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Bitte Abstand halten – sicher ist sicher!

Ein Drängler im Rückspiegel ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch zu einer echten Gefahr im Straßen­verkehr werden. Um dieser Proble­matik entge­gen­zu­wirken, gibt es hierzu­lande den Sicher­heits­ab­stand. Wie sich dieser berechnen lässt und welche Strafen bei Verstößen drohen, wird nachfolgend erläutert.

Kraftfahrzeuge fahren in beiden Richtungen auf der Autobahn und halten den Sicherheitsabstand ein

Was sagt die Straßen­ver­kehrs­ordnung zum Sicherheitsabstand?

Gemäß § 4 Absatz 1 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) gilt: „Der Abstand zu einem voraus­fah­renden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer voraus­fährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“ So weit, so gut. Wie groß jedoch der Abstand im Detail sein muss, legt der Gesetz­geber an dieser Stelle nicht genau fest. Dafür lohnt sich ein Blick in den Bußgeld­ka­talog für Abstands­ver­stöße, der die einzelnen Sanktionen etappen­weise aufführt. Eine detail­lierte Auflistung finden Sie hier:

Der Sicher­heits­ab­stand außerhalb geschos­sener Ortschaften wird errechnet, indem man den Tachowert halbiert. Innerhalb geschlos­sener Ortschaften wird als empfoh­lener Abstand die Strecke heran­ge­zo­genen, die der Fahrer innerhalb einer Sekunde zurücklegt.

Sanktionen für Abstands­ver­stöße laut Bußgeldkatalog

Wie hoch die Strafe bei Nicht­ein­haltung des Sicher­heits­ab­standes eines Autos ist, hängt also sowohl von der Geschwin­digkeit des betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmers als auch mit einer spezi­ellen Berechnung des Sicher­heits­ab­standes zusammen. Diese wiederum ist abhängig davon, ob der Abstands­verstoß innerhalb oder außerhalb geschlos­sener Ortschaften begangen wurde.

Außerorts wird der Wert errechnet, indem man den Tachowert halbiert, was zum Beispiel bei einer Geschwin­digkeit von 120 km/h bedeutend würde, dass der Abstand zum Vordermann nicht weniger als 60 Meter betragen darf. Innerorts hingegen gilt als Orien­tie­rungs­punkt die Strecke, die der Fahrer innerhalb einer Sekunde zurück­gelegt hat. Geht man von einem Tempo in Höhe von 50 km/h aus, entspricht das einer Strecke von ungefähr 15 Metern.

Sicher­heits­ab­stand für Lkw berechnen

Was die Abstands­regeln für Lkw mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von über 3,5 Tonnen und Kraft­om­ni­busse betrifft, gibt die Straßen­ver­kehrs­ordnung einen genauen Wert vor. Hier heißt es in § 4 Absatz 3, dass der Fahrer zumindest auf Autobahnen einen Sicher­heits­ab­stand von mindestens 50 Metern zum voraus­fah­renden Fahrzeug einhalten muss, wenn seine Geschwin­digkeit mehr als 50 km/h beträgt. Bei Verstößen werden 80 Euro und ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister fällig, sowie ein Punkt und 120 Euro, wenn es sich um einen Lkw handelt, der mit gefähr­lichen Gütern beladen ist.

Der Sankti­ons­rahmen für Abstands­ver­stöße bewegt sich zwischen einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro bis hin zu zwei Punkten, 400 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten.

Vorschriften zum Seitenabstand

Auch der Seiten­ab­stand – wie etwa beim Überholen eines anderen Verkehrs­teil­nehmers – muss einge­halten werden. Dieser beträgt beim Passieren von einspu­rigen Fahrzeugen wie Motor­rädern und Fahrrädern mindestens 1,5 Meter. Bei mehrspu­rigen Fahrzeugen wie Pkw beträgt der Seiten­ab­stand mindestens ein Meter und wer an einem haltenden Linien- oder Schulbus vorbei­fährt, sollte mindestens zwei Meter Abstand halten.

Wer den Seiten­ab­stand nicht einhält, riskiert ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 30 Euro. Wer zudem ein Kind, einen Hilfs­be­dürf­tigen oder älteren Menschen gefährdet, muss 80 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Person zu Schaden, bleibt mindestens der Punkt bestehen und das Bußgeld steigt auf 100 Euro.

Sicher­heits­ab­stand unter beson­deren Bedingungen

Nicht immer herrschen im Straßen­verkehr optimale Bedin­gungen. Bestehen beispiels­weise ungünstige Witterungs- und Wetter­ver­hält­nisse wie starker Regen, Schneefall, Glatteis oder Nebel, kann das den Bremsweg verlängern oder die Reakti­onszeit verkürzen. In der Folge wäre der Sicher­heits­ab­stand gemäß der Einschätzung des Fahrers anzupassen. Hierbei sollte der Verkehrs­teil­nehmer – wie auch bei Kurven, Steigungen und Gefällen – besondere Vorsicht walten lassen, um nicht einen Auffahr­unfall zu riskieren.

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