Bußgeld­vor­würfe im Winter mit Geblitzt.de anfechten

Lange, harte Winter sind in unseren Breitengraden eine Seltenheit geworden. Das Phänomen des plötzlichen Wintereinfalls hingegen nimmt zu und stellt auch Autofahrer vor große Probleme. Abrupt zugeschneite Straßen und Glatteis sind gefährlich. Wer hier nicht aufpasst, muss zudem mit höheren Bußgeldern als unter normalen Wetterbedingungen rechnen...

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Oberlan­des­ge­richt fällt Hammer-Blitzer-Urteil: Messungen rechtswidrig!

Städte und Gemeinden die private Dienstleister zur Verkehrsüberwachung einsetzen, ziehen den Kürzeren. In einer Grundsatzentscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 06. November 2019 bestätigt, dass Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig sind. Auf dieser Grundlage können keine Bußgeldbescheide erlassen werden...

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Keine Kosten

Die Prüfung, der im Bußgeldverfahen gegen Sie erhobenen Vorwürfe, durch die Partnerkanzleien, verursacht keine Kosten für Sie. Alle mit der Prüfung anfallenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen…

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Ablauf

Sie können sich bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei Geblitzt.de anmelden. Die Partnerkanzleien übernehmen dann ebenfalls die Kommunikation mit der Bußgeldstelle für Sie.

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Allge­meines

Grundsätzlich finanziert Geblitzt.de die Prüfung und ggf. Einstellung von Bußgeldverfahren nur aus dem deutschen Straßenverkehr.

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