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Bis wahrscheinlich Ende 2023 müssen alle Autofahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, ihren Führer­schein umtau­schen. Was eigentlich eine reine Forma­lität sein sollte, endete für einen 63-Jährigen in einem teuren Bürokratie-Horror. Auch drohte ihm der Verlust seiner Fahrerlaubnis. Doch wieso?

Führerschein-Umtausch: Droht Millionen von Autofahrern der Verlust der Fahrerlaubnis?
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Wieso muss man seinen Führer­schein umtauschen?

Etwa 43 Millionen Fahrzeug­führer sind dazu verpflichtet, bis spätestens 2033 ihren alten Führer­schein gegen einen neuen umzutau­schen. Der Hinter­grund der Umtausch-Aktion: Führer­scheine sollen künftig in der gesamten Europäi­schen Union einheitlich und fälschungs­sicher sein. Außerdem ist vorge­sehen, alle Scheine in einer Datenbank zu erfassen, um Missbrauch zu vermeiden.

Droht der Verlust der Fahrerlaubnis?

Eigentlich soll lediglich das Führer­schein­do­kument ersetzt werden und nicht die damit einher­ge­hende Fahrerlaubnis. Letzteres bleibt in der Regel erhalten. Aller­dings wurde Schorsch S., einem ehema­ligen Fahrzeug­ent­wickler, seine Ehrlichkeit zum teuren Verhängnis. Als er seinen Umtausch beantragte, gab er freiwillig an, dass er unter Diabetes leidet. Die Folge: Seine Fahrtaug­lichkeit wurde infrage gestellt.

Nur mit viel Aufwand und kostspie­ligen Gutachten konnte der Rentner der zustän­digen Verkehrs­be­hörde beweisen, dass er trotz der Diagnose in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Dass seine Hausärztin dies bereits im Voraus mit einem Attest bestätigt hatte, spielte für die Behörde keine Rolle, wie es in einem Bericht des Bayeri­schen Rundfunk heißt. Daher musste der 63-Jährige weiteren Ärzten und auch dem TÜV einen Besuch abstatten und blieb im Nachhinein auf einer Rechnung in Höhe von etwa 1100 Euro sitzen. Dabei kostet der EU-konforme Führer­schein eigentlich nur 25-30 Euro.

Dieser Mann ist wohl nicht der Einzige, der von Zusatz­kosten im Zuge des Führerschein-Umtauschs betroffen sein wird, denn allein in Deutschland gibt es ungefähr 8,5 Millionen Menschen, die unter der berüch­tigten Zucker­krankheit leiden.

Was muss man bei Diabetes hinterm Steuer beachten?

Tatsächlich ist in Anlage 4 der Fahrerlaub­nis­ver­ordnung festge­halten, unter welchen Umständen Diabetes zur Beein­träch­tigung der Fahreignung führt. Demzu­folge können laut dem ADAC folgende Situation die Fahrerlaubnis von Diabe­tikern gefährden:

  • Bei Wahrneh­mungs­stö­rungen durch Unterzuckerung
  • Wenn innerhalb von zwölf Monaten mehr als eine schwere Unter­zu­ckerung im Wachzu­stand stattfand
  • Auch bei Überzu­ckerung kann ein Fahrverbot die Folge sein

Zudem können auch Folge­er­kran­kungen, wie beispiels­weise diabe­tische Retino­pathie (leichte Netzhaut­schä­digung), die Fahrtaug­lichkeit negativ beein­flussen. Auch andere sogenannte „Signal­krank­heiten“, die nicht im Zusam­menhang mit Diabetes stehen, wie etwa geistige Störungen, Nieren­er­kran­kungen oder auch Krank­heiten des Nerven­systems können dazu führen.

Müssen die Verkehrs­be­hörden infor­miert werden?

Es liegt in der Verant­wortung der Fahrzeug­führer sicher­zu­stellen, dass sie zum Führen eines Kraft­fahr­zeuges geeignet sind. In einem Beitrag des ADAC wird jedoch erklärt, dass man keine Verkehrs­be­hörde über die Diagnose infor­mieren muss.

Attes­tiert aller­dings ein Arzt ein Fahrverbot – welches nicht gleich­zu­setzen ist mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaub­nis­be­hörde verhängten Verbot – sollten sich Autofahrer dennoch daran halten. Missachtet ein Fahrzeug­führer die ärztliche Empfehlung, fallen in der Regel aber keine Bußgelder, Punkte in Flensburg oder andere Sanktionen an. Doch der ADAC warnt Betroffene davor, sich trotzdem hinters Steuer zu setzten: „Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheits­strafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird.“ Und: „Kasko­ver­si­che­rungen können Leistungen kürzen oder verweigern.“

Wie kann man Unter­zu­ckerung im Straßen­verkehr vorbeugen?

Diabe­tiker sollten eine Reihe von Maßnahmen treffen, um den Straßen­verkehr für sich und alle anderen Teilnehmer sicherer zu gestalten:

  • Insbe­sondere wer auf Insulin angewiesen ist, sollte vor Antritt der Fahrt den Blutzucker messen
  • Auf langer Strecke sind häufige Pausen empfeh­lenswert, um unter anderem die Werte erneut zu kontrollieren
  • Fahrer sind gut beraten, bei ersten Anzeichen einer Unter­zu­ckerung, wie Heißhunger, Übelkeit oder Zittern, die Fahrt vorerst zu stoppen und erst weiter­zu­fahren, wenn die Blutzucker-Werte wieder stabil sind
  • Fahrzeug­führer sollten immer schnelle Kohlen­hy­drate parat haben, wie zum Beispiel Trauben­zucker, Frucht­s­nacks oder -säfte, weil der darin enthaltene hohe Zucker­gehalt den Blutzu­cker­spiegel ansteigen lässt.

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Quelle: br.de, adac.de, gesetze-im-internet.de