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Schärfere Sanktionen bei vorsätz­lichen Geschwin­dig­keits­ver­gehen auf der Autobahn

Zu schnelles Fahren kann bekann­ter­maßen zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot führen. Wer aber vorsätzlich handelt, muss unter Umständen deutlich tiefer in die Tasche greifen. So entschied nach Infor­ma­tionen der Süddeut­schen Zeitung der Richter des Amtsge­richts Castrop-Rauxel in einem aktuellen Fall (Az.: 6 OWi-264 Js 1170/22-486/22) gegen einen Verkehrs­teil­nehmer, der behauptete, das Tempo­limit nicht wahrge­nommen zu haben.

Autos fahren auf einer dreispurigen Autobahn entlang.
MakDill / shutterstock.com

Mit Tempo 147 bei erlaubten 80 km/h

Weil ein Autofahrer auf einer dreispu­rigen Autobahn – die etappen­weise ein Tempo­limit von 120 auf 80 km/h vorgab – mit 147 km/h geblitzt wurde, sollte er ein Bußgeld in Höhe 480 zahlen. Zudem fielen zwei Punkte im Fahreig­nungs­re­gister und ein Monat Fahrverbot an. Der Mann legte dagegen Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Tempo-80-Verkehrsschild nicht gesehen.

Amtsge­richt geht von Vorsatz aus

Doch der Richter vom Amtsge­richts Castrop-Rauxel glaubte dem Autofahrer nicht. Da auf die Geschwin­dig­keits­be­grenzung auf dem betref­fenden Strecken­ab­schnitt der Autobahn mithilfe mehrere Verkehrs­schilder deutlich sichtbar hinge­wiesen worden sei, könne man nicht behaupten, die Schilder fahrlässig übersehen zu haben.

Daher ging das Gericht von Vorsatz aus und verdop­pelte die Geldbuße sogar auf 960 Euro. So hätte der Fahrer nicht nur die fünf beidseitig aufge­stellten Verkehrs­schilder wahrnehmen müssen, sondern auch die Boden­welle, die bekann­ter­maßen auf eine Gefah­ren­stelle hinweist. Den Vorsatz begründete das Gericht außerdem mit dem erheb­lichen Tempo­verstoß in Form von 68 Prozent über der zuläs­sigen Höchstgeschwindigkeit.

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Quelle: sueddeutsche.de