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Kinder gehören zu den besonders Gefähr­deten im Straßen­verkehr. Im jungen Alter kann der Nachwuchs oftmals Geschwin­dig­keiten und Abstände von Autos nur schwer einschätzen. Umso wichtiger ist es, mit der Verkehrs­er­ziehung so früh wie möglich anzufangen. Wie, erfahren Sie hier.

Kinder im Straßenverkehr: Wie die Kleinen geschützt werden können
Irina Wilhauk / shutterstock.com

Alle 24 Minuten verun­glückt ein Kind im Straßenverkehr

Laute Motor-Geräusche, verschie­denste Verkehrs­zeichen und viele aufleuch­tende Farben. Diese Sachen gehören zum Alltag im Straßen­verkehr. Für Kinder können all diese Eindrücke zu einer Ablenkung werden. Im jungen Alter handeln Kinder oftmals von Natur aus impulsiv und manchmal sogar unvor­her­sehbar. Durch die kleine Körper­größe werden sie auch von Autofahrern häufig nicht bemerkt. Zudem ist das Sichtfeld der Kinder, unter anderem durch parkende Autos, einge­schränkt. So berichtet das Statis­tische Bundesamt, dass „im Jahr 2021 rund 22.300 Kinder unter 15 Jahren bei Unfällen im Straßen­verkehr zu Schaden (kamen)“. Im Schnitt wird ein Kind alle 24 Minuten im deutschen Straßen­verkehr verletzt oder getötet. Seltener als im Jahr zuvor, aber dennoch zu häufig.

Frühe Verkehrs­er­ziehung als präven­tives Mittel

Eine frühe Verkehrs­er­ziehung soll dazu führen, dass Kinder von jung auf wissen, wie man sich richtig im Straßen­verkehr verhält. Dadurch können vermeintlich gefähr­liche und tödliche Situation vermieden werden. Die Verkehrs­er­ziehung findet bereits an vielen Kitas und Schulen statt. So sollten der Fußgän­ger­füh­rer­schein und Fahrrad­füh­rer­schein bekannt sein. Dafür kommen Polizisten in die Schulen und zeigen den Kindern, wie man richtig als Fußgänger, bezie­hungs­weise als Fahrrad­fahrer am Verkehrs­ge­schehen teilnimmt. Doch das allein reicht nicht aus.

Erwachsene dienen als Vorbild 

Das Verhalten von Eltern und Erwach­senen auf der Straße machen einen wesent­lichen Bestandteil der Verkehrs­er­ziehung aus. Denn Kinder ahmen uns mehr nach als uns bewusst oder auch manchmal lieb ist. So sollte man nicht vor Kindern schimpfen oder beim Überqueren der Straße trödeln. Da Ältere eine Vorbild­funktion für die Jüngeren einnehmen, ist es auch wichtig, sich konse­quent an die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) zu halten. Sonst kann es zur Verwirrung des Kindes kommen. Als Resultat weiß das Kind nicht, ob vor einem Zebra­streifen angehalten werden muss. Wie auch, wenn vielen Erwach­senen die Regeln nicht bewusst sind oder diese einfach nicht befolgt werden.

Wichtige Regeln für die Sicherheit des Kindes

Das eigene Verhalten ist eine wichtige Grundlage, um für mehr Sicherheit für Kinder auf der Straße zu sorgen. Doch dafür müssen einem selbst die richtigen Regeln bewusst sein und im Alltag konse­quent umgesetzt werden. Tag 24 berichtet, welche Maßnahmen unter anderem dazugehören:

  1. Es wird immer auf dem Fußweg gelaufen. Am besten mit einem großen Abstand zur Fahrbahn.
  2. Bevor eine Straße überquert wird, anhalten und in beide Richtungen schauen. Erst wenn keine fahrenden Autos zu sehen ist, ist es sicher, die Straße zu überqueren.
  3. Auch wenn es heißt: „Bei Rot bleibe stehen, bei Grün darfst du gehen“: An Ampeln und Zebra­streifen sollte erst auf die andere Seite gewechselt werden, wenn alle Kraft­fahr­zeuge zum Stehen gekommen sind.
  4. Kein Trödeln beim Überqueren der Straße. Das Handy ist dabei tabu und auch sonstige Geräte, die zur Ablenkung vom Verkehrs­ge­schehen beitragen können, sollten nicht genutzt werden.
  5. In verkehrs­be­ru­higten Zonen oder auch anderen Bereichen der Straße sollten Kinder nie ohne Aufsicht spielen. Ausnahmen gibt es, wenn es sich um eine Spiel­straße handelt.
  6. Kinder unter 8 Jahren müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Es sei denn, es gibt ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg.
  7. Das Fahrrad muss mit allen nötigen Sicher­heits­vor­keh­rungen ausge­stattet sein: Dazu gehören Klingel, Bremsen, Beleuchtung, Rückstrahler und Reflek­toren. Wird der Fahrrad­fahrer ohne oder nur mit defekter Beleuchtung am Fahrrad erwischt, sieht der Bußgeld­ka­talog ein Bußgeld in der Höhe von 20 Euro vor.

Kinder richtig im Auto mitnehmen 

Das richtige Verhalten im Auto ist auch ein wichtiger Punkt, den Eltern beachten sollten, um für eine erhöhte Sicherheit zu sorgen. Dazu gehört auch das Ein- und Aussteigen aus dem Wagen. Kinder dürfen nur unter bestimmten Voraus­set­zungen mit dem Kraft­fahrzeug befördert werden. So schreibt die StVO im § 21 Absatz 1a vor:

„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraft­fahr­zeugen auf Sitzen, für die Sicher­heits­gurte vorge­schrieben sind, nur mitge­nommen werden, wenn Rückhal­te­ein­rich­tungen für Kinder benutzt werden.“

Der Fahrer muss auch darauf achten, dass Kinder vor und während der Fahrt angeschnallt sind. Um mehr über die Anschnall­pflicht zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

Am sichersten ist es, wenn Kinder sowie Erwachsene nicht auf der Fahrbahn­seite aussteigen. Besser ist es in der Regel auf der Beifah­rer­seite auszu­steigen. Dabei muss beim Aussteigen darauf geachtet werden, dass weder Fußgänger noch Fahrrad­fahrer behindert werden.

Aus einem fahrenden Kraft­fahrzeug sollte auch nie heraus­ge­sprungen werden. Egal, wie eilig es der Beifahrer haben sollte. Erst wenn das Auto vollständig zum Halt gekommen ist und die Umgebung überprüft wurde, ist es sicher auszusteigen.

Weitere optionale Sicherheitsmaßnahmen

Neben den vorge­schrie­benen Maßnahmen und Verhal­tens­regeln können weiter Sicher­heits­maß­nahmen vorge­nommen werden. Tag 24 listet einige Hilfs­mittel auf, die Kinder im Straßen­verkehr schützen können:

  • Helle und farbige Kleidung
  • Reflek­toren
  • Warnweste
  • Schutzhelm
  • Schutz­aus­rüstung

So sollten auch Autofahrer ständig ihre Umgebung kontrol­lieren. Denn kleine Kinder können schnell mal hinter einem parkenden Auto hervor­springen. Insbe­sondere in einer verkehrs­be­ru­higten Zone müssen Fahrzeug­führer auf spielende Kinder achtgeben. Die sind oftmals so in das Spielen vertieft, dass vorbei­fah­rende Autos nicht bemerkt werden. Überschreitet ein Fahrer in so einer Zone die vorge­schriebene Schritt­ge­schwin­digkeit, riskiert er eine Geldstrafe von bis zu 800 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein bis zu dreimo­na­tiges Fahrverbot.

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Quellen: destatis.de, gesetze-im-internet.de, tag24.de