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Handelt es sich hier um eine fiese Blitzer­falle? Autofahrern in Wiesbaden kommt es jeden­falls so vor. Tatort ist die Berliner Straße, an der ein Messgerät in bester Blitzer-Laune ist. Die Folge: Zahlreiche Bußgelder bis hin zum Fahrverbot. Doch das wird kriti­siert – ist das Tempo­limit überhaupt gerecht­fertigt und ist die Beschil­derung demzu­folge auch korrekt?

Vorsicht Radarfalle: An dieser Stelle in Wiesbaden häufen sich die Bußgelder
Tobias Arhelger / shutterstock.com

Tempo 30 sorgt für Ärger

In Wiesbaden häufen sich zurzeit die Bußgeld­be­scheide. Der Grund ist nicht etwa, dass der Blitzer neu ist, denn den gibt es schon länger. Auf der viel befah­renen Berliner Straße sorgt vielmehr ein neues Tempo­limit für heftige Diskus­sionen. Zuvor galt hier noch eine Höchst­ge­schwin­digkeit von 50 km/h, nun ist nur noch 30 km/h erlaubt.

So manchen Fahrzeug­führern ist das aller­dings noch nicht aufge­fallen, wie die stetigen Blitzer des Messge­rätes beweisen. Die Blitzer-Anlage erfasst alle Fahrer mit vermeintlich zu hoher Geschwin­digkeit auf dem Tacho.

Bürger sind empört

Zu den empörten Bürgern gehört auch Nicolas. Er äußert seinen Unmut auf der Online-Plattform Merkurist.de. Hierbei handelt es sich um eine User-orientierte und regionale Nachrich­ten­seite im Raum Wiesbaden. Dort kriti­siert er das vor kurzem einge­führte Tempo­limit als eine gemeine Falle, um die Kassen der Stadt aufzu­füllen. Insbe­sondere, weil das neu angebrachte Tempo­schild sehr leicht zu übersehen sei.

In einem Beitrag des Merkurist.de wird zudem bemängelt, es gebe keinen Grund für das Tempo-30-Schild. Denn die Baustelle, aufgrund derer die Höchst­ge­schwin­digkeit herab­ge­setzt wurde, befände sich neben der Fahrbahn und damit wäre der Autoverkehr eigentlich nicht beeinträchtigt.

Etwa eine Million Euro pro Tag

Autofahrer, die es gewohnt sind, auf der Berliner Straße in Richtung Innen­stadt mit 50 km/h zu fahren, müssen in der Folge mit drasti­schen Strafen rechnen. Denn der Bußgeld­ka­talog sieht für Tempo­sünder innerorts ein saftiges Bußgeld in Höhe von 70 Euro vor. Ist man sogar noch schneller unterwegs, drohen ab einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung über 70 km/h bis zu 800 Euro Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg und ein dreimo­na­tiges Fahrverbot.

Nicolas schätzt sogar, die Stadt würde durch die verhängten Bußgelder etwa eine Million Euro pro Tag einnehmen und stellt sich daher die Frage, „ob die Stadt ihre Bürger, die sie finan­zieren, hier hinter­hältig und unlauter in eine Falle lockt.“

Noch gibt es keine genauen Zahlen

Das Amt für Straßen­verkehr und Stadt­po­lizei ist von den Vorwürfen überrascht, kann aber die geschätzte Höhe der einge­nom­menen Gelder weder bestä­tigen noch demen­tieren. Dessen Leiter, Jürgen Beck, antwortet der Redaktion der Online-Plattform, dass der Betrag zu hoch sei. Eine genaue Angabe zu den tatsäch­lichen Zahlen macht er nicht, weil die Bußgeld­be­scheide noch in Bearbeitung seien. Was er jedoch bestä­tigen kann, ist, dass seitdem die Höchst­ge­schwin­digkeit herab­ge­setzt wurde, deutlich häufiger Geschwin­dig­keits­ver­stöße erfasst wurden.

Stadt weist Vorwürfe „entscheidend“ zurück

Auch, dass das neue Tempo­schild unbegründet angebracht wurde, bestreitet Beck. Das entspre­chende Amt wäre dabei „nach den gesetz­lichen Vorgaben der Straßen­ver­kehrs­ordnung [StVO] und techni­schen Regeln für die Einrichtung von Baustellen“ vorge­gangen, teilte er dem Merkurist.de mit. Eine Grundlage für die Entscheidung der Behörde wäre §45 StVO:

„Die Straßen­ver­kehrs­be­hörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßen­strecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“

Es sei dementspre­chend notwendig gewesen, die Höchst­ge­schwin­digkeit zu senken, um die Sicherheit der Bauar­beiter zu garan­tieren. Dasselbe gelte für Fußgänger, die unter Umständen die Baustelle umgehen müssen.

Tempo­schild und Blitzer seien genügend vonein­ander entfernt

Auf die Behauptung, das neue Tempo-30-Schild sei leicht zu übersehen, erwidert der Leiter der Behörde: „Die entspre­chenden Verkehrs­zeichen wurden in den erfor­der­lichen Abständen aufge­stellt und sind klar erkennbar.“ Laut echo24.de gilt in Wiesbaden in der Regel ein Mindest­ab­stand von 100 Metern zwischen Geschwin­dig­keits­be­grenzung und Blitzer. An Stellen mit beson­derer Gefährdung, Schulen und Kinder­gärten oder Unfall­schwer­punkten könne der empfohlene 100-Meter-Abstand auch unter­schritten werden.

Außerdem, so erklärt es Beck, habe es für Autofahrer mehrere Tage Zeit gegeben, um sich auf das neue Tempo­limit einzu­stellen. Erst danach hatte man die Tempo­ver­stöße verfolgt.

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Quellen: merkurist.de, echo24.de, gesetze-im-internet.de