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Ein Fahrrad­fahrer filmt, wie in Berlin zwei Strei­fen­wagen mit zu geringem Abstand an ihm vorbei­fahren. Der Sicher­heits­ab­stand wurde beim Überholen nicht einge­halten. Selbst die Polizei hält sich nicht immer an die Verkehrs­regeln. Nach diesem Vorfall sollen Polizisten sensi­bi­li­siert werden.

Gesetzeshüter als schlechtes Vorbild: Polizei gefährdet beim Überholen einen Radfahrer

Radfahrer lädt Beweis­ma­terial auf Twitter hoch

Peter von Mühlendahl ist mit seinem Lastenrad in Kreuzberg, Berlin, beruflich unterwegs. Dabei filmt er, wie gleich zwei Strei­fen­wägen ihn überholen. Das Video veröf­fent­licht er nach dem Vorfall auf Twitter. Dort ist deutlich zu erkennen, dass die Polizisten den vorge­schrie­benen Sicher­heits­ab­stand, von 1,5 m innerorts, nicht einge­halten haben. Das Martinshorn oder das Blaulicht sind auch nirgends zu hören oder zu sehen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte man die vermeint­liche Gefährdung des Radfahrers noch vermutlich recht­fer­tigen können. Denn dabei würde es sich dann um eine Fahrt mit sogenannten „Sonder­rechten“ handeln. Im § 35 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) ist geregelt, wer sich nicht an die Verkehrs­regeln halten muss:

  • Bundeswehr
  • Bundes­po­lizei
  • Feuerwehr
  • Katastro­phen­schutz
  • Polizei
  • Zolldienst

Doch nur „soweit das zur Erfüllung hoheit­licher Aufgaben dringend geboten ist“. Somit findet dieser Paragraf hier keine Anwendung.

Polizei muss sich an die Regeln halten

Auch die Polizei muss sich an die Verkehrs­regeln der StVO halten. Beim Überholen von anderen Verkehrs­teil­nehmern schreibt die StVO klare Werte für den nötigen Sicher­heits­ab­stand vor. So steht seit über drei Jahren im § 5 Absatz 4 der StVO geschrieben:

„Beim Überholen mit Kraft­fahr­zeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektro­kleinst­fahrzeug Führenden beträgt der ausrei­chende Seiten­ab­stand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“

Auf dem Papier gibt es die Regel. Doch sind Sie selbst schon mal mit dem Rad unterwegs gewesen? Dann wissen Sie, dass kaum ein Autofahrer sich daranhält. Warum auch, wenn selbst die Polizei es nicht macht.

Polizisten soll sensi­bi­li­siert werden

Das Video von Herrn Mühlendamm ist tatsächlich so scharf, dass man die interne Kennung eines der Kraft­fahr­zeuge erkennen kann. Demnach gehört es zum Abschnitt 57 in Mitte, Berlin. Auf Anfrage durch den Tages­spiegel erklärt das Polizei­prä­sidium: „Obwohl eine valide Aussage nicht möglich ist, lässt die im Video festge­haltene Szene den Eindruck zu, dass der Mindest­ab­stand von beiden Polizei­fahr­zeugen unter­schritten wurde“. Die ordnungs­widrige Fahrweise wurde mit den Polizisten erörtert und „sie wurden entspre­chend sensibilisiert“.

Doch nicht nur die betrof­fenen Beamten sollen zukünftig besser auf ihr Fahrver­halten achten. Denn alle im Außen­dienst einge­setzten Polizisten dienen als Vorbild für andere Autofahrer. So auch Peter von Mühlendahl: „Wenn die anderen Autofahrer das sehen, denken die sich doch, die Polizei macht es auch so“.

Dementspre­chend teilt die Presse­stelle der Polizei mit: „Die Polizei Berlin nimmt den Sachverhalt zum Anlass, die Dienst­kräfte stadtweit entspre­chend zu sensi­bi­li­sieren. Im Rahmen obliga­to­ri­scher Fortbil­dungs­ver­an­stal­tungen wird dabei auch unter Berück­sich­tigung der polizei­lichen Vorbild­funktion im Straßen­verkehr die dring­liche Notwen­digkeit des vorschrifts­kon­formen Fahrver­haltens thema­ti­siert“. Ob sich dadurch Polizisten tatsächlich an die StVO halten werden, kann noch nicht beurteilt werden.

Wie kontrol­liert die Polizei solche Delikte

Grund­sätzlich sieht der Bußgeld­ka­talog ein Verwarngeld in der Höhe von 30 Euro vor, wenn Fahrzeug­führer den nötigen Sicher­heits­ab­stand beim Überholen nicht einhalten. Doch die Polizei kann solche Vergehen oftmals nicht rechts­kräftig erfassen. Zurzeit gibt es kein zugelas­senes Messsystem auf dem deutschen Markt. Die Innen­ver­waltung kann nicht beant­worten, ob solche Delikte überhaupt geahndet wurden oder werden: „Daten sind seitens der Polizei Berlin im automa­ti­sierten Verfahren nicht recher­chierbar“. Dabei geben laut einer Tagesspiegel-Umfrage neun von zehn Fahrrad­fahren an, dass zu enges Überholen die größte Gefahr im Verkehr darstelle.

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Quellen: efahrer.chip.de, gesetze-im-internet.de, tagesspiegel.de