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Geblitzter Autofahrer klaut die Messanlage und muss sich vor Gericht verantworten

Nachdem ein Mercedes-Fahrer im sächsi­schen Struppen mit 7 km/h über dem Tempo­limit geblitzt worden war, entschied er sich, das Messgerät einfach mit nach Hause zu nehmen. Der Fall landete vor Gericht, doch der 55-jährige Fahrer, Michael M., legte erfolg­reich Berufung ein, indem er glaubhaft argumen­tierte, von einer Blitzer-Attrappe ausge­gangen zu sein.

Mann öffnet Kofferraum, um einen Blitzer einzupacken, den er hiermit klaut.
piya Sukchit / shutterstock.com

Ein Blitzer to go

Der betroffene Fahrer war am 25. November 2020 in einer Tempo-30-Zone mit 37 km/h geblitzt worden. Daraufhin packte der Mann den Blitzer in den Kofferraum seines Wagens und fuhr davon. Die von einem Mitar­beiter des Landrats­amtes infor­mierte Polizei traf den vermeint­lichen Dieb in seiner Wohnung an und fand das Messgerät im Wert von rund 5.000 Euro in dessen Auto vor.

Fake-Blitzer als Verkehrsgefährdung?

Vor dem Amtsge­richt Pirna musste sich Michael M. im Juni 2021 für seine Tat verant­worten. Dieser gab zu Protokoll, dass er dachte, der Blitzer wäre eine Attrappe. Deren Lampe hätte ihn geblendet, sodass er diese für eine Verkehrs­ge­fährdung gehalten habe. Daher hätte er die angeb­liche Attrappe einge­packt, um sie später der Polizei zu übergeben.

Die zuständige Richterin schenkte dem Mann keinen Glauben und verur­teilte ihn zu einer 6.400 Euro Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot wegen „Diebstahls in Tateinheit mit Störung öffent­licher Betriebe“. Michael M. legte daraufhin Berufung ein.

Im Gespräch mit RTL gab er mit Hinblick auf das Ordnungsamt zu bedenken: „Ich glaub, die müssen noch mal in die Schule gehen oder sich die Bedie­nungs­an­lei­tungen richtig durch­lesen.“ So dürfe ein Blitzer nicht im Wind wehen und schwingen, da er so Autofahrer blenden und erschrecken könnte.

5.000 Euro für einen guten Zweck

Tatsächlich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemein­nützige Einrichtung einge­stellt. Für das Berufungs­ge­richt konnte nicht bewiesen werden, ob der Autofahrer den Blitzer tatsächlich klauen wollte oder eben doch von einer Attrappe ausge­gangen war. 

Michael M. zeigte sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Insbe­sondere damit, dass die 5.000 Euro an die Kinder­krebs­hilfe gespendet werden sollen: „Besser als in die Staats­kasse, wo es für irgendwas verschwendet wird. Dort weiß ich, wo es ankommt – wo es gebraucht wird.“

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Quelle: rtl.de