Was zu tun ist, wenn der Bußgeldbescheid verspätet aus dem Urlaub zurückkehrt
Es ist ein Moment zum Haare raufen: Der Urlaub ist längst vorbei, alles ist bezahlt. Doch dann flattert ein unverhoffter Bußgeldbescheid aus dem Ausland in den Briefkasten. Den Kopf in den Sand zu stecken, wie der Strauß, nützt dann wenig. Zu langes Aussitzen oder Ignorieren kann Betroffene teuer zu stehen kommen. Lesen Sie daher hier, welche Verstöße geahndet werden und wie Sie sich dagegen wehren können.
Unbeliebte Urlaubsknöllchen
Nur noch wenige Wochen, dann beginnt die Ferienzeit und mit ihr die Hauptsaison für Urlauber. Nicht wenige werden das Auto als bevorzugtes Verkehrsmittel nutzen, um an ihr Ziel zu gelangen und das Reisen intensiver zu erleben. Vorbeirauschende Landschaften, exotische Rastplätze und nie befahrene Straßen machen die Ferien für viele auch zu einem kleinen Abenteuer.
Ganz gleich, wohin die Reise geht: Niemand hat Lust, im Nachhinein für Verkehrsverstöße aus dem Urlaub zur Kasse gebeten zu werden. Wochen, manchmal Monate später bringt der Postbote einen Bußgeldbescheid ins Haus - weil man falsch geparkt oder zu schnell gefahren ist.
Bußgelder aus EU-Staaten und der Schweiz sind vollstreckbar
Das bloße Entsorgen des ungebetenen Knöllchen-Souvenirs ist dann aber keine Option, weiß Michael Nissen vom ADAC: „Einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland sollte man nicht ignorieren, sondern ihn zunächst genau prüfen. Denn Bußgelder können in Deutschland auch nachträglich aus fast allen EU-Staaten und aus der Schweiz vollstreckt werden.“
Möglich wurde die grenzüberschreitende Ahndung unter anderem durch ein neues Polizeiabkommen zwischen Deutschland und den Eidgenossen, das am 1. Mai in Kraft getreten ist.
Datenabfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Behörden in anderen EU-Ländern haben in der Regel keine Schwierigkeiten, die Adressen von Verkehrssündern zu ermitteln. Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum erklärt warum: „In Deutschland muss das Kraftfahrtbundesamt die Adressdaten deutscher Autofahrerinnen und Autofahrer herausgeben.“
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, können sogar Inkasso-Firmen Halteranfragen beim KBA stellen. Allerdings kritisiert unter anderem der ADAC, dass es für das Eintreiben von Bußgeldern aus Ländern wie etwa Italien eigentlich keine Rechtsgrundlage gebe.
Punkte in Flensburg für Verstöße im Ausland gibt es dagegen nicht. Auch Fahrverbote können nur im jeweiligen Land verhängt werden. Den Führerschein kann man im Ausland nicht verlieren. Sein Auto dagegen schon: Österreich und Polen haben die Hürden für die Beschlagnahme und Zwangsversteigerung von Kraftfahrzeugen wegen Verkehrsverstößen erst kürzlich gesenkt.
Immer mehr länderübergreifender Austausch
Innerhalb der Europäischen Union können ausländische Behörden ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro die Vollstreckung eines Bußgeldbescheides in Deutschland beantragen. Dies regelt das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
Laut Angaben des BfJ haben die Anfragen für Vollstreckungshilfen in den letzten drei Jahren zugenommen. Im laufenden Jahr seien bereits fast 3500 Anträge eingegangen. Der Großteil stamme aus den Niederlanden, Lettland sowie Slowenien.
Widersprüche und Fristen der Länder beachten
Auch bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland gilt die goldene Regel: Jeder Brief und jede Forderung sollten genau geprüft werden, denn die Bescheide können fehlerhaft sein. So berichtet etwa der ADAC von Fällen, in denen Kennzeichen verwechselt und Fahrzeugmodelle von den Kameras falsch erkannt wurden.
Dabei ist zu beachten, dass jedes Land unterschiedliche Widerspruchsfristen setzt. Das ist auch bei der Verjährungsfrist der Fall: In Italien beträgt sie beispielsweise fünf, in Spanien vier und in der Schweiz drei bis fünf Jahre. In jedem Fall müssen die Widersprüche in der jeweiligen Landessprache verfasst sein.
Große nationale Unterschiede bei Geldbußen
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die zum Teil erheblichen Unterschiede der Länder bei den Bußgeldern. Unter anderem in den Niederlanden zahlen Autofahrer oft ein Vielfaches dessen, was in Deutschland für den gleichen Verstoß fällig wäre. So kostet die Missachtung des Rechtsfahrgebotes auf der Autobahn hier 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg, während bei unseren westlichen Nachbarn stolze 270 Euro in Rechnung gestellt werden.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.