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Wer bei Schnee und Eis geblitzt wird, dem droht eine Strafzulage

bild geblitzt bei eis und schnee autofahrern droht strafzulage 01

Berlin, 19. Dezember 2018 - Der Winter naht und macht mit seinen Tempe­ra­turen zunehmend die deutschen Straßen unsicher. Bei Autofahrern ist somit erhöhte Vorsicht im Verkehr geboten. Denn nicht nur das Unfall­risiko steigt, sondern auch die Bußgelder. Wie hoch die Sanktionen ausfallen können und worauf Sie bei Post von der Behörde achten müssen, weiß die Berliner Coduka GmbH. Das Legal Tech Unter­nehmen lässt Bußgeld­vor­würfe über die Partner­an­wälte seines Services Geblitzt.de prüfen. Die Kosten der Prüfung werden dabei entweder durch eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung oder die Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung der Coduka übernommen. An die 200.000 Fälle wurden seit Firmen­gründung im Jahr 2013 bearbeitet.

Generell gilt: Fuß vom Gas bei schlechtem Wetter. Wer bei Nebel, Regen oder Schneefall zu schnell unterwegs ist, muss ab 21 km/h innerhalb geschlos­sener Ortschaften ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro zahlen. Das sind bereits 15 Euro mehr als bei normalen Sicht­ver­hält­nissen. Ab 26 km/h innerorts steigt nicht nur die Höhe des Bußgeldes drastisch an. Obendrein gibt es einen Monat Fahrverbot und die Anzahl der Punkte in Flensburg addiert sich auf zwei.

Ungünstige Witte­rungs­ver­hält­nisse machen aber nicht nur den Straßen­ver­kehrs­teil­nehmern zu schaffen. Auch für die Blitzer stellen Schnee und Eis eine Heraus­for­derung dar. Jan Ginhold, Geschäfts­führer der Coduka GmbH, erklärt: “Kälte beein­trächtigt die Funktion der Blitz­an­lagen. Bei Minus­graden kann es vorkommen, dass die Messungen keine gerichtlich verwert­baren Ergeb­nisse liefern.” In solchen Fällen macht es besonders viel Sinn, seinen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einzu­reichen. Darüber hinaus “können formelle Fehler im Bußgeld­ver­fahren, unscharfe Blitzer­fotos oder falsch positio­nierte Messgeräte auch im Winter Grund für eine erfolg­reiche Anfechtung sein”, so Ginhold weiter.

Die kalte Jahreszeit hat aber auch andere Pflichten für Autofahrer parat - Stichwort Schnee­ketten! Auf welchen Straßen diese unerlässlich sind, erkennt man an deren Beschil­derung. Wer ohne fährt, muss 20 Euro zahlen. Zudem darf eine Geschwin­digkeit von 50 km/h mit aufge­zo­genen Schnee­ketten nicht überschritten werden. Bei Verletzung des Tempo­limits liegt die Spann­weite der Sanktionen zwischen 30 Euro (bis 10 km/h außerorts) und 760 Euro, zwei Punkten sowie drei Monaten Fahrverbot (ab 60 km/h innerorts). Und wie steht es um Winter­reifen? Wer diese bei entspre­chendem Wetter nicht montiert hat, muss mit einem Punkt und bis zu 100 Euro Bußgeld rechnen.

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die

Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.