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Ein deutsches Ehepaar stirbt in Öster­reich, ein Notarzt fährt mit gelie­henem Fahrrad zum Unfallort oder Einsatz­kräfte laufen sogar zu Fuß – solche Vorfälle häufen sich. Der Grund: Es fehlt die Rettungs­gasse. Dabei sind die Strafen für Rettungsgassen-Verweigerer drastisch.

Jede Minute zählt: Eine fehlende Rettungsgasse kann Menschenleben kosten
Stefan Weis / shutterstock.com

Zwei Todes­opfer in Öster­reich nach einem Unfall 

Das verhei­ratete Paar ist am Wochenende auf der A8 in Öster­reich in einen Unfall geraten. Besonders tragisch dabei ist, dass die zum Einsatz gerufene Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ort im Innkreis zuerst nicht zur Unfall­stelle vordringen konnte. Auf Facebook dokumen­tierten sie die Lage und veröf­fent­lichten ein Video. Auf diesem sieht man, wie einer der Einsatz­kräfte verzweifelt versucht, die im Stau stehenden Autos aus dem Weg zu räumen. Merkur.de schreibt dazu: „Ihr Einsatz verzö­gerte sich so um Minuten, die mögli­cher­weise zur Rettung des Paares entscheidend wären.“ In der Folge starb der 77-jährige Fahrer an Ort und Stelle. Seine 69-jährige Frau kurz danach im Krankenhaus. Die Rettungsgassen-Verweigerer im bergigen Nachbarland müssen laut der öster­rei­chi­schen Behör­den­plattform, oessterreich.gv.at, mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro rechnen.

Auch in Deutschland muss eine Rettungs­gasse gebildet werden

Nicht nur in Öster­reich scheint die Bildung einer Rettungs­gasse für einige Autofahrer ein Problem zu sein. Erst am Montag, dem 7. August, musste sich ein Notfallarzt aufgrund von einer nicht vorhan­denen Rettungs­gasse zuerst zu Fuß und auf halber Strecke mit einem ausge­lie­henen Rad zum Unfallort durch­drängen. Dabei ist es in Deutschland Pflicht, die Straße für die Retter freizu­räumen. § 11 Absatz 2 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) schreibt vor:

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Autostraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schritt­ge­schwin­digkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Still­stand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durch­fahrt von Polizei- und Hilfs­fahr­zeuge […] eine freie Gasse bilden.“

Das Oberlan­des­ge­richt Oldenburg hat erst letztes Jahr mit einem Urteil deutlich gemacht, wann genau eine Rettungs­gasse gebildet werden muss: Sofort, wenn Schritt­ge­schwin­digkeit gefahren wird oder der Verkehr sich nicht vom Fleck rührt. Es gibt also keine Überle­gungs­frist für Kraftfahrzeugführer.

Wie bildet man eine Rettungs­gasse richtig?

Auch wenn Fahrer im Stau genervt und die Gedanken beim beispiels­weise verpassten wichtigen Termin oder dem wartenden Chef auf der Arbeit sind, müssen sie stets daran denken, eine freie Gasse für den Fall eines Rettungs­ein­satzes zu bilden. In einem Beitrag der Bild wird erklärt wie: „Es muss immer Platz zwischen der äußersten linken Spur und der unmit­telbar rechts daneben liegenden gebildet werden.“ Fährt ein Fahrzeug­führer also auf der linken Fahrspur, so muss er sich so weit wie möglich links halten. Auf den übrigen Fahrstreifen gilt dasselbe, bloß rechts.

Wichtig zu wissen: Grund­sätzlich muss der Stand­streifen frei bleiben. Ausnahmen sind, wenn Beamte zum Befahren auffordern oder aus Platz­gründen keine weiteren Möglich­keiten bestehen, eine Fahrspur für etwa Notfall­sa­ni­täter freizugeben.

Wie ist es bei einer Baustelle?

Insbe­sondere im Sommer sind Baustellen auf deutschen Autobahnen keine Seltenheit. Kommt es zu einem Stau im Baustel­len­be­reich, kann es so eng werden, dass es keinen Platz für eine vorschrift­gemäße Rettungs­gasse gibt. Für eine solche Situation hat die StVO keine Regeln. Aller­dings rät der ADAC, dass alle Fahrzeuge, wenn möglich, nach rechts fahren sollen. Zudem könnten größere Abstände zwischen den Kraft­fahr­zeugen für die Einsatz­kräfte hilfreich sein.

Welche Strafen drohen?

Für Rettungsgassen-Verweigerer sieht der Bußgeld­ka­talog eine Reihe von Sanktionen vor:

  • Rettungs­gasse nicht gebildet: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot
  • … mit Behin­derung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot
  • … mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot
  • … mit Sachbe­schä­digung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot

Benutzt ein Autofahrer unerlaubt die freie Gasse, drohen unter anderem eine saftige Geldstrafe in Höhe von 240 Euro. Ob das Verbot auch für Motor­rad­fahrer gilt, erklärt Rechts­anwalt Tom Louven im Auftrag von Geblitzt.de: „Obwohl Motor­räder viel schmaler als Autos sind, dürfen auch sie nicht einfach die Rettungs­gasse benutzen.“ Und: „Zudem verstößt das Durch­fahren einer Rettungs­gasse gegen das Rechtsüberholverbot.“

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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de, bild.de, merkur.de, oesterreich.gv.at