Handyverstöße sind gefährlich und teuer
Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer geblitzt wird, muss im Zweifel tief in die Tasche greifen. So will der Gesetzgeber ein Bewusstsein für die große Unfallgefahr in Zusammenhang mit Handyvergehen schaffen. Daher kann die Benutzung des Mobiltelefons beim Fahren ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen. Alles über die Sanktionen im Detail und wie man sich gegen Bußgeldvorwürfe wehren kann, erfahren Sie hier.
Ab wann das Handy im Auto ein Vergehen ist
Als Faustregel gilt für Verkehrsteilnehmer, das Mobiltelefon beim Fahren grundsätzlich gar nicht zu benutzen. Dazu gehören sowohl das Telefonieren an sich als auch das Schreiben von SMS oder das Surfen mit dem Handy im Internet. Bei der Verwendung einer Blitzer-App kann es sogar ausreichen, das Gerät lediglich betriebsbereit mitzuführen, da eine solche Ortung von Messgeräten verboten ist.
Betroffen von dem Nutzungsverbot sind übrigens auch andere elektronische Geräte zum Zwecke der Kommunikation und Information wie Tablets, MP3-Player und E-Books. Sogar Taschenrechner sind tabu, wie der Bundesgerichtshof (BHG) in einem Urteil entschieden hat (Az. 4 StR 526/19). Auch ein Navigationsgerät darf nur bedient werden, wenn es dadurch nicht zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kommt.
Beim Fahren heißt es grundsätzlich Finger weg vom Handy – ganz gleich, ob man nur mal kurz telefonieren oder im Internet nach dem Weg gucken will.
Handyverstoß ist nicht gleich Handyverstoß
Je nach Intensität bzw. den Folgen des Handvergehens – also ob etwa eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Unfall stattgefunden hat – kann die im Bußgeldbescheid aufgeführte Strafe unterschiedlich hoch ausfallen. Das Maximum beträgt 200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot. Die komplette Übersicht über Handyverstöße können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | ||||||
… beim Führen eines Fahrzeugs | 100 € | 1 Punkt | - | |||
… mit Gefährdung | 150 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
Beim Führen eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 75 € | 1 Punkt | - |
Die Freisprechanlage als verkehrssichere Alternative
Ist das Telefonieren hinterm Lenkrad berufsbedingt oder aufgrund einer wichtigen privaten Angelegenheit vonnöten, ist der Fahrer mit dem Kauf einer Freisprechanlage gut beraten. Die Anschaffung der Technik, die legales Telefonieren beim Fahren ermöglicht, kann den Handyverstoß verhindern und damit nicht nur vor einem Bußgeld schützen, sondern auch Leben retten. Ansonsten bleibt als Option für ein Telefongespräch nur, die nächste Raststätte anzusteuern, um im Parkmodus alles Notwendige zu klären.
Bußgeldverfahren bei Handyverstößen
Auch gegen Bußgeldvorwürfe wegen eines Vergehens mit dem Mobiltelefon kann Einspruch eingelegt werden. Was das bloße Hantieren mit dem Telefon während der Fahrt betrifft, gibt es in der Rechtsprechung einige Fälle, bei denen dem Einspruch des Fahrers stattgegeben wurde.
Wer etwa sein ausgeschaltetes Handy lediglich von A nach B verlegt oder das Mobiltelefon an die Ladestation anschließt, hat gute Chancen, nicht belangt zu werden. Aber auch die Nutzung des Handys kann ohne Folgen bleiben, wenn man sein Telefon verwendet hat, um einen Notruf an Polizei, Rettungskräfte oder Feuerwehr abzusetzen.
Handyvergehen in Tateinheit mit weiteren Verstößen
Wird man mit dem Handy in der Hand geblitzt und überschreitet gleichzeitig das Tempolimit oder fährt bei Rot über eine Ampel, muss der Fahrer in Bezug auf Punkte in Flensburg und das Fahrverbot nicht mit einer doppelten Bestrafung rechnen. In der Regel wird bei einer solchen Tateinheit nur das Bußgeld für die am schwersten bestrafte Teiltat herangezogen und angemessen erhöht.
In der Probezeit geblitzt
Besonders streng sanktioniert hingegen wird ein Handyverstoß in der Probezeit. Kategorisiert als A-Verstoß, verlängert sich die Probezeit des betroffenen Fahrers um weitere zwei Jahre. Zudem muss dieser zwecks Verkehrserziehung an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar mit vier Theoriesitzungen und einer Fahrprobe teilnehmen.
Wie wird man überhaupt mit dem Handy geblitzt?
Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer hantiert, kann auf verschiedene Art und Weise überführt werden. So kann der Betroffene in einer Verkehrskontrolle herausgewunken werden, wenn der Verstoß von den Polizeibeamten direkt registriert wird. Auch das bereits erwähnte Blitzen durch einen Tempo- oder Ampelblitzer kommt häufig vor.
Eine weitere Option besteht in den neuartigen Handyblitzern, die ein Mobiltelefon sowie die entsprechende Handhaltung des Fahrers erkennen können, und zum Beispiel in Rheinland-Pfalz seit Juni 2022 im Rahmen eines Pilotprojekts im Einsatz sind.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Autozeitung: Handy in der Hand