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Es ist ein heftiger Skandal: In Herne wurden mehr als 100 unschuldige Autofahrer geblitzt. Denn die Polizei ist auf ein falsches Tempo-30-Schild herein­ge­fallen. Die Kosten müssen die unwis­senden Fahrzeug­führer trotzdem tragen. Wie es dazu kam, erfahren Sie hier.

Fake-Temposchild: Zahlreiche Fahrer zu Unrecht zur Kasse gebeten
Rolf G Wackenberg / shutterstock.com

Tempo 30 anstelle von 50

Eigentlich ist das Aufstellen von Verkehrs­zeichen eine hoheit­liche Aufgabe, der in der Regel nur die Straßen­ver­kehrs­be­hörden nachgehen dürfen. Unbekannte wollten aller­dings mutmaßlich auch zur Verkehrs­si­cherheit beitragen. Kurzerhand brachten die Übeltäter an der Wiede­hopf­straße in Herne – wo eigentlich auf 50 km/h beschleunigt werden darf – ein Tempo-30-Schild an. Das falsche Zeichen war wohl so überzeugend, dass sogar die Polizei darauf hereinfiel. Als die Ordnungs­hüter daraufhin eine Geschwin­dig­keits­kon­trolle durch­führten, tappten 104 Autofahrer in die Radar­falle.

Ein teurer Spaß

Das Ergebnis der Kontrolle: 73 Fahrzeug­führer erhielten ein Verwar­nungsgeld, 31 bekamen teils sehr hohe Bußgelder und sechs vermeint­lichen Rasern wurde sogar ein Fahrverbot auferlegt. Beinahe alle Betrof­fenen zahlten die Geldstrafen. Dabei sieht der Bußgeld­ka­talog für Fahrer mit Bleifuß innerorts drastische Sanktionen vor:

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Wieso sich die Polizei um die Nase herum­führen ließ

Aber wie kam es dazu, dass die hoheit­lichen Männer in Blau auf das Fake-Schild herein­ge­fallen sind und dementspre­chend ihre Messgeräte auf 30 km/h einstellten anstelle von 50 km/h? Ein Polizei­sprecher erklärte gegenüber wa.de: „Für die Beamten gab es dabei keine Zweifel an der Richtigkeit des Tempo-30-Schilds.“

Jedoch sind in der Regel alle gültigen Höchst­ge­schwin­dig­keiten genaustens dokumen­tiert und die entspre­chenden Unter­lagen stehen der Polizei zur Verfügung. Einen Abgleich fanden sie aller­dings nicht für notwendig und vertrauten fälsch­li­cher­weise auf die entspre­chende Beschil­derung. Ein fataler Fehler, dessen Folgen die Unschul­digen tragen müssen.

Jan Ginhold, Betreiber von Geblitzt.de appel­liert an Betroffene von Ordnungs­wid­rig­keits­an­zeigen: „Jeder Bußgeld­be­scheid sollte überprüft werden. Der amtliche Beschil­de­rungsplan ist Teil der Bußgeldakte. Jeder Anwalt hätte das sehen können.“ Und: „Die Prüfung der Bußgeldakte ist bei Geblitzt.de nicht einmal mit eigenen Kosten verbunden.“

Keine Rückerstattung für Betroffene

Die Betrof­fenen dürfen sich mittler­weile keine Hoffnung mehr auf eine Rückerstattung machen. „Da die Einspruchs­frist bei Bußgeld­ver­fahren 14 Tage beträgt, handelt es sich um abgeschlossene Verwal­tungsakte“, sagte ein Sprecher der Stadt Herne, im Gespräch mit wa.de. Somit wäre einer Erstattung der nicht korrekten Bußgelder und zu Unrecht erteilten Fahrverbote ausge­schlossen. Ein finan­zi­eller Gewinn für die klamme Kasse der Kommune, denn durch die Geldstrafen ist ein fünfstel­liger Betrag zusammengekommen.

Es gibt aller­dings eine Ausnahme von der strengen Einspruchs­frist: „Man hat die Frist unver­schuldet versäumt, weil man zum Beispiel im Urlaub war [und somit keine Kenntnis vom Bußgeld­be­scheid hatte]“, erklärt Rechts­anwalt Christian Solmecke. Weiter sagt er: „In einem solchen Fall muss man den Einspruch so schnell wie möglich nachreichen, die Gründe für das Frist­ver­säumnis darlegen und einen Antrag auf Wieder­ein­setzung stellen.“

Eine einzige erfolg­reiche Klage 

Nur ein Mann ließ diese Ungerech­tigkeit nicht auf sich sitzen und reichte recht­zeitig Wider­spruch ein. Der 55-jährige Autofahrer gewann den Rechts­streit gegen seinen Bußgeld­be­scheid. Da das neue Verkehrs­zeichen ohne jegliche Geneh­migung aufge­stellt wurde, übernimmt die Stadt die Kosten für das Bußgeld sowie für den Prozess.

Der Westdeut­schen Allge­meinen Zeitung teilte der Kläger mit: „Wenn ich etwas falsch gemacht habe, ist das in Ordnung.“ Aber für die Fehler anderer wolle er verständ­li­cher­weise nicht die Verant­wortung übernehmen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: t-online.de, wa.de, wa.de