StVO-Novelle bringt zusätzliche Verkehrszeichen und -regeln
Die StVO-Novelle gilt ab dem 28. April. Mit ihr einhergehen einige Veränderungen im Straßenverkehr. Denn viele Verstöße werden mit höheren Bußgeldern und teilweise mit Fahrverboten sanktioniert. Darüber hinaus gibt es mehr Freiheiten und Schutz für Fahrradfahrer, denn das Credo der neuen StVO ist: „Wir machen den Straßenverkehr noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter“. Welche genauen Änderungen die StVO-Novelle bezüglich der Verkehrszeichen und -regeln mit sich bringt, fasst der folgende Beitrag zusammen.
Neue StVO-Regeln: Diese Straßenschilder sind neu
Eines der vielen neuen Straßenschilder ist das Grünpfeil-Schild für Fahrradfahrer. Aber auch die Regelung bezüglich des bestehenden grünen Pfeils wird erweitert. Denn die normalen Schilder an den Ampeln gelten nun auch für Radfahrer, wenn sie von einem Radweg oder Radfahrstreifen rechts abbiegen möchten.
Wer künftig ein Schild mit dem Überholverbot von Zweirädern sieht, sollte sich nicht wundern. Denn auch dieses wurde neu eingeführt. Es kann beispielsweise an engen Stellen aufgestellt werden.
Ein weiteres Verkehrsschild gibt es für die neue Fahrradzone. In dieser sind nur Radfahrer erlaubt und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Da auch Lastenfahrräder immer beliebter werden, gibt es nun ein entsprechendes Symbol „Lastenfahrrad“, mit dem Parkflächen und Ladezonen ausschließlich für Lastenräder ausgewiesen werden können.
Zudem sieht die neue StVO ein Verkehrszeichen „Radschnellweg“ vor, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit wie z. B. auf sandigem Untergrund möglich zu machen.
Ein neues Symbol und ein Ausweis sorgen zudem dafür, dass Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern mit Vorrecht parken können.
Das bringt die erneuerte StVO noch mit sich
Mit dem Schutz der Fahrradfahrer geht auch die härtere Sanktionierung von Tempoverstößen einher. Dies hat zur Folge, dass Autofahrer bereits bei einer Überschreitung des Tempolimits ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Bei geringeren Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit sind die Bußgelder im Vergleich zur vorherigen Version der StVO doppelt so hoch angesetzt.
Geschwindigkeitsüberschreitungen Innerorts
Alter Bußgeldkatalog | Geplante Änderung ab 28.04.2020 | Bußgeldkatalog ab dem 09.11.2021 | ||||||||||||||||
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Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot | |||||||||
Bis 10 km/h | 15 € | - | - | 30 € | - | - | 30 € | - | - | |||||||||
11 - 15 km/h | 25 € | - | - | 50 € | - | - | 50 € | - | - | |||||||||
16 -20 km/h | 35 € | - | - | 70 € | - | - | 70 € | - | - | |||||||||
21 - 25 km/h | 80 € | 1 Punkt | - | 80 € | 1 Punkt | (1 Monat)* | 115 € | 1 Punkt | - | |||||||||
26 - 30 km/h | 100 € | 1 Punkt | (1 Monat)* | 100 € | 1 Punkt | (1 Monat)* | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* | |||||||||
31 - 40 km/h | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||||||||
41 - 50 km/h | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||||||||
51 - 60 km/h | 280 € | 2 Punkte | 2 Monate | 280 € | 2 Punkte | 2 Monate | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||||||||
61 - 70 km/h | 480 € | 2 Punkte | 3 Monate | 480 € | 2 Punkte | 3 Monate | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate | |||||||||
über 70 km/h | 680 € | 2 Punkte | 3 Monate | 680 € | 2 Punkte | 3 Monate | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate | |||||||||
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Geschwindigkeitsübereitungen Außerorts
Alter Bußgeldkatalog | Geplante Änderung ab 28.04.2020 | Bußgeldkatalog ab dem 09.11.2021 | ||||||||||||||||
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Verstoß | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot | Regelsatz | Punkt(e) | Fahrverbot | |||||||||
Bis 10 km/h | 15 € | - | - | 30 € | - | - | 30 € | - | - | |||||||||
11 - 15 km/h | 25 € | - | - | 50 € | - | - | 50 € | - | - | |||||||||
16 -20 km/h | 35 € | - | - | 70 € | - | - | 70 € | - | - | |||||||||
21 - 25 km/h | 80 € | 1 Punkt | - | 80 € | 1 Punkt | (1 Monat)* | 115 € | 1 Punkt | - | |||||||||
26 - 30 km/h | 100 € | 1 Punkt | (1 Monat)* | 100 € | 1 Punkt | (1 Monat)* | 180 € | 1 Punkt | (1 Monat)* | |||||||||
31 - 40 km/h | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | 260 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||||||||
41 - 50 km/h | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | 200 € | 2 Punkte | 1 Monat | 400 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||||||||
51 - 60 km/h | 280 € | 2 Punkte | 2 Monate | 280 € | 2 Punkte | 2 Monate | 560 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||||||||
61 - 70 km/h | 480 € | 2 Punkte | 3 Monate | 480 € | 2 Punkte | 3 Monate | 700 € | 2 Punkte | 3 Monate | |||||||||
über 70 km/h | 680 € | 2 Punkte | 3 Monate | 680 € | 2 Punkte | 3 Monate | 800 € | 2 Punkte | 3 Monate | |||||||||
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. |
Auch in Sachen Rettungsgasse hat der Staat in der neuen StVO ein Zeichen gesetzt. Wer keine bildet, dem drohen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ab sofort zusätzlich ein Fahrverbot. Beim Überholen von Fußgängern, E-Scootern und Fahrrädern gelten nun innerorts 1,5 Meter Abstand und außerorts 2 Meter. Zuvor war lediglich von „ausreichend Seitenabstand“ die Rede.
Wer kurz etwas erledigen oder jemanden aus dem Auto rauslassen möchte, hat oftmals in der zweiten Reihe geparkt oder gehalten. Das war zwar schon in der alten Straßenverkehrsordnung nicht gestattet, wird aber nunmehr mit höheren Bußgeldern sanktioniert. Beim Halten in zweiter Reihe oder auf Schutzstreifen sowie Parken auf Geh- und Radwegen können künftig bis zu 100 Euro anfallen. Wer auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss statt mit 55 Euro Bußgeld rechnen. Zudem ist ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt worden. Parkt man dennoch dort, droht ein Verwarngeld von 55 Euro. Um künftig mehr Unfälle zu vermeiden, sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie können Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf eines Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park-, Vorfahrt- oder Handyverstoßes bei Geblitzt.de zur Überprüfung einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.