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Etwa jeder zweite Deutsche verreist mit dem Kraft­fahrzeug. Daher sind Autofahrer gut beraten, sich bereits vor der Abfahrt mit den Verkehrs­regeln des jewei­ligen Reise­ziels ausein­an­der­zu­setzen. Beliebte Urlaubsorte wie Spanien, Frank­reich oder Griechenland haben jedoch teils sehr kuriose Verkehrs­vor­schriften. Wer die nicht beachtet, muss tief ins Porte­monnaie greifen.

Die kuriose Welt der Verkehrsregeln: Diese Vorschriften gelten in den beliebtesten Urlaubsorten der Deutschen - Grenzstelle
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Italien: Ein Bier zu viel und das Auto ist weg

Ein kühles Bier auf der Promenade in Venedig oder ein Aperol Spritz, während man den Sonnen­un­tergang bewundert: Sich danach hinters Steuer zu setzten ist nicht nur gefährlich, in Italien sind die Bußgelder auch noch sehr hoch. Hier gilt eine Promil­le­grenze von 0,5 Promille. Werden alkoho­li­sierte Fahrer erwischt, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 545 Euro. Ab einem Blutal­ko­hol­spiegel von 1,5 Promille können Geldstrafen bis zu 6000 Euro verhängt und das Fahrzeug unter Umständen einge­zogen und zwangs­ver­steigert werden. Aller­dings nur, wenn der Halter und Fahrer identisch sind.

Öster­reich: Zweimal nachdenken, bevor die Polizei gerufen wird

Auch im bergigen Nachbarland kann schon bald das Auto deutscher Reisender in Beschlag genommen werden. Für Tempo-Sünder gilt: Bei einem Geschwin­dig­keits­verstoß von über 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts können Fahrer zukünftig dem Kraft­fahrzeug bereits vor Ort für immer Tschüss sagen. Noch sind die neuen Regeln nicht in Kraft getreten.

Um mehr zur neuen Geset­zes­no­velle in Öster­reich zu erfahren und was das für Deutsche bedeutet, lesen Sie hier weiter.

Zudem sollten Autofahrer bei einem Unfall, beispiels­weise in den Alpen, lieber zweimal nachdenken, ob man die Polizei verständigt. Handelt es sich nur um einen Blech­schaden und die Unfall­be­tei­ligten hätten problemlos die entspre­chenden Daten, wie etwa Versi­che­rungs­nummer und Kontakt­daten, austau­schen können, kann eine sogenannte „Blaulicht­steuer“ in Rechnung gestellt werden. Diese beträgt etwa 36 Euro und wird für den Aufwand der Beamten verlangt.

Echo24.de berichtet darüber und erklärt, wer für die Steuer aufkommt: „Norma­ler­weise trägt derjenige, der den Anruf getätigt hat, die Kosten.“ Weiter heißt es: „Ist jedoch der andere Unfall­be­tei­ligte schuld, übernimmt dessen Haftpflicht­ver­si­cherung die Unfall­mel­de­gebühr. Im Falle einer Teilschuld werden die Kosten entspre­chend geteilt.“ Kommt es jedoch zu einem Perso­nen­schaden, muss die Polizei umgehend alarmiert werden.

Griechenland: So schnell werden Sie zum Parksünder

In Griechenland wird man unter Umständen schnell zum Parksünder. Denn die Verkehrs­schilder, die ein Parkverbot anzeigen, sind teilweise für Deutsche nicht zu entziffern. So gilt bei diesen Zeichen Folgendes:

  • Ein blaues Schild mit einer rot durch­ge­stri­chenen weißen senkrechten Linie: Parken an ungeraden Monaten verboten
  • Ein blaues Schild mit zwei rot durch­ge­stri­chenen weißen senkrechten Linien: Parken an geraden Monaten verboten

Auch inter­essant: Laut ADAC könnte sich die Geldbuße verdoppeln, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt wird. So können etwa aus einem 80 Euro Knöllchen fürs Falsch­parken schnell 160 Euro werden.

Spanien: Schnell reagieren kann sich lohnen

Im Gegensatz zu Griechenland ist die verkehrs­recht­liche Lage in Spanien so: Hier werden vermeint­liche Verkehrs­sünder für eine schnelle Beglei­chung des Bußgeldes belohnt. Auf die Geldstrafe gibt es einen Rabatt, und zwar ganze 50 Prozent. Jedoch nur für Autofahrer, die innerhalb von 20 Tagen zahlen.

Wichtig zu wissen: Deutsche Reisende sollten darauf achten, dass stets zwei Warndreiecke im Auto vorhanden sind. Nicht wie in Deutschland, wo eines genügt. Davon sind aber laut dem ADAC nur einhei­mische Kraft­fahr­zeuge betroffen, so auch Mietwagen: „Sind Sie im gelie­henen Pkw unterwegs, sollten Sie das bei der Anmietung klären. Denn bei einer Kontrolle ist immer der Fahrer verantwortlich“.

Worauf sollten Reisende noch achten?

Autofahrer sollten auslän­dische Straf­zettel nicht auf die leichte Schulter nehmen. Vorbei sind die Zeiten, wo man im Ausland auf der Straße rasen konnte und mit keinen Konse­quenzen im Heimatland rechnen musste. Heutzutage können Bußgelder aus den meisten EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Dabei werden in der Regel aller­dings erst ab einer Geldstrafe von 70 Euro hierzu­lande entspre­chende Maßnahmen ergriffen. Kommt der Straf­zettel aus Öster­reich, bereits ab 25 Euro. Für die nachträg­liche Eintreibung ist das Bundesamt für Justiz zuständig.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: adac.de, 24auto.de