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Laut Gerichts­urteil höhere Strafen für SUVs bei Rotlichtverstößen 

Das Amtsge­richt Frankfurt am Main hat ein denkwür­diges Urteil gefällt. So muss die Fahrerin eines Sport Utility Vehicles (SUV), die bei Rot über eine Ampel gefahren ist, nun 350 Euro anstelle der sonst üblichen 200 Euro bezahlen. Als Grund dafür führten die Richter an, dass SUVs größer, schwerer und damit gefähr­licher als andere Pkw sind. Gegen das Urteil kann aller­dings noch Revision eingelegt werden.

SUV Fahrerin muss aufgrund ihres Fahrzeuges ein höheres Bußgeld zahlen.

Was der Regelfall besagt

Die betroffene Person fuhr mit ihrem Kraft­fahrzeug in Frankfurt am Main über eine rote Ampel in den Kreuzungs­be­reich hinein, nachdem die Rotphase bereits 1,1 Sekunden angedauert hatte, und wurde dabei geblitzt. Laut Bußgeld­ka­talog werden für einen solchen quali­fi­zierten Rotlicht­verstoß in der Regel 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.

Höheres Bußgeld für SUVs

Dass das Gericht das Bußgeld in diesem Fall auf 350 Euro anhob, begründete es in seinem Urteil vom 03.06.2022 (974 OWi 533 Js-OWi 18474/22) wie folgt: „Aufgrund der kasten­för­migen Bauweise und den höher angeord­neten Front­struk­tur­ele­menten stellt dieses Fahrzeug im Falle eines Unfalls eine größere Gefährdung für andere Verkehrs­teil­nehmer dar.“

Diese Gefährdung sei hierbei vor dem Hinter­grund der Regelungen des § 37 StVO besonders hoch, da Wechsel­licht­zeichen darauf abzielen würden, querende Verkehrs­teil­nehmern im Kreuzungs­be­reich der Licht­zei­chen­anlage vor einem Unfall zu schützen.

Sonderfall Lkw

Auch Lkw-Fahrer werden aufgrund der beson­deren Gefahr, die von ihren Fahrzeugen ausgehen können, zum Beispiel bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen, härter sanktio­niert. Während etwa ein Pkw- oder Motorrad-Fahrer außerhalb geschlos­sener Ortschaften bei 21-25 km/h über dem Tempo­limit ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen muss, sind es beim Lkw-Fahrer bereits 240 Euro. Der eine Punkt im Fahreig­nungs­re­gister wird für alle Verkehrs­teil­nehmer verhängt.

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Quelle: Amtsge­richt Frankfurt Urteil