Blitzerauto im Parkverbot
Einmal zu fest aufs Gaspedal getreten und schon hat es geblitzt! Wer auf deutschen Straßen das Tempolimit missachtet, braucht sich über einen Bußgeldbescheid nicht zu wundern. Immer wieder sind Betroffene aber dennoch verblüfft über die skurrilen Orte, an denen Blitzer positioniert sind. Einige davon sollen hier näher betrachtet werden, sowie auch die Frage, ob ein Polizeiwagen oder Fahrzeug des Ordnungsamtes folgenlos im Parkverbot stehen und blitzen darf.
Wenn die Polizei im Halteverbot blitzt …
Steht ein ziviler Einsatzwagen der Polizei im Halteverbot, sieht das für den unwissenden Betrachter erst einmal nach einem eindeutigen Verkehrsverstoß aus. Allerdings ist es den Messbeamten tatsächlich gestattet, in Absprache mit der jeweiligen Stadt, im Parkverbot stehend Blitzerfotos zu schießen. Eine Genehmigung erteilt die Behörde in den meisten Fällen, wenn die Verkehrsstelle eine besondere Gefahrensituation für Radfahrer, Fußgänger oder Schulkinder darstellt.
Die Ausnahmegenehmigungen in § 46 StVO erlauben auch das temporäre Positionieren von Blitzerautos im Halte- und Parkverbot.
Getarnte Messanlagen & Blitzen auf dem Gehweg
Genauso interessant ist die Frage, ob ein Blitzer auf dem Bürgersteig stehen darf. Hier entscheiden aber nicht Stadt oder Kommune. Vielmehr hängt die Zulässigkeit von dem jeweils genutzten Blitzer ab – also von der Frage, ob das Gerät und die dazugehörige Software für eine derartige Positionierung geeignet sind. Bei Unklarheiten kann sich ein Einspruch gegen die Vorwürfe lohnen. Gleiches gilt für getarnte Messgeräte. Zwar darf die Polizei ihre Blitzer in Büschen und Bäumen verstecken. Werden dabei aber die Sicht verdeckt und die Aufnahmen ungenau, kann ein Anwalt die Beweiskraft der Fotos infrage stellen.
Über Geblitzt.de Vorwürfe prüfen lassen
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.