Oans, zwoa, gsuffa: In München wird am Samstag angestoßen. Das weltweit größte Volksfest, das Oktoberfest, findet auf der Theresienwiese wieder statt. In den Zelten drängeln sich die Besucher bei Brezeln und Bier. Dabei wird auch der eine oder andere Maßkrug über den Durst getrunken. Dass man sich danach auf dem Weg nach Hause nicht mehr hinters Steuer setzen sollte, ist eigentlich jedem klar. Insbesondere rund um die Festwiese muss man mit vermehrten Kontrollen durch die Polizei rechnen. Ein Alkoholtest ist dann oftmals unausweichlich. Oder etwa doch nicht?
Alkohol hinterm Steuer ist ein No-Go
Eine Trunkenheitsfahrt ist kein Kavaliersdelikt. Vor allem während der lang ersehnten Oktoberfestsaison, wo das Bier häufig in Strömen fließt, kommt es wohl vermehrt zu entsprechenden Verkehrskontrollen. Denn bereits bei geringen Mengen von Alkohol kann unter anderem die Reaktionszeit von Fahrzeugführern beeinträchtigt sein. Somit stellt man nicht nur eine Gefahr für sich selbst dar, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten bezüglich des Alkoholkonsums klare Regeln: Wenn Autofahrer einen Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille haben, ist es strengstens verboten, ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen. Treten zudem auch noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auf, kann es bereits bei einem niedrigeren Promillewert rechtliche Konsequenzen für Betroffene haben. Beispiele dafür sind: in Schlangenlinien fahren oder zu dichtes Auffahren.
Atemalkoholtest verweigern
Zieht man die Aufmerksamkeit der hoheitlichen Ordnungshüter auf sich, ist es keine Seltenheit, zu einem Atemalkoholtest aufgefordert zu werden. Dieser wird oftmals direkt vor Ort durchgeführt und ermittelt den Atemalkoholgehalt des Verdächtigten. Die gängigste Methode dafür ist, ein unscheinbares kleines Messgerät mit einem Röhrchen. In dieser Situation fragen sich viele Fahrer: darf ich den Test verweigern?
Christian Marnitz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und arbeitet für eine große Partnerkanzlei von Geblitzt.de: „Das ‚Pusten‘ in das Alkoholmessgerät ist freiwillig, da der Kontrollierte nicht dazu verpflichtet ist, zur Sammlung von Beweisen beizutragen.“
Was sind die Folgen
Jedoch kann die Verweigerung an einer Atemalkohol-Kontrolle weitere Folgen für Fahrzeugführer haben. Gibt es nämlich genug Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt, ist in der Regel eine verpflichtende Blutabnahme die Konsequenz. Hinweise dafür können sein:
- Eine Alkoholfahne
- Leere Glasflaschen oder Dosen, wie zum Beispiel eine Wein- oder Bierflasche im Fahrzeuginnenraum
- Unsichere Fahrweise oder Nichteinhaltung von Verkehrsregeln
Wichtig zu wissen: Auch ohne richterlichen Beschluss darf man die Teilnahme an einem Bluttest beim begründeten Verdacht auf Alkoholkonsum nicht verweigern. Für den Test werden Verdächtigte in der Regel auf die Wache mitgenommen oder zu einem naheliegenden Krankenhaus gebracht. Dort darf nur ein zugelassener Arzt die Blutprobenentnahme durchführen.
Das droht alkoholisierten Fahrern
Wird ein Fahrer im Zuge einer Kontrolle positiv auf Alkohol getestet und weist dabei einen Wert von 0,5 bis 1,09 Promille auf, spricht der deutsche Gesetzesgeber von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Es handelt sich dann lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille hingegen begehen Betroffene eine Straftat, da man als absolut fahruntüchtig gilt. Abhängig von dem Blutalkoholspiegel und der wievielte Alkoholverstoß es ist, drohen teils sehr drastische Strafen:
- 1. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot
- 2. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot
- 3. Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot
- Mehr als 1,09 Promille: Entzug der Fahrerlaubnis unter Umständen für immer, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie gegebenenfalls die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU)
Nicht nur für Autofahrer gelten Promillegrenzen
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Kraftfahrzeugführer. Bei Fahrradfahrern sieht es hingegen anders aus: Hier spricht man erst ab einem Wert von 1,6 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit.
Was wohl einige überraschen wird: stark alkoholisierte Fußgänger können auch belangt werden. T-Online.de berichtet in einem Beitrag über die möglichen Konsequenzen für schwächere Verkehrsteilnehmer: „Da ein Fußgänger kein Kraftfahrzeug führt, kann er zwar keine Verkehrsstraftat begehen.“ Aber: „Dennoch kann Ihnen infolge einer Kontrolle der Führerschein entzogen werden, wenn Tatsachen für einen Alkoholmissbrauch oder für eine Alkoholabhängigkeit sprechen.“
Zudem kann auch eine MPU – im Volksmunde auch als Idiotentest bekannt – angeordnet werden. Vor allem, wenn die Gesamtsituation die zuständigen Beamten zum Zweifeln an der Fahreignung führt. Um zu erfahren, wie mit der MPU in einigen Fällen das schnelle Geld gemacht wird, lesen Sie hier weiter.
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Quellen: echo24.de, t-online.de