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In Belgien wurde ein Autofahrer mit rekord­ver­däch­tigen 700 km/h geblitzt. Dabei kann sein Opel Astra nicht einmal die Hälfte der Geschwin­digkeit erreichen. Ein Fehler beim Blitzen? Wie das möglich ist und welche weiteren Fehler­quellen es im Rahmen von Bußgeld­vor­würfen gibt, erfahren Sie hier.

Unglaublicher Messfehler: Autofahrer eines Opel Astra in Belgien mit 700 km/h geblitzt!
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Mit knapp 700 km/h unterwegs 

Nicht schlecht dürfte ein Belgier gestaunt haben, nachdem er den Brief mit dem Straf­zettel geöffnet hatte: 6.597 Euro Strafe sollte er zahlen, weil er innerhalb einer geschlos­senen Ortschaft zu schnell gefahren wäre. In Belgien sind 50 km/h innerorts erlaubt. Das gemessene Tempo war jedoch verdächtig: 696 km/h zeigte der Tacho angeblich an. Damit wäre der Fahrer flotter unterwegs als der schnellste Zug der Welt – der es gerade einmal auf 603 km/h bringt.

Die Höchst­ge­schwin­digkeit des Opels beträgt aller­dings laut Hersteller lediglich ungefähr 200 km/h. Ein Foto des Bußgeld­be­scheides machte auf Facebook die Runde und sorgte für zahlreiche Kommentare von Usern, die sich über die angeb­liche Höhe der Geschwin­digkeit und des zu zahlenden Bußgeldes verwundert die Augen rieben.

Ist ein techni­scher Defekt die Ursache?

Einen Geschwin­dig­keits­rekord hat der belgische Kraft­fahr­zeug­führer natürlich nicht aufge­stellt. Vielmehr handelte es sich offenbar um einen techni­schen Defekt. EFahrer.com berichtet über den skurrilen Vorfall und erklärt, dass das Messgerät falsch codiert wurde. Die absurde Geldstrafe blieb dem belgi­schen Kraft­fahr­zeug­führer daher erspart. Ein deutlich niedri­geres Bußgeld musste er dennoch zahlen, denn tatsächlich war der Betroffene 60 km/h gefahren und somit 10 km/h über dem vorge­schrie­benem Höchsttempo.

Messfehler sind auch in Deutschland keine Seltenheit

Fehler beim Messen der Geschwin­dig­keiten von Kraft­fahr­zeugen sind auch in Deutschland keine Seltenheit. Dies zeigt eine Blitzer-Panne einer Frau in Kiel, die nicht nur an zwei Orten geblitzt wurde, sondern am selben Tag und zur gleichen Uhrzeit. Dabei sind die zwei Standorte beinahe vier Kilometer vonein­ander entfernt. Handelt es sich hierbei um einen Fall von Doppel­gängern und zwei identi­schen Pkws mit demselben Kennzeichen? Die Antwort lautet: Nein.

Nachdem die Beschul­digte beide Anhörungs­bögen verglichen hatte, stand fest, dass etwas schief­ge­laufen war. Sie reichte die zugestellten Unter­lagen bei Geblitzt.de ein. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der zuständige Ordnungs­stelle ein Missge­schick unter­laufen war. Ein Presse­sprecher der Stadt Kiel äußerte sich zum Vorfall und gab den Fehler der Bußgeld­stelle zu. Der Grund für den Fauxpas: Bei der Übertragung der Messergeb­nisse wurden diese gleich zwei Messstellen zugeordnet. Für mehr Infor­ma­tionen zu dem Fiasko, besuchen Sie die Kabel Eins Mediathek.

Welche weiteren Fehler können passieren?

Die Liste der Gründe, wieso ein Bescheid ungültig sein kann, ist lang. Vor allem bei der Verwendung von mobilen Blitzern ist die Fehler­quote hoch. Unter anderem kommt Folgendes häufiger vor:

  • Probleme bei der Technik aufgrund eines defekten Blitzers
  • Es gibt keinen gültigen Eichen­schein für das Messgerät
  • Die Messbe­amten wurden nicht richtig geschult
  • Der Messwinkel des Blitzers war nicht richtig
  • Äußere Einflüsse – Regen, Nebel oder Schnee

Demzu­folge kann es sich lohnen, den Bußgeld­be­scheid genauer unter die Lupe zu nehmen und ihn von Experten überprüfen zu lassen. Um mehr über die verschie­denen Messtech­niken und die vielfachen Fehler­quellen zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quellen: efahrer.com