Geblitzter Autofahrer klaut die Messanlage und muss sich vor Gericht verantworten
Nachdem ein Mercedes-Fahrer im sächsischen Struppen mit 7 km/h über dem Tempolimit geblitzt worden war, entschied er sich, das Messgerät einfach mit nach Hause zu nehmen. Der Fall landete vor Gericht, doch der 55-jährige Fahrer, Michael M., legte erfolgreich Berufung ein, indem er glaubhaft argumentierte, von einer Blitzer-Attrappe ausgegangen zu sein.
Ein Blitzer to go
Der betroffene Fahrer war am 25. November 2020 in einer Tempo-30-Zone mit 37 km/h geblitzt worden. Daraufhin packte der Mann den Blitzer in den Kofferraum seines Wagens und fuhr davon. Die von einem Mitarbeiter des Landratsamtes informierte Polizei traf den vermeintlichen Dieb in seiner Wohnung an und fand das Messgerät im Wert von rund 5.000 Euro in dessen Auto vor.
Fake-Blitzer als Verkehrsgefährdung?
Vor dem Amtsgericht Pirna musste sich Michael M. im Juni 2021 für seine Tat verantworten. Dieser gab zu Protokoll, dass er dachte, der Blitzer wäre eine Attrappe. Deren Lampe hätte ihn geblendet, sodass er diese für eine Verkehrsgefährdung gehalten habe. Daher hätte er die angebliche Attrappe eingepackt, um sie später der Polizei zu übergeben.
Die zuständige Richterin schenkte dem Mann keinen Glauben und verurteilte ihn zu einer 6.400 Euro Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot wegen „Diebstahls in Tateinheit mit Störung öffentlicher Betriebe“. Michael M. legte daraufhin Berufung ein.
Im Gespräch mit RTL gab er mit Hinblick auf das Ordnungsamt zu bedenken: „Ich glaub, die müssen noch mal in die Schule gehen oder sich die Bedienungsanleitungen richtig durchlesen.“ So dürfe ein Blitzer nicht im Wind wehen und schwingen, da er so Autofahrer blenden und erschrecken könnte.
5.000 Euro für einen guten Zweck
Tatsächlich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Für das Berufungsgericht konnte nicht bewiesen werden, ob der Autofahrer den Blitzer tatsächlich klauen wollte oder eben doch von einer Attrappe ausgegangen war.
Michael M. zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Insbesondere damit, dass die 5.000 Euro an die Kinderkrebshilfe gespendet werden sollen: „Besser als in die Staatskasse, wo es für irgendwas verschwendet wird. Dort weiß ich, wo es ankommt – wo es gebraucht wird.“
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Quelle: rtl.de