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Bußgelder in der kalten Jahreszeit

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Lange, harte Winter sind in unseren Breiten­graden eine Seltenheit geworden. Das Phänomen des plötz­lichen Winter­ein­falls hingegen nimmt zu und stellt auch Autofahrer vor große Probleme. Abrupt zugeschneite Straßen und Glatteis sind gefährlich. Wer hier nicht aufpasst, muss zudem mit höheren Bußgeldern als unter normalen Wetter­be­din­gungen rechnen. Worauf Sie genau achten müssen, erklärt die Coduka GmbH. Mit Hilfe des Berliner Legal-Tech-Unternehmens und dessen Online-Service www.geblitzt.de kann ein Betrof­fener Bußgeld­vor­würfe aus dem Straßen­verkehr schnell und einfach prüfen lassen.

Tempo­ver­stöße bei Schnee & Eis

Geschwin­dig­keits­ver­gehen sind im ganzjäh­rigen Durch­schnitt die Nummer eins unter den Verkehrs­ver­stößen. Kein Wunder also, dass der Gesetz­geber auch bei winter­lichen Wetter­be­din­gungen ein beson­deres Augenmerk auf den Tacho der Verkehrs­teil­nehmer legt. Im Falle von Glatteis und schlechter Sicht durch Nebel und zugeschneite Straßen ist aller­dings kein Blitzer nötig – hier entscheidet die Polizei mit gesundem Menschen­ver­stand, ob der Betroffene mit angemes­senem Tempo gefahren ist. Ist dem nicht so, können 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden.

Schnee­treiben im Schilderwald

Besonders kniffelig wird es bei der Handhabung von zugeschneiten Verkehrs­schildern. Ist deren Form eckig wie bei Vorfahrts­schildern, Stopp­schildern und Haupt­stra­ßen­schilden, hat sich der Fahrer an die jewei­ligen Hinweise zu halten –
ganz gleich, ob das Schild mit Schnee bedeckt ist oder nicht. Bei runden Schildern ist die Nachsicht größer. „Gerade, wenn es sich um ein Tempo­limit-Schild handelt, kann der Betroffene nicht sehen, welche Geschwin­digkeit er einhalten muss“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der Coduka GmbH, und fügt hinzu: „Wer hier geblitzt wird, sollte seinen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei www.geblitzt.de einreichen. Genau für solche Fälle gibt es unseren Service.“

Weitere Winter-Tücken für Autofahrer

Natürlich gibt es noch mehr poten­zielle Vergehen, die im Winter ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich ziehen können. Diese reichen über Vorkeh­rungen bei Fahrt­an­tritt wie Eiskratzen über die korrekte Bereifung bis hin zur angemes­senen Beleuchtung:

  • Ein nicht vom Schnee befreites Autodach (25 Euro)
  • Windschutz­scheibe wurde nicht ausrei­chend freige­kratzt (10 Euro)
  • Verschneites Kennzeichen (5 Euro)
  • Fehlende winter­liche Bereifung der Bezeichnung M+S bei Glatteis oder Schnee­glätte (1 Punkt / 60 Euro)
  • Eine generelle Schnee­ket­ten­pflicht gibt es in Deutschland nicht – ausge­nommen, entspre­chende Schilder weisen darauf hin. Sind Schnee­ketten montiert, beträgt die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit 50 km/h (Bußgeld, Punkte und Fahrverbot werden je nach Höhe der Überschreitung verhängt)
  • Den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lassen (10 Euro)
  • Bei Schneefall ohne Abblend­licht fahren (außerorts: 1 Punkt / 60 Euro; innerorts: 25 Euro)

E-Scooter im Winter – (k)ein Problem?

Seit ihrer Einführung haben die Elektrot­ret­roller auch in Deutschland für mächtig Wirbel gesorgt. Besonders die Unfall­gefahr für ihre Nutzer und invol­vierte Verkehrs­teil­nehmer wie Fußgänger wurde heiß disku­tiert. Mittler­weile hat sich die Aufregung etwas gelegt. Aber wie steht es mit dem Einsatz von E-Scootern in der kalten Jahreszeit? Ist doch die Gefahr eines Zusam­men­stoßes oder Hinfallens bei Glatteis und Schnee deutlich erhöht. Das hat auch der TÜV erkannt und fordert E-Scooter bei zu starker Glätte aus dem Verkehr zu ziehen. Eine recht­liche Grundlage gibt es dafür noch nicht. Einige Verleiher haben jedoch bereits reagiert und wollen ihre Fahrzeuge bei extremen Winter­wetter für Kunden sperren. Zudem sollen neue Modelle mit dickeren Reifen und stärkeren Bremsen versehen werden, um so den Anfor­de­rungen des Winters zu entsprechen.

Profes­sio­nelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts-, Halte-, Park- und Handy­ver­stößen arbeitete die Coduka GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.