Abstandsverstoß: Drängler unerwünscht – Abstand halten auf der Autobahn!
Wer auf deutschen Autobahnen gerne Gas gibt, sollte auch die Spielregeln kennen. Gegen schnelles Fahren auf freier Strecke unter Berücksichtigung des jeweiligen Tempolimits ist nichts zu sagen. Wer hingegen zu geringen Sicherheitsabstand hält, macht sich strafbar und muss mit einem satten Bußgeld rechnen. Und das ist auch gut so – schließlich kann aggressives Drängeln inklusive Betätigen der Lichthupe schwere Folgen haben.
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Doch nicht jeder von der Polizei geblitzte Fahrer ist unweigerlich ein Raser ohne jegliche Moral. Das liegt daran, dass die Messverfahren durchaus kritisch zu betrachten sind. Eine Prüfung der Vorwürfe im Bußgeldverfahren ist also ratsam, um eventuell Einspruch einzulegen. Zunächst aber eine tabellarische Übersicht und einige Erläuterungen darüber, was verboten ist und welche Sanktionen den Beschuldigten erwarten.
Bußgeldkatalog Abstandsverstöße
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 Punkt | - | |||
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 Punkt | - | |||
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 Punkt | - | |||
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 Punkte | 3 Monate | |||
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||
1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Der Abstandsverstoß: Berechnungen & Besonderheiten
Wir fassen zusammen: Aus der Geschwindigkeit des Fahrzeugs wird der einzuhaltende Sicherheitsabstand errechnet. Dafür muss man den Tachowert halbieren, was bedeutet, dass ein Auto mit 100 km/h den Abstand von 50 Metern nicht unterschreiten darf. Das gilt für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften, während sich der Mindestabstand innerhalb geschlossener Ortschaften an der Strecke orientiert, die der Fahrer in einer Sekunde zurücklegt - bei 50 km/h wären das gut 15 Meter. Weiterhin ist festzuhalten, dass das Bußgeld sich etappenweise erhöht, wenn die erforderliche Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug noch weiter unterschritten wird. Auch der absolute Wert der gefahrenen Geschwindigkeit hat einen Einfluss auf das Strafmaß.
Im Gegensatz zu Personenkraftwagen nehmen Kraftomnibusse und Lkw eine Sonderstellung ein, da diese aufgrund ihres höheren Gewichts einen größeren Bremsweg haben. Hier muss der Fahrer schon bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Ansonsten werden 80 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig - ist der Lkw mit gefährlichen Gütern beladen, bleibt es bei einem Punkt, aber das Bußgeld erhöht sich auf 120 Euro.
Deutlich vager - weil weniger korrekt messbar - ist der unbestimmte Rechtsbegriff des ausreichenden Seitenabstands. Um Unfälle zu vermeiden, sollte ein Kraftfahrzeug beim Vorbeifahren oder Überholen mindestens 1,5 Meter Abstand halten zu einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern und Motorrädern sowie mindestens einen Meter Abstand zu mehrspurigen Fahrzeugen und mindestens zwei Meter Abstand zu wartenden Linien- und Schulbussen. Entsprechende Bußgelder und Punkte in Flensburg bei Verstößen stellen sich wie folgt dar:
- Beim Überholen wurde nicht der festgesetzte Sicherheitsabstand eingehalten: 30 Euro
- Ein Kind, ein Hilfsbedürftiger oder älterer Mensch wurde durch unzureichenden Sicherheitsabstand gefährdet: 80 Euro / ein Punkt
- Ein Kind, ein Hilfsbedürftiger oder älterer Mensch wurde durch unzureichenden Sicherheitsabstand geschädigt: 100 Euro / ein Punkt
Generell gilt, dass auch schlechte Sicht- Wetter- und Straßenverhältnisse, Kurven, Steigungen- und Gefälle beim Abstand halten miteinbezogen werden müssen – sprich: Hier sollte der Fahrer gesunden Menschenverstand an den Tag legen und die Distanz zu anderen Fahrzeugen besonders aufmerksam im Blick haben sowie keine unnötigen Überholmanöver starten. Das gilt auch, wenn der Vorausfahrende sich unsicher verhält (zum Beispiel ein Fahrschüler) oder erhöhte Vorsicht aus anderen Gründen angezeigt ist - wie etwa nebeneinander fahrende Radfahrer oder Kindergruppen.
Abstandsmessung anfechten – Widerspruch zwecklos?
Wie der Bußgeldkatalog zeigt, kann ein Abstandsverstoß den Beschuldigten viel Geld, Punkte in Flensburg und sogar zeitweilig den Führerschein kosten. Doch ist die Beweisführung der verkehrsrechtlichen Ermittlungen stets ohne Fehl und Tadel? Keineswegs! Menschen machen Fehler und auch die Technik kann ihre Tücken haben. Das trifft ebenso auf die Messverfahren bei Abstandsverstößen zu. Folgende Aspekte der Abstandsmessung sind im Falle des Einspruchs gegen ein Bußgeld wegen zu geringen Abstands von großer Bedeutung:
- Die Blitzer müssen geeicht sein und einer regelmäßigen Wartung unterliegen.
- Die Veränderung des Winkels eines Messgerätes kann die Messungen zum Nachteil des Beschuldigten verfälschen.
- Liegt eine Videoaufzeichnung der Abstandsmessung vor, sollte diese zwecks Ansicht angefordert werden, um mögliches entlastendes Material ausfindig zu machen.
- Auch sollten das Messprotokoll und ein Schulungszertifikat des Messbeamten nachweisbar sein.
- Aufnahmen bei schlechter Sicht und Dunkelheit können Messergebnisse ungültig machen.
- Andere Verkehrsteilnehmer dürfen die Abstandsunterschreitung durch Abbremsen oder unvorhersehbaren Spurwechsel nicht verursacht haben. Dennoch muss auch der Hintermann aufpassen und die entsprechenden Maßnahmen treffen, um den Abstand wiederherzustellen. Der Fahrer hat hier ca. drei Sekunden oder 140 m Zeit, um den Abstand wieder deutlich zu vergrößern.
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Wenn auch Ihnen ein Abstandsverstoß oder zu geringer Abstand Autobahn zur Last gelegt wird und Sie bereits einen Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid in den Händen halten, können Sie Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Sicherheitsabstand
Was kostet zu wenig Abstand auf der Autobahn?
Wie funktioniert die Abstandsmessung beim Abstandsblitzer?
Häufige Fragen
Wie rechnet man den Sicherheitsabstand aus?
Wie viel Abstand bei 80 kmh?
Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h, sollte der Abstand zum Vordermann außerorts den halben Tachowert, also mindestens 40 Meter betragen. Innerorts hingegen richtet sich der Abstand nach der Strecke, die man innerhalb einer Sekunde zurücklegt. Bei 80 km/h wären das rund 22 Meter.
Was ist ein 2-Sekunden-Abstand?
Die 2-Sekunden-Regel besagt, dass stets zwei Sekunden Abstand eingehalten werden müssen, um einen möglichen Auffahrunfall zu vermeiden. Dafür muss der Fahrer einen Punkt auf der Fahrbahn fixieren, den der Vordermann passiert, um den Punkt mit dem eigenen Fahrzeug erst zwei Sekunden später zu erreichen.