Abgezogene Toleranzen beim Messanlagen
Zu schnell gefahren und geblitzt – was nun? Kommt Ihnen vielleicht der Toleranzbereich zugute? Der Toleranzabzug funktioniert hierzulande folgendermaßen: Ist man unter 100 km/h gefahren, zieht die Behörde 3 km/h von der Differenz zur Höchstgeschwindigkeit ab. War der Fahrer mit über 100 km/h unterwegs, werden drei Prozent von der Differenz zur Höchstgeschwindigkeit abgezogen.
Kurz und knapp
Anders verhält es sich beim Nachfahren des Verkehrsteilnehmers mit einem Polizeifahrzeug. Wird der Tempoverstoß dabei durch eine Videoaufzeichnung ermittelt, sind die Messwerte in der Regel ungenauer. Der Toleranzabzug beläuft sich daher auf 5 km/h bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h und fünf Prozent bei einem Tempo von über 100 km/h.
Mehr Toleranz bei Wind & Wetter?
Den Toleranzwert gibt es, da Messungen nicht immer zu hundert Prozent genau sein können. Zudem ist es möglich, dass der Tachometer des Fahrers einen anderen km/h Wert anzeigt als der jeweilige Blitzer misst. Ein größerer Toleranzbereich wird eingeräumt bei schlechten Sichtverhältnissen, wenn es dunkel ist, regnet oder Schnee fällt – denn unter diesen Bedingungen sind Messgeräte deutlich anfälliger für Fehler. Die zuständigen Beamten entscheiden dann von Fall zu Fall, wie weit Sie dem bei Nacht oder Regen geblitzten Pkw- oder Motorradfahrer entgegenkommen können.
Je nach Geschwindigkeit des Fahrers werden 3 km/h oder 3 Prozent von der Differenz zur Höchstgeschwindigkeit abgezogen. Bei einer Videoaufzeichnung erhöht sich der Toleranzbereich auf 5 km/h bzw. 5 Prozent.
Bei Rot über die Ampel – jede Zehntelsekunde zählt!
Hatte die Ampel schon auf Rot geschaltet oder habe ich den Übergang gerade noch bei Gelb passiert? So lautet die klassische Autofahrer-Frage nach einem Rotlichtverstoß. Auch hier gewährt der Gesetzgeber einen Toleranzabzug. Dieser wird in Zeit gemessen und beläuft sich innerhalb eines Rahmens von 0,1 bis 0,4 Sekunden. Liest sich gering, kann aber in Bezug auf mögliche Sanktionen wie hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug von großer Bedeutung sein.
Bußgeldvorwürfe mit Geblitzt.de prüfen lassen
Wenn Sie außerhalb des Toleranzbereiches geblitzt wurden und Ihnen ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Mobiltelefon-Verstoß zur Last gelegt wird, können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de online einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.