Autofahren im Winter: Tipps bei Eis und Schnee
Es wird kälter und der Winter naht. Auch wenn lange und harte Winter in unseren Breiten seltener werden, stellt das plötzliche Auftreten des Winters Autofahrer vor eine veränderte Herausforderung. Zugeschneite Straßen sowie Glatteis sind gefährlich und erfordern erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Aber Achtung, nicht nur das Unfallrisiko steigt, sondern auch die Bußgelder. Welche Fallen beim Autofahren im Winter lauern, erklärt die Berliner CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de.
Fuß vom Gas bei schlechtem Wetter!
Genau wie im Herbst bei Nebel und Regen sollten Autofahrer bei Schnee und Regen im Winter die Geschwindigkeit reduzieren. Wer bei schlechtem Wetter nicht mit angemessener Geschwindigkeit fährt und dabei von der Polizei ertappt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. In dieser Situation ist auch kein Blitzer notwendig. Allein die Polizisten entscheiden, ob der Fahrer mit einer angemessenen Geschwindigkeit gefahren ist.
Beträgt durch das Wetter die Sichtweite eines Fahrers weniger als 50 Meter, darf dieser laut Straßenverkehrsordnung höchstens Tempo 50 fahren. Wird ein PKW bei der Übertretung dieser Geschwindigkeit geblitzt, muss der Fahrer bis 25 km/h außerorts mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei 21 bis 25 km/h zu schnell innerorts sind es 95 Euro und ein Punkt. Ab 26 km/h innerorts steigt nicht nur das Bußgeld, hinzu kommt auch noch ein einmonatiges Fahrverbot und die Punkte verdoppeln sich auf zwei.
Schnee und seine Folgen
Schwierig wird es für Autofahrer, wenn die Verkehrsschilder zugeschneit sind. Bei einer eindeutig identifizierbaren eckigen Form, wie bei Stopp- oder Vorfahrtsschildern muss sich der Fahrer an die Hinweise halten, egal ob mit oder ohne Schnee. Ist das nicht erkennbare Schild rund, ist die Nachsicht größer. Nicht nur Verkehrsschilder können zuschneien. Auch Autos sind vom Schneefall und von Vereisungen betroffen. In diesen Fällen drohen dem Fahrer folgende Bußgelder:
- Fahren mit einem Auto, dessen Autodach nicht vom Schnee befreit ist (25 Euro)
- Fahren mit einem Auto, dessen Kennzeichen verschneit ist (5 Euro)
- Den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lassen (10 Euro)
„Die zusätzlichen Herausforderungen bei Schnee und Eis bleiben aber nicht auf die Autofahrer beschränkt. Auch Blitzer und Messbeamte fordert das Wetter, da die Kälte die Funktion der Blitzanlagen problematisch beeinträchtigen kann“, so Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. Er erklärt: „Kommt es zu Minusgraden oder im Zuge des Schneefalls zu nicht eindeutigen Fahreraufnahmen, besteht die Möglichkeit, dass die Messungen nicht gerichtlich verwertbar sind.“
Sehen und gesehen werden
Beim Autofahren ist die eigene Sicht immer entscheidend. Daher sind bei Schnee und Eis einige Dinge zusätzlich zu beachten. Befreien Sie immer die Scheiben von Reif und Eis, bevor Sie losfahren. Ist die Windschutzscheibe unzureichend freigekratzt, wird es nicht nur durch die eingeschränkte Sicht gefährlich. Es droht auch noch ein Verwarngeld von 10 Euro. Kommt es beim Fahren mit unzureichend freigekratzten Scheiben zu einem Unfall (ohne Personenschaden), drohen gar 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Vereisungen und beschlagenen Scheiben helfen zwar die Enteisungsfunktion oder das Gebläse des Fahrzeuges, allerdings hat man dann eventuell das Problem, dass einem 10 Euro Strafe wegen Warmlaufens des Autos drohen. „Ein schönes Beispiel praxisferner Regelungen im Straßenverkehr“, Jan Ginhold dazu.
Um „klar“ sehen zu können, sollte man die Wischerblätter bei der Wintervorbereitung bedenken. Vergessen Sie nicht, auch diese zu reinigen oder auszutauschen. Verschmutzte Scheibenwischer können die Sicht erschweren. Und denken Sie an das Frostschutzmittel im Scheibenreiniger!
Für gutes Sehen und Gesehenwerden fehlt nur noch eins: das Licht. Licht spielt im Winter eine große Rolle. Autofahrer sollten daher frühzeitig das Abblendlicht einschalten. Wird es etwas dunkler, reicht das Tagfahrlicht nicht mehr aus. Zusätzlich ist das Auto mit Tagfahrlicht hinten nicht beleuchtet. Fährt man bei schlechter Sicht dennoch ohne Abblendlicht, drohen innerorts 25 Euro Bußgeld und außerorts 60 Euro sowie ein Punkt.
Winterreifen
Ein weiteres Thema sind die Winterreifen. Spätestens, wenn Glatteis, Schneeglätte oder -matsch sowie Reifglätte eintreten, muss das Auto mit Winterreifen nach der Richtlinie 92/23/EWG ausgerüstet werden. Aber Achtung: Reifen, die nach dem 31.12.17 hergestellt wurden, müssen das Alpine-Symbol, auch Schneeflockensymbol genannt, aufweisen. Allerdings sind Reifen mit der M+S Kennzeichnung noch bis zum 30. September 2024 ausreichend. Danach ist die Übergangsfrist vorbei und es muss umgerüstet werden. Grundsätzlich gilt: Wer mit Reifen fährt, die nicht dem Wetter angepasst sind, dem drohen 60 Euro sowie ein Punkt. Auch auf die minimal zulässige Profiltiefe sollte man achten. Vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter. Sollte diese nicht eingehalten werden, droht ebenfalls ein Bußgeld von Minimum 60 Euro sowie ein Punkt.
Wer sein Auto von der Werkstatt mit Winterreifen ausstatten lässt, ist vielleicht von dem auffallenden Aufkleber mit der Aufschrift "190", "210" oder "240", der danach im Innenraum des Fahrzeuges prangt, irritiert. Der Aufkleber kann sich direkt auf dem Lenkrad oder Armaturenbrett befinden. Er muss im Fahrzeug angebracht sein, wenn die zugelassene Maximalgeschwindigkeit der Winterreifen unter der im Fahrzeugschein eingetragenen Geschwindigkeit liegt. Das heißt: Wenn die Höchstgeschwindigkeit eines Autos mit 210 km/ aufgeführt ist und die Maximalgeschwindigkeit der montierten Reifen bei 190 km/h liegt, ist der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeugführers gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO erforderlich. In der Folge darf man mit den Reifen höchstens Tempo 190 fahren. Andernfalls droht ein Bußgeld von 20 Euro. Es gibt jedoch eine Ausnahme! Verfügt das Fahrzeug über eine Fahrzeugelektronik, die die Geschwindigkeit automatisch auf die Höchstgeschwindigkeit der Reifen begrenzt, ist kein Aufkleber notwendig.
Schneeketten
Wer an Winterreifen denkt, sollte auch die Schneeketten im Blick haben. Eine generelle Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Entsprechende Schilder können aber auf eine Pflicht an bestimmten Stellen hinweisen. Sind Schneeketten montiert, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Bei nicht Einhaltung werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach Höhe der Überschreitung verhängt.
Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de
Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.