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Insbe­sondere in der Ferienzeit sind Staus oftmals unver­meidbar. Kurz das Handy aus der Hosen­tasche zücken oder frische Luft abseits der Autobahn schnappen, um die elende Zeit im lahmge­legten Verkehr zu überbrücken, wird doch wohl erlaubt sein. Oder riskiert man in einer solchen Situation drastische Strafen?

No-Gos im Stau: Wann drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot?
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Das Auto darf man nicht verlassen

Hohe Tempe­ra­turen, stickige Luft und der Verkehr kommt einfach nicht voran: Auch wenn der Autoin­nenraum gerade zur Sommerzeit zu einem Backofen werden kann, ist es Verkehrs­teil­nehmern auf der Autobahn in der Regel nicht erlaubt aus dem Fahrzeug zu steigen und sich die Beine zu vertreten. Es sei denn, man muss eine Unfall­stelle sichern. Im §18 Absatz 9 Straßen­ver­kehrs­ordnung heißt es dazu:

„Zu Fuß Gehende dürfen Autobahnen nicht betreten.“

In der Praxis zeigen sich Ordnungs­hüter aller­dings in manchen Situa­tionen gnädig. Zum Beispiel, wenn dem Fahrer oder anderen Personen im Auto zu heiß oder übel wird. Doch Vorsicht: In solchen Fällen müssen sich die Betrof­fenen stets in der Nähe des Fahrzeuges aufhalten und darauf achten, dass sie keine Einsatz­kräfte auf dem Weg zu einer Unfall­stelle behindern.

Motor aus, Handy raus

Um sich die Lange­weile im Stau zu vertreiben, könnten einige Fahrzeug­führer auf die Idee kommen, zum Handy zu greifen und auf Instagram dem neuesten Post von Geblitzt.de ein Herzchen dazulassen. Ist der Motor jedoch noch an, drohen saftige Sanktionen:

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

Bewegt sich der Verkehr seit einigen Minuten nicht mehr vom Fleck, sollte der Motor der Umwelt zuliebe ohnehin ausge­schaltet werden. Das tut auch dem Geldbeutel gut, denn es wird nicht unnötig Sprit verbraucht.

Rechts überholen im Stau

Rechts überholen ist nur in konkreten Fällen erlaubt. Etwa dann, wenn der Verkehr auf der linken Spur steht oder mit höchstens 60 km/h fährt. Im ersten Fall dürfen Autofahrer nur mit maximal 20 km/h vorbei­fahren. Bewegen sich die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen, dürfen sie höchstens mit einer Diffe­renz­ge­schwin­digkeit von 20 km/h überholt werden. Das bedeutet: Rechts darf allen­falls 80 km/h gefahren werden.

Was noch verboten ist

Im Stau auf der Autobahn darf man weder rückwärts­fahren noch wenden. Es sei denn, Polizei­beamte fordern dazu explizit auf.

Auch das Befahren vom Stand­streifen ist tabu. Diese sind in der Regel für Pannen­fahr­zeuge reser­viert. Wer ihn dennoch benutzt, um eine Pause einzu­legen oder dem stockenden Straßen­verkehr zu entkommen, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Der ADAC berichtet über das richtige Verhalten im Stau und erklärt, wann Fahrer den Pannen­streifen befahren dürfen: „Wenn Verkehrs­zeichen die Nutzung des Stand­streifens erlauben.“

Rettungs­gassen können Leben retten

Besonders wichtig: Sobald der Straßen­verkehr ins Stocken gerät, müssen Verkehrs­teil­nehmer eine Rettungs­gasse bilden und nicht erst, wenn er zum vollkom­menen Still­stand kommt. Für Rettungsgassen-Verweigerer sieht der Bußgeld­ka­talog eine ganze Reihe an hohen Strafen vor:

  • Rettungs­gasse nicht gebildet: 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot
  • … mit Behin­derung: 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot
  • … mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot
  • … mit Sachbe­schä­digung: 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmo­na­tiges Fahrverbot

Weder Autofahrer noch Motor­rad­fahrer dürfen die freie Gasse benutzten, diese ist ausschließlich für Rettungs­ein­sätze vorge­sehen. Wer sie dennoch befährt, muss mit einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 240 Euro rechnen.

Trotz der drasti­schen Strafen kommt es immer wieder zu tragi­schen Vorfällen, bei denen eine fehlende Rettungs­gasse womöglich Menschen­leben gekostet hat. Um mehr dazu zu erfahren und wie man eine solche Gasse richtig bildet, lesen Sie hier weiter.

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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de