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Geblitzt

Flattert ein Blitzerfoto ins Haus und der Angeschriebene ist gar nicht auf dem Bild zu erkennen, kommt es oft zu Verwirrung. Was passiert, wenn der Halter gar nicht hinterm Steuer saß?

bild was passiert wenn der geblitzte fahrer nicht der halter ist 1

Fahrer­haftung

Grund­sätzlich ist die Frage einfach zu beant­worten. In Deutschland gilt die Fahrer­haftung. Ist dieser nicht identi­fi­zierbar, versucht die Polizei ihn zu ermitteln. Der Halter muss demnach kein Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot fürchten, wenn er nicht gefahren ist. Kann der eigent­liche Fahrer nicht ermittelt werden, kann die zuständige Behörde dem Halter jedoch die Führung eines Fahrten­buchs aufer­legen. So soll verhindert werden, dass der Fahrer bei einem erneuten Verstoß wieder nicht identi­fi­ziert werden kann. Mehr zur Fahrten­buch­auflage erfahren Sie hier.

So funktio­niert das VerfahrenBußgeldverfahren

Vor dem eigent­lichen Bußgeld­ver­fahren beurteilt die Behörde das dokumen­tierte Verkehrs­ver­gehen und versucht den Fahrer ausfindig zu machen. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird dem Halter ein Zeugen­fra­ge­bogen zugesendet. Handelt es sich bei dem Fahrer um den Halter selbst oder um nahe Verwandt­schaft, muss er sich nicht äußern. In dem Fall kann der Halter von seinem Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch machen.

Geht die ermit­telnde Behörde davon aus, dass der Halter und der Fahrzeug­führer dieselbe Person sind, erhält dieser einen Anhörungs­bogen. Um sich selbst nicht zu belasten, sollten Betroffene aber Abstand von einer Aussage zum Tathergang nehmen.

Wenn die Bußgeld­be­hörde annimmt, dass es sich beim Halter auch um den Fahrer handelt, erhält dieser auch den Bußgeld­be­scheid. Dagegen können Betroffene innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Es ist dabei empfeh­lenswert einen Anwalt zur Prüfung der Verfah­rensakte einzu­schalten. Denn die Bußgeld­stelle muss so einiges beachten. Viele Bußgeld­ver­fahren sind daher fehlerhaft.

Nicht eindeu­tiges Foto

Ist der Verur­sacher des Verstoßes nicht richtig auf dem Blitzerfoto zu erkennen, stellen die Behörden das Verfahren infolge einer Anfechtung oft ein. Für eine mögliche Sanktion muss der Fahrer bzw. Täter im Sinne des Gesetzes eindeutig identi­fi­ziert sein. Daher kann es auch vorkommen, dass die Polizei den Halter vorlädt, Social-Media-Kanäle prüft oder ihn zu Hause besucht, um das Foto abzugleichen. Wichtig ist, dass das Blitzerfoto auf dem Anhörungs­bogen eine geringere Qualität als das originale Beweisbild haben kann. Das Original kann schärfer sein. Dies lässt sich aber bei der Akten­ein­sicht prüfen.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.