Tempolimit auf der Autobahn
Deutsche Autobahnen sind weltweit bekannt für das fehlende generelle Tempolimit. Tatsächlich aber sind ca. 40 Prozent der Autobahn davon ausgenommen. So gibt es durchaus Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Streckenabschnitten mit Baustellen, Straßenschäden, Kurven, Tunneln oder auf innerstädtischen Autobahnen. Im Bundesland Bremen gilt seit 2008 sogar eine generelles Tempolimit auf Autobahnen von 120 km/h. Wo ein Limit existiert, wird dieses überwacht. Geblitzt wird also auch auf Autobahnen. Warum auf diesen sowohl stationäre als auch mobile Blitzer eingesetzt werden, welche Sanktionen für geblitzte Fahrer vorgesehen sind und wie man sich gegen Bußgeldvorwürfe zur Wehr setzten kann, soll im Folgenden erläutert werden.
Stationäre & mobile Blitzer auf der Autobahn
Auch auf Autobahnen sind also Blitzer im Einsatz – ganz gleich, ob auf der A3, A7 oder A9. Nicht immer sind deren Standorte den Fahrern durch Hinweise im Radio oder vom Hörensagen bekannt. Denn neben fest installierten Blitzanlagen kommen auch mobile Messgeräte zum Einsatz. Diese werden je nach Bedarf spontan an Autobahnabschnitten positioniert, an denen, gemäß den Erfahrungen der Behörden und Messbeamten, zu viele Verkehrsteilnehmer zu schnell fahren oder Unfallschwerpunkte liegen. Die Flexibilität ist ein Vorteil der mobilen Blitzer.
Geschwindigkeitsüberschreitung und Geblitzt auf Autobahn mit Pkw & Lkw
Sofern es die Verkehrssituation, Straßen- und Witterungsverhältnisse zulassen, haben zumindest auf einem großen Teil der Autobahnen Autofahrer in Sachen Geschwindigkeit freie Fahrt. Es gibt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Deren Überschreitung kann aber im Falle einer Unfallbeteiligung juristisch relevant sein, ganz zu schweigen von der abnehmenden Chance der eigenen körperlichen Unversehrtheit.
Bei einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sieht die Sache anders aus. Diese dürfen maximal 80 km/h fahren. Gleiches gilt auch für Pkw mit Anhänger und Wohnwagen, deren höchste Reisegeschwindigkeit auf der Autobahn mit 80 km/h auf dem Tachometer begrenzt ist. Für diese besteht aber die Möglichkeit, eine Tempo-100-Genehmigung zu erhalten, wenn das betroffene Fahrzeug einer entsprechenden TÜV-Begutachtung standhält.
Kraftomnibusse hingegen erhalten automatisch eine Zulassung für das Fahren von bis zu 100 km/h auf der Autobahn, wenn deren Erstzulassung ab dem 8. Dezember 2007 erfolgt ist und ihre Bauart die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört eine Zulassung für die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sowie, dass der Bus hauptsächlich für sitzende Fahrgäste gebaut ist und die Sitze über einen Sicherheitsgurt verfügen.
Bußgeld, Punkte & Fahrverbot
Strafen wegen zu schnellen Fahrens sind kein Pappenstiel. Bevor man sich versieht, fallen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot an. Auch wer den Abstand nicht einhält oder mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Schließlich kann auch ein solches Vergehen schnell zu einem Unfall führen. Welche Strafen bei zu schnellem Fahren sowie bei Handy- und Abstandverstößen auf der Autobahn für welche Art von Kraftfahrzeugen im Detail verhängt werden, zeigt die folgende Tabelle:
Geschwindigkeitsverstöße auf der Autobahn können für Pkw-Fahrer mit bis zu 2 Punkten in Flensburg, 600 Euro und 3 Monaten Fahrverbot sanktioniert werden. Bei Gefährdung oder Unfallfolge sind zudem strafrechtliche Konsequenzen möglich.
Toleranz beim Blitzen
Um im Sinne des geblitzten Fahrers etwaigen Ungenauigkeiten bei den Messungen Rechnung zu tragen, gibt es beim Blitzen einen Toleranzbereich. So werden bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h in der Regel 3 km/h von der Differenz zur Höchstgeschwindigkeit abgezogen. Zeigt der Tachometer mehr als 100 km/h an, ziehen die Messbeamten 3 Prozent ab. Bei einer Messung durch ein Videonachfahrsystem beträgt die Toleranz hingegen 5 km/h bzw. 5 %, da die Messergebnisse noch mehr als bei anderen Messverfahren fehleranfällig sein können.
Gründe für einen Einspruch
Üblicherweise wird ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid innerhalb weniger Wochen nach dem vermeintlichen Verkehrsdelikt verschickt. Dauert die Zustellung allerdings länger als drei Monate, ist die Tat verjährt. Die Verjährungsfrist kann jedoch auch unterbrochen werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in unserem Artikel über die Verjährung von Bußgeldvorwürfen. Was aber kann ein Anwalt für Verkehrsrecht infolge von fristgerecht erlassenen Bußgeldvorwürfen unternehmen, um seinen Mandanten erfolgreich zu vertreten? Es gilt für ihn herauszufinden, ob ein Bußgeldverfahren als ungültig erklärt werden kann. Folgende Aspekte können dabei von Bedeutung sein:
Ein Blitzer muss regelmäßig gewartet und geeicht werden, damit er einwandfrei funktioniert und die Ergebnisse juristisch verwertbar sind. Auch der falsche Winkel bei einer Messung, Dunkelheit oder ungünstige Wetter- und Witterungsbedingungen wie Schneefall und Regen können die Messungen verfälschen. Zudem muss der Blitzer in den meisten Bundesländern einen Mindestabstand zu dem Verkehrsschild haben, das auf das Tempolimit hinweist. Eine generelle Ausnahme bilden besondere Gefahrenbereiche, bei denen der Mindestabstand unterschritten werden darf. Dazu gehören Straßen, die an Kindergärten, Schulen und Altenheimen liegen.
Auch das gleichzeitige Blitzen mehrerer Fahrzeuge kann zu inkorrekten Ergebnissen führen. Darüber hinaus kann ein fehlerhaftes Messprotokoll Anlass für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens sein. Auch sollten die Messbeamten über ein Schulungszeugnis verfügen, um für den Job qualifiziert zu sein.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum sich eine Messung als falsch oder unwirksam herausstellen kann, weshalb es ratsam ist, Bußgeldvorwürfe stets prüfen zu lassen.
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Ganz gleich, ob auf der Autobahn oder innerorts: Wenn auch Ihnen ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Handy-, Abstands- oder Überholverstoß zur Last gelegt wird, reichen Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.