Österreich sagt Rasern den Kampf an: So könnten sich Temposünder bald an Ort und Stelle von ihrem Auto verabschieden. Für deutsche Touristen im Urlaub soll es keine Ausnahme geben. Mit welchen harten Strafen und hohen Bußgeldern Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß rechnen müssen und ab wann die neue Bußgeldverordnung gültig ist, erfahren Sie hier.
Novellierung der Bußgeldverordnung in Österreich
Raser werden in Deutschland hart bestraft. Auf Reisen im Ausland könnte es aber noch dicker kommen. So etwa in dem beliebten Urlaubsziel, Österreich: Dort wurde eine neue Gesetzesnovelle verabschiedet, die zu schnell fahrende Autofahrer in die Schranken weisen soll. Eine gute Nachricht für alle, die vorhaben, noch dieses Jahr Urlaub im bergigen Nachbarland zu machen: Diese tritt erst am 1. März 2024 in Kraft. Der ADAC erklärt in einem Beitrag, warum die neuen Regeln für Temposünder so gefährlich sind.
Die Bußgelder könnten bis zu 5000 Euro hoch sein und das Auto unter Umständen bereits vor Ort beschlagnahmt werden. Hierzulande hingegen müssen Fahrer selbst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 70 km/h innerorts laut dem Bußgeldkatalog in der Regel nur mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen.
Diese Bußgelder drohen in Deutschland
Bei Verstößen gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung kennt auch der deutsche Gesetzgeber keinen Spaß. In der folgenden Tabelle sieht man, wann welche Sanktion innerorts drohen können:
Neuer Bußgeldkatalog | |||
Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot |
Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - |
16 -20 km/h | 70 € | - | - |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 Punkt | - |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate |
über 70 km/h | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Hintergrund des Raser-Gesetzes
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler, die auch für die Verkehrspolitik zuständig ist, meint, die neue Verkehrsnovelle wäre längst überfällig. Bei der Vorstellung des Raser-Gesetzes sagt sie: „Es gibt einige wenige auf unseren Straßen, die einfach nicht hören wollen, bei denen die Strafen nicht wirken, bei denen die Nachschulung nicht wirken.“ Weiter erklärt die Grünen-Politikerin: „Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzten dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen wird.“ Auch in Deutschland zugelassene Pkws sind davon betroffen.
Auto kann versteigert werden
Im Rahmen der Gesetzesnovelle setzen unsere Nachbarn auf ein dreistufiges Verfahren. Bild berichtet über die Vorgehensweise und beschreibt die drei Schritte:
- Erwischen die Ordnungshüter „einen Raser innerorts mit mehr als 60 beziehungsweise außerorts mit über 70 Sachen zu viel, beschlagnahmen die Beamten das Fahrzeug sofort“. Auch der Führerschein wird einkassiert. Beides allerdings nur vorläufig.
- Innerhalb von zwei Wochen muss die zuständige Bezirksverwaltung entscheiden, ob der Pkw dauerhaft eingezogen wird. Dies soll jedoch nur bei extremen Überschreitungen und bei Wiederholungstätern der Fall sein. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von über 80 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und 90 km/h außerhalb können Fahrer dem Auto bereits vor Ort für immer Tschüss sagen.
- Zu guter Letzt: Das Auto kommt unter den Hammer. Der Staat versteigert es und 70 Prozent des Erlöses gehen an den Verkehrssicherheits-Fonds. Den Rest bekommt die Kommune, in der der Fahrer mit Bleifuß erwischt wurde. Eine Geldstrafe gibt es obendrauf.
Letzteres geschieht allerdings nur dann, wenn der Fahrzeugführer auch der Halter ist. Fährt ein Temposünder mit einem Mietwagen, geht der Pkw wieder zurück an das Unternehmen. Kraftfahrzeugführer kommen jedoch nicht ungestraft davon, die zuständigen Ämter könnten ein sogenanntes Lenkverbot aussprechen. Dann darf man das Auto künftig nicht mehr nutzen. Der ursprüngliche Fahrzeughalter ist dazu verpflichtet, diese Maßnahme durchzusetzen. Das gilt auch bei einem ausgeliehenen Kfz.
Kann auch in Deutschland das Auto eingezogen werden?
Was viele nicht wissen: Auch in Deutschland können Raser ihr Kraftfahrzeug dauerhaft verlieren. Zum Beispiel: Wenn sie an einem illegalen Autorennen teilnehmen. Infolge etlicher Raser-Unfälle, wie dem vom Berliner Ku’damm, wurde die Rechtslage dazu nochmal verschärft.
Ein ADAC-Bericht erinnert an einen Vorfall, der mit dem Tod eines Unbeteiligten endete und beschreibt den Tathergang: „Am 1. Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer ein Rennen durch Berlin. Mit etwa 160 km/h rasten beide über eine Kreuzung, deren Ampel Rot zeigte.“ Weiter heißt es: „Es kam zu einem Unfall zwischen einem der beiden Raser und einem unbeteiligten Fahrzeug, das bei Grün in die Kreuzung eingefahren war.“ Der Betroffene verstarb bereits am Unfallort. Im Oktober 2017 wurde der § 315f in das Strafgesetzbuch eingefügt und der schreibt vor:
„Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 [Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen] (…) können eingezogen werden.“
Neben dem Einzug der Tatwaffe sind auch eine Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheitsstrafe möglich.
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Quellen: adac.de, auto-motor-und-sport.de, bild.de, gesetze-im-internet.de