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Mittels Front­kamera und GPS sollen auch Busfahrer den Verkehr überwachen

Vom Bus verpfiffen worden? Mit einem Jahr Verspätung sind in Wiesbaden die ersten „Blitzer-Busse“ in Betrieb gegangen. Sie sollen mittels Front­kamera und Ortungs­dienst Falsch­parker auf Bus- und Umwelt­spuren erfassen, um sie dem Ordnungsamt melden zu können. Der Projekt­start war ursprünglich für Juli 2023 geplant, verzö­gerte sich aber wegen daten­schutz­recht­licher Bedenken, die nun ausge­räumt sein sollen. Tatsächlich wirft der Start der neuen Technik aber wichtige recht­liche Fragen auf, die noch unbeant­wortet sind.

Blitzer-Busse? Öffis in Wiesbaden können jetzt Parkverstöße festhalten
Christian Mueller / shutterstock.com

Jagd auf Falsch­parker in ganz Deutschland

Was wird in deutschen Städten und Gemeinden nicht alles getan, um Verkehrs­sünden anzuzeigen. So können in Frankfurt am Main Parkver­stöße über ein Melde­portal mittler­weile direkt an das Ordnungsamt weiter­ge­leitet werden. Lobby­or­ga­ni­sa­tionen aus dem Ländle geben Anlei­tungen heraus, wie man Autofahrer über den Lärmschutz anschwärzen kann. Und in Hamburg und Berlin scharen die Verkehrs­be­hörden mit den Hufen, um endlich flächen­de­ckend Scan-Cars einzusetzen.

Daten­schutz verhindert automa­tische Ermittlung

In der Vergan­genheit sind diese „Knöllchen-Karren“ immer wieder am Daten­schutz gescheitert. Auch wenn so manche Verkehrs­be­hörde nur zu gern alles erfassen würde, was nach einem Verkehrs­verstoß riecht: So einfach ist das nicht. Vor allem die automa­tische Erfassung von Kfz-Kennzeichen steht aus recht­licher Sicht auf wacke­ligen Beinen.

Denn nach derzei­tiger Rechtslage sind Foto- und Video­auf­nahmen nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts gestattet, weshalb beispiels­weise Monocam-Systeme in Deutschland bisher nicht flächen­de­ckend einge­setzt werden dürfen.

Erfassung nur auf Knopfdruck

Bei den Wiesba­dener „Blitzer-Bussen“ ist die Datenschutz-Problematik offenbar so umgangen worden, dass die Busfahrer die Front­kamera nur per Knopf­druck bedienen können. So sollen Falsch­parker an Halte­stellen, auf der Bus- oder Umweltspur ohne ständige oder automa­tische Aufzeichnung erfasst werden. Der GPS-Dienst liefert zudem Daten zu Tatort und -Uhrzeit.

Insgesamt zehn Busse in der hessi­schen Landes­haupt­stadt sollen bereits mit der neuen Technik ausge­stattet sein. Die zuständige Verkehrs­ge­sell­schaft ESWE übermittelt die damit gewon­nenen Beweis­fotos an die örtliche Verkehrs­be­hörde, die dann über ein mögliches Verwarn- oder Bußgeld entscheidet. Bis zu 70 Euro drohen bei Parkverstößen.

„Wir sind froh, dass die Kameras nun im Einsatz sind“

ESWE-Geschäftsführer Hebding freut sich über die Einführung der „Blitzer-Busse“: „Die Rückmel­dungen aus unserem Fahrbe­trieb zeigen, dass falsch abgestellte Fahrzeuge im Straßenraum weiterhin ein Thema sind. Sie verlang­samen den Busverkehr, was zu Verspä­tungen im Fahrplan führt. Und das in einer Zeit, in der zahlreiche Baustellen in Wiesbaden ohnehin eine Heraus­for­derung für den Straßen­verkehr sind.“

In den vergan­genen Monaten habe man die Zustimmung des hessi­schen Daten­schutz­be­auf­tragten für den Regel­be­trieb erhalten. Alle Bedenken hinsichtlich des Daten­schutzes seien ausge­räumt worden.

Fazit

Nur stellt sich trotzdem die Frage: Was kostet der Spaß eigentlich und lohnt sich dafür die Umrüstung der Linien­busse? Denn am Ende des Tages scheinen die innova­tiven „Bus-Blitzer“ auch nicht mehr zu können als eine handels­üb­liche Dashcam mit GPS-Funktion. Und darüber verfügt heute mittler­weile jedes zehn Jahre alte Smartphone.

Fraglich ist auch, ob es Aufgabe eines Busfahrers sein kann, im normalen Wahnsinn des Linien­ver­kehrs einer Großstadt auch noch Falsch­parker zu dokumen­tieren. Im Arbeits­vertrag der Verkehrs­be­triebe ist das aller Wahrschein­lichkeit nach nicht festgehalten.

Und wie soll man überhaupt einen Parkverstoß dokumen­tieren, wenn man nur ein einziges Foto schießen kann? Wann aus dem Halten unzuläs­siges Parken wird, ist in der Regel in so einer kurzen Zeit schwer zu beurteilen.

Und zu guter Letzt ist die Betätigung eines Gerätes während der Fahrt im Sinne des Handy­pa­ra­grafen proble­ma­tisch. Womöglich kann das unerlaubte Bedienen für den Busfahrer ein Bußgeld oder folgen­schwere Fahrverbote nach sich ziehen.

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Quelle: merkurist.de