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Die verschie­densten Verstöße im Straßen­verkehr können zu Punkten im Fahreig­nungs­re­gister führen. Für Geschwin­dig­keits­ver­stöße oder Rasen wurden laut einer Umfrage von Check24 die meisten Punkte verteilt und demzu­folge im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg einge­tragen. Doch welches Bundesland hat die meisten Verkehrs­sünder? Das erfahren Sie hier.

In diesen Bundesländern werden von Verkehrsteilnehmern fleißig Punkte gesammelt
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Nordrhein-Westfalen räumt ab – Berlin an letzter Stelle

Der deutsche Bußgeld­ka­talog sieht für viele verschiedene Verkehrs­ver­stöße neben Bußgeldern, Verwarn­geldern auch ein, zwei oder drei Punkte in Flensburg vor. Das Vergleichs­portal Check24 hat mittels einer Umfrage das Bundesland mit den meisten Verkehrs­sündern ermittelt. Trommel­wirbel: Nordrhein-Westfallen (NRW) ist auf Platz eins! Somit hat das bevöl­ke­rungs­reichste Bundesland auch die meisten Verkehrs­sünder. Mit 4,3 Prozent der Teilnehmer, ist NRW den anderen Ländern deutlich voraus. Im Vergleich liegt Berlin, mit 2,7 Prozent an letzter Stelle. In einem Bericht der Frank­furter Rundschau heißt es: „Auf ihren (Berliner) Straßen wird demnach am seltensten die Geschwin­digkeit im Straßen­verkehr überschritten, falsch geparkt oder das Überhol­verbot missachtet“.

Alle Bundes­länder im Vergleich:

  1. NRW: 4,3 Prozent
  2. Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern: 4,0 Prozent
  3. Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen: 3,9 Prozent
  4. Schleswig-Holstein: 3,8 Prozent
  5. Rheinland-Pfalz: 3,7 Prozent
  6. Brandenburg: 3,6 Prozent
  7. Bayern: 3,5 Prozent
  8. Hessen, Saarland: 3,4 Prozent
  9. Thüringen: 3,3 Prozent
  10. Sachsen-Anhalt: 3,2 Prozent
  11. Berlin: 2,7 Prozent

Dass, Berlin an letzter Stelle ist, wird viele, die schon mal in Berlin Auto gefahren sind überra­schen. In der Metro­polen Haupt­stadt ist man eher an einem hekti­schen und teils aggres­siven Verkehrs­ge­schehen gewohnt. Jedoch muss man auch bedenken, dass die Berliner gerne zum Fahrrad greifen oder die öffent­lichen Verkehrs­mittel benutzen, als mit dem Pkw zu fahren. So vermutet auch Michael Roloff, Geschäfts­führer bei Check24.

Fazit: Je weniger Kilometer mit dem Kraft­fahrzeug gefahren werden, desto weniger Ordnungs­wid­rig­keiten auf den Straßen. Jedoch kann es auch beim Fahrrad­fahren zu Punkten in Flensburg und weiteren Strafen kommen.

Selbst für Betrunkene auf dem Fahrrad kann es nicht nur Punkte geben 

Für viele überra­schend: Nicht nur Autofahrer können sich wegen Trunkenheit am Steuer strafbar machen. Auch wenn Sie nach einem gemüt­lichen Abend mit ein paar Bier Fahrrad fahren, kann es Konse­quenzen geben. Beim Autofahren gilt ein Höchst­grenzwert von 0,5 Promille. Hingegen für den Fahrrad­fahrer liegt der Grenzwert bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert gelten Sie als absolut fahrun­tüchtig. Jedoch kann man sich bereits bei einem niedrigen Alkohol­pegel strafbar machen, wenn Sie Ausfall­erschei­nungen während der Fahrt aufweisen. Unter Ausfall­erscheinung versteht man zum Beispiel das Fahren in Schlan­gen­linien oder auch Gleichgewichtsprobleme.

Sollten Sie mit einem Blutal­ko­hol­spiegel von über 1,6 Promille auf dem Drahtesel erwischt werden, droht Ihnen nicht nur eine saftige Geldstrafe, bis zu drei Punkten in Flensburg, sondern auch eine medizinisch-psychologische Unter­su­chung (MPU). Sollte die MPU negativ ausfallen, kann die Fahrerlaubnis sogar entzogen werden. Haben Sie noch keinen Führer­schein gemacht, kann es Ihnen auch verboten werden in der Zukunft einen zu machen.

Punkte können zu hohen Prämien bei der Kfz-Versicherung führen

Wenn Sie ein Auto besitzen, haben Sie auch höchst­wahr­scheinlich eine Haftpflicht­ver­si­cherung für den Wagen abgeschlossen. Denn in Deutschland gilt eine Versi­che­rungs­pflicht auch für Kraft­fahr­zeuge. Es gibt Fahrzeuge, die von der Versi­che­rungs­pflicht befreit sind, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Kraft­fahr­zeuge mit einer Höchst­ge­schwin­digkeit von max. 6 km/h
  • Selbst­fah­rende Arbeits­ma­schinen mit einer Höchst­ge­schwin­digkeit von max. 20 km/h
  • Nicht zulas­sungs­pflichtige Anhänger

Sollten diese Merkmale nicht auf Ihren Wagen zutreffen, müssen Sie in Deutschland Haftpflicht versi­chert werden. Die Prämie für die Versi­cherung kann, je nach Versi­cherer, abhängig von den Punkten in Flensburg sein. Ist der Punkte­stand bei null, können Fahrzeug­halter Rabatte bekommen und damit Geld sparen. Ein Fahreig­nungs­re­gister, mit vielen Punkten, kann hingegen dazu führen, dass die Versi­che­rungs­prämie erhöht wird. Da Sie in diesem Fall für die Versi­cherung ein höheres Risiko darstellen.

Aufgrund der Freiwil­ligkeit der Angabe über vorhandene Punkte und dem Verbot der Einsicht­nahme in das Fahreig­nungs­re­gister durch Versi­che­rungs­un­ter­nehmen ist die Versu­chung, bei einem hohen Punkte­stand zu lügen, mitunter hoch. Sollte die Versi­cherung von verheim­lichten Punkten erfahren, kann es mögli­cher­weise zu einer hohen Vertrags­strafe kommen. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Versi­che­rungs­un­ter­nehmen Ihre Prämie erhöhen können, wenn Sie Verkehrs­ver­stöße nicht melden. Daher ist es am besten, Sie gehen offen und ehrlich mit ihrer Versi­che­rungs­ge­sell­schaft um und stellen sicher, dass sie alle relevanten Infor­ma­tionen haben.

Wie werde ich die Punkte wieder los

Viele Autofahrer verlieren jedoch den Überblick darüber, wie viele Punkte sie bereits haben. Diese können Sie heutzutage bequem und kostenlos online beim Kraftfahrt-Bundesamt heraus­finden. Wie und welche Alter­na­tiven es gibt, erklären wir Ihnen hier Schritt für Schritt.

Es ist wichtig, über seinen Punkte­stand im Klaren zu sein, denn ab acht Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte in Flensburg werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Abhängig von dem Punkte­stand gibt es Maßnahmen vor der Entziehung der Fahrerlaubnis. Der ADAC berichtet, dass bei den folgenden Punkten diese drei Maßnahmen geschehen können:

  • 4 bis 5 Punkte: Ermahnung
  • 6 bis 7 Punkte: Verwarnung
  • Ab 8 Punkten: Entziehung

Wenn Sie eine Ermahnung bekommen, werden Sie zu einer Änderung Ihres Fahrver­haltens aufge­fordert. Hier können Sie auch noch an einem freiwil­ligen Fahreig­nungs­se­minar teilnehmen. Nach dem erfolg­reichen Abschluss des Seminars wird ein Punkt aus Ihrer Verkehrs­sün­der­kartei wieder gelöscht. Die Teilnahme ist aber nur alle fünf Jahre möglich. Sollten Sie eine Verwarnung bekommen, ist das Fahreig­nungs­se­minar keine Option mehr.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: adac.de, fr.de, verbraucherforum-info.de