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Autofahren im Winter: Tipps bei Eis und Schnee

Es wird kälter und der Winter naht. Auch wenn lange und harte Winter in unseren Breiten seltener werden, stellt das plötz­liche Auftreten des Winters Autofahrer vor eine verän­derte Heraus­for­derung. Zugeschneite Straßen sowie Glatteis sind gefährlich und erfordern erhöhte Aufmerk­samkeit im Straßen­verkehr. Aber Achtung, nicht nur das Unfall­risiko steigt, sondern auch die Bußgelder. Welche Fallen beim Autofahren im Winter lauern, erklärt die Berliner CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Mit dem Auto sicher durch den Winter

Fuß vom Gas bei schlechtem Wetter! 

Genau wie im Herbst bei Nebel und Regen sollten Autofahrer bei Schnee und Regen im Winter die Geschwin­digkeit reduzieren. Wer bei schlechtem Wetter nicht mit angemes­sener Geschwin­digkeit fährt und dabei von der Polizei ertappt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. In dieser Situation ist auch kein Blitzer notwendig. Allein die Polizisten entscheiden, ob der Fahrer mit einer angemes­senen Geschwin­digkeit gefahren ist.

Beträgt durch das Wetter die Sicht­weite eines Fahrers weniger als 50 Meter, darf dieser laut Straßen­ver­kehrs­ordnung höchstens Tempo 50 fahren. Wird ein PKW bei der Übertretung dieser Geschwin­digkeit geblitzt, muss der Fahrer bis 25 km/h außerorts mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei 21 bis 25 km/h zu schnell innerorts sind es 95 Euro und ein Punkt. Ab 26 km/h innerorts steigt nicht nur das Bußgeld, hinzu kommt auch noch ein einmo­na­tiges Fahrverbot und die Punkte verdoppeln sich auf zwei.

Schnee und seine Folgen

Schwierig wird es für Autofahrer, wenn die Verkehrs­schilder zugeschneit sind. Bei einer eindeutig identi­fi­zier­baren eckigen Form, wie bei Stopp- oder Vorfahrts­schildern muss sich der Fahrer an die Hinweise halten, egal ob mit oder ohne Schnee. Ist das nicht erkennbare Schild rund, ist die Nachsicht größer. Nicht nur Verkehrs­schilder können zuschneien. Auch Autos sind vom Schneefall und von Verei­sungen betroffen. In diesen Fällen drohen dem Fahrer folgende Bußgelder:

  • Fahren mit einem Auto, dessen Autodach nicht vom Schnee befreit ist (25 Euro)
  • Fahren mit einem Auto, dessen Kennzeichen verschneit ist (5 Euro)
  • Den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lassen (10 Euro)

„Die zusätz­lichen Heraus­for­de­rungen bei Schnee und Eis bleiben aber nicht auf die Autofahrer beschränkt. Auch Blitzer und Messbeamte fordert das Wetter, da die Kälte die Funktion der Blitz­an­lagen proble­ma­tisch beein­träch­tigen kann“, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. Er erklärt: „Kommt es zu Minus­graden oder im Zuge des Schnee­falls zu nicht eindeu­tigen Fahrer­auf­nahmen, besteht die Möglichkeit, dass die Messungen nicht gerichtlich verwertbar sind.“

Sehen und gesehen werden

Beim Autofahren ist die eigene Sicht immer entscheidend. Daher sind bei Schnee und Eis einige Dinge zusätzlich zu beachten. Befreien Sie immer die Scheiben von Reif und Eis, bevor Sie losfahren. Ist die Windschutz­scheibe unzurei­chend freige­kratzt, wird es nicht nur durch die einge­schränkte Sicht gefährlich. Es droht auch noch ein Verwarngeld von 10 Euro. Kommt es beim Fahren mit unzurei­chend freige­kratzten Scheiben zu einem Unfall (ohne Perso­nen­schaden), drohen gar 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Verei­sungen und beschla­genen Scheiben helfen zwar die Entei­sungs­funktion oder das Gebläse des Fahrzeuges, aller­dings hat man dann eventuell das Problem, dass einem 10 Euro Strafe wegen Warmlaufens des Autos drohen. „Ein schönes Beispiel praxis­ferner Regelungen im Straßen­verkehr“, Jan Ginhold dazu.

Um „klar“ sehen zu können, sollte man die Wischer­blätter bei der Winter­vor­be­reitung bedenken. Vergessen Sie nicht, auch diese zu reinigen oder auszu­tau­schen. Verschmutzte Schei­ben­wi­scher können die Sicht erschweren. Und denken Sie an das Frost­schutz­mittel im Scheibenreiniger!

Für gutes Sehen und Gesehen­werden fehlt nur noch eins: das Licht. Licht spielt im Winter eine große Rolle. Autofahrer sollten daher frühzeitig das Abblend­licht einschalten. Wird es etwas dunkler, reicht das Tagfahr­licht nicht mehr aus. Zusätzlich ist das Auto mit Tagfahr­licht hinten nicht beleuchtet. Fährt man bei schlechter Sicht dennoch ohne Abblend­licht, drohen innerorts 25 Euro Bußgeld und außerorts 60 Euro sowie ein Punkt.

Winter­reifen

Ein weiteres Thema sind die Winter­reifen. Spätestens, wenn Glatteis, Schnee­glätte oder -matsch sowie Reifglätte eintreten, muss das Auto mit Winter­reifen nach der Richt­linie 92/23/EWG ausge­rüstet werden. Aber Achtung: Reifen, die nach dem 31.12.17 herge­stellt wurden, müssen das Alpine-Symbol, auch Schnee­flo­cken­symbol genannt, aufweisen. Aller­dings sind Reifen mit der M+S Kennzeichnung noch bis zum 30. September 2024 ausrei­chend. Danach ist die Übergangs­frist vorbei und es muss umgerüstet werden. Grund­sätzlich gilt: Wer mit Reifen fährt, die nicht dem Wetter angepasst sind, dem drohen 60 Euro sowie ein Punkt. Auch auf die minimal zulässige Profil­tiefe sollte man achten. Vorge­schrieben sind mindestens 1,6 Milli­meter. Sollte diese nicht einge­halten werden, droht ebenfalls ein Bußgeld von Minimum 60 Euro sowie ein Punkt.

Wer sein Auto von der Werkstatt mit Winter­reifen ausstatten lässt, ist vielleicht von dem auffal­lenden Aufkleber mit der Aufschrift "190", "210" oder "240", der danach im Innenraum des Fahrzeuges prangt, irritiert. Der Aufkleber kann sich direkt auf dem Lenkrad oder Armatu­ren­brett befinden. Er muss im Fahrzeug angebracht sein, wenn die zugelassene Maximal­ge­schwin­digkeit der Winter­reifen unter der im Fahrzeug­schein einge­tra­genen Geschwin­digkeit liegt. Das heißt: Wenn die Höchst­ge­schwin­digkeit eines Autos mit 210 km/ aufge­führt ist und die Maximal­ge­schwin­digkeit der montierten Reifen bei 190 km/h liegt, ist der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeug­führers gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO erfor­derlich. In der Folge darf man mit den Reifen höchstens Tempo 190 fahren. Andern­falls droht ein Bußgeld von 20 Euro. Es gibt jedoch eine Ausnahme! Verfügt das Fahrzeug über eine Fahrzeug­elek­tronik, die die Geschwin­digkeit automa­tisch auf die Höchst­ge­schwin­digkeit der Reifen begrenzt, ist kein Aufkleber notwendig.

Schnee­ketten

Wer an Winter­reifen denkt, sollte auch die Schnee­ketten im Blick haben. Eine generelle Schnee­ket­ten­pflicht gibt es in Deutschland nicht. Entspre­chende Schilder können aber auf eine Pflicht an bestimmten Stellen hinweisen. Sind Schnee­ketten montiert, beträgt die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit 50 km/h. Bei nicht Einhaltung werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach Höhe der Überschreitung verhängt.

Profes­sio­nelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handy­ver­stößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.