die Autobahn.

Auch dieser Verstoß wird den Fahrno­vizen teuer zu stehen kommen. So muss er mit einem Bußgeld von 1600 Euro, mindestens zwei Punkten in Flensburg sowie einem dreimo­na­tigen Fahrverbot rechnen. Auch um eine zweijährige Verlän­gerung der Probezeit kommt der 17-Jährige nicht herum.

Keine Sanktion für die Begleitperson

Nun könnte man denken, dass auch die Mutter als Begleit­person des jungen Verkehrs­sünders zur Kasse gebeten wird. Doch weit gefehlt. Laut Aussage der zustän­digen Polizei­stelle, wird ein Bußgeld­ver­fahren in solchen Fällen nur gegen den Fahrer, nicht aber gegen die Begleit­person einge­leitet, die diese nur Ansprech­partner sei, nicht aber selbst hinter dem Lenkrad gesessen habe.

Der parla­men­ta­rische Geschäfts­führer der CDU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, kommen­tierte das in der „Bild am Sonntag“ wie folgt: „Moralisch und auch rechtlich ist es schwer nachvoll­ziehbar, dass die Beifah­rerin hier nichts zu befürchten hat. Solche gravie­renden Geset­zes­über­tre­tungen sollten auch für Beifahrer in diesen Fällen nicht ohne Konse­quenzen bleiben.“

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Quelle: infranken.de