Ist die Nachfrage, ob man geblitzt wurde möglich?
War das gerade ein reflektierter Sonnenstrahl oder der ausgelöste Blitz einer Geschwindigkeitsmessanlage? Bin ich noch rechtzeitig bei Gelb gefahren oder stand die Lichtanlage schon auf Rot und der Ampelblitzer hat bereits zugeschlagen? Fragen wie diese führen zur nächsten – nämlich ob tatsächlich ein Verkehrsverstoß vorliegt? Wo aber kann man nachfragen oder online sehen ob man geblitzt wurde, um sich Gewissheit zu verschaffen? Leider nirgendwo. Was Sie aber tun können, wenn Post von der Bußgeldstelle eintrifft, soll hier erläutert werden.
Kurz und knapp
Das Schweigen der Behörden
Bußgeldbehörden und Polizeistellen geben also keine Auskünfte darüber, ob jemand geblitzt wurde. Sie erfahren erst durch die Zusendung eines Anhörungsbogens oder den Erlass eines Bußgeldbescheides, ob es ein Blitzerfoto von Ihnen gibt und welche Konsequenzen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf Sie zukommen könnten. Wenn Sie ein solches Formular im Briefkasten vorfinden, gibt es in vielen Fällen Wege für eine erfolgreiche Anfechtung.
Der Bußgeldbescheid & die Möglichkeit des Einspruchs
Grundsätzlich muss ein Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten nach dem Verkehrsverstoß erlassen werden, maximal sechs, wenn ein Anhörungsbogen die Frist unterbricht. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt. Halten Sie den Bescheid jedoch fristgerecht in den Händen, gilt es im Zweifel die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe zu entkräften. Fehler können sowohl auf formeller Ebene passieren als auch technischer und menschlicher Natur sein.
Dazu gehören unter anderem das Fehlen des Ausstellungsdatums, Aktenzeichens oder Fahrzeugkennzeichens sowie falsche Angaben zu den Personalien des Betroffenen, keine Angaben zur Tat sowie zu deren Zeit und Ort ihrer Begehung. Ferner dürfen die Auflistung der Beweismittel, eine Rechtsbehelfsbelehrung und der Hinweis auf die verhängten Sanktionen nicht fehlen.
In Bezug auf die Blitzer und deren Handhabung kann ein Anwalt Einsicht in die Bußgeldakte fordern, um fehlerhafte Messprotokolle zu identifizieren oder um festzustellen, ob Messanlagen im falschen Winkel aufgestellt oder nicht regelmäßig und ordnungsgemäß geeicht und gewartet wurden.
Wer geblitzt wurde, erfährt dies in der Regel erst bei der Anhörung oder mit Erlass des Bußgeldbescheides.
Geblitzt.de lässt Bußgeldvorwürfe überprüfen
Auch Sie wurden an einer roten Ampel oder mit zu hohem Tempo geblitzt? Sie hatten beim Fahren das Handy in der Hand beziehungsweise den Abstand nicht richtig eingeschätzt oder haben falsch überholt? Dann reichen Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de online ein.
Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Biid: Geblitzt