Bitte Abstand halten – sicher ist sicher!
Ein Drängler im Rückspiegel ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch zu einer echten Gefahr im Straßenverkehr werden. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, gibt es hierzulande den Sicherheitsabstand. Wie sich dieser berechnen lässt und welche Strafen bei Verstößen drohen, wird nachfolgend erläutert.
Was sagt die Straßenverkehrsordnung zum Sicherheitsabstand?
Gemäß § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt: „Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“ So weit, so gut. Wie groß jedoch der Abstand im Detail sein muss, legt der Gesetzgeber an dieser Stelle nicht genau fest. Dafür lohnt sich ein Blick in den Bußgeldkatalog für Abstandsverstöße, der die einzelnen Sanktionen etappenweise aufführt. Eine detaillierte Auflistung finden Sie hier:
Der Sicherheitsabstand außerhalb geschossener Ortschaften wird errechnet, indem man den Tachowert halbiert. Innerhalb geschlossener Ortschaften wird als empfohlener Abstand die Strecke herangezogenen, die der Fahrer innerhalb einer Sekunde zurücklegt.
Sanktionen für Abstandsverstöße laut Bußgeldkatalog
Wie hoch die Strafe bei Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes eines Autos ist, hängt also sowohl von der Geschwindigkeit des betroffenen Verkehrsteilnehmers als auch mit einer speziellen Berechnung des Sicherheitsabstandes zusammen. Diese wiederum ist abhängig davon, ob der Abstandsverstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde.
Außerorts wird der Wert errechnet, indem man den Tachowert halbiert, was zum Beispiel bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h bedeutend würde, dass der Abstand zum Vordermann nicht weniger als 60 Meter betragen darf. Innerorts hingegen gilt als Orientierungspunkt die Strecke, die der Fahrer innerhalb einer Sekunde zurückgelegt hat. Geht man von einem Tempo in Höhe von 50 km/h aus, entspricht das einer Strecke von ungefähr 15 Metern.
Sicherheitsabstand für Lkw berechnen
Was die Abstandsregeln für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse betrifft, gibt die Straßenverkehrsordnung einen genauen Wert vor. Hier heißt es in § 4 Absatz 3, dass der Fahrer zumindest auf Autobahnen einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten muss, wenn seine Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt. Bei Verstößen werden 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister fällig, sowie ein Punkt und 120 Euro, wenn es sich um einen Lkw handelt, der mit gefährlichen Gütern beladen ist.
Der Sanktionsrahmen für Abstandsverstöße bewegt sich zwischen einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro bis hin zu zwei Punkten, 400 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten.
Vorschriften zum Seitenabstand
Auch der Seitenabstand – wie etwa beim Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmers – muss eingehalten werden. Dieser beträgt beim Passieren von einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern und Fahrrädern mindestens 1,5 Meter. Bei mehrspurigen Fahrzeugen wie Pkw beträgt der Seitenabstand mindestens ein Meter und wer an einem haltenden Linien- oder Schulbus vorbeifährt, sollte mindestens zwei Meter Abstand halten.
Wer den Seitenabstand nicht einhält, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro. Wer zudem ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, muss 80 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Person zu Schaden, bleibt mindestens der Punkt bestehen und das Bußgeld steigt auf 100 Euro.
Sicherheitsabstand unter besonderen Bedingungen
Nicht immer herrschen im Straßenverkehr optimale Bedingungen. Bestehen beispielsweise ungünstige Witterungs- und Wetterverhältnisse wie starker Regen, Schneefall, Glatteis oder Nebel, kann das den Bremsweg verlängern oder die Reaktionszeit verkürzen. In der Folge wäre der Sicherheitsabstand gemäß der Einschätzung des Fahrers anzupassen. Hierbei sollte der Verkehrsteilnehmer – wie auch bei Kurven, Steigungen und Gefällen – besondere Vorsicht walten lassen, um nicht einen Auffahrunfall zu riskieren.
Geblitzt.de hilft bei Bußgeldvorwürfen aus dem Straßenverkehr
Sie haben Post von der Bußgeldstelle wegen eines Abstandsverstoßes erhalten? Oder Ihnen wird ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Vorfahrts-, Handy-, Halte-, Park- oder Überholvergehen zur Last gelegt. Dann müssen Sie lediglich Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.