Anhörungsbogen – was nun?
Einmal unbemerkt zu schnell gefahren, den Abstand nicht eingehalten, ein Rotlicht übersehen oder am Steuer telefoniert – und schon halten Sie verblüfft einen Anhörungsbogen in den Händen. Dieser ist Teil des Vorverfahrens bei einem Bußgeldverfahren und kommt in der Regel vor der Zustellung des Bußgeldbescheids auf postalischem Wege zu Ihnen nach Hause. Welche Details jetzt von Bedeutung sind, soll im Folgenden unter die Lupe genommen werden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
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Darauf sollten Sie achten!
Ein Anhörungsbogen verschafft dem vermeintlichen Verursacher eines Verstoßes im Straßenverkehr rechtliches Gehör - also die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf der Bußgeldstelle oder Polizeibehörde zu äußern. Aber Vorsicht! Machen Sie beim Ausfüllen des Dokuments keine Angaben zum Tathergang, die Sie selbst belasten könnten. Ein frühes Schuldeingeständnis verringert später die Chance auf Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens. Grundsätzlich gilt:
- Sie haben das Recht zu schweigen. Lediglich Angaben zu den persönlichen Daten wie Ihren vollständigen Namen, Ihre Wohnanschrift sowie Geburtsdatum und Geburtsort sind verpflichtend, wenn die im Dokument vermerkten Angaben zu Ihrer Person fehlerhaft sind.
- Wenn Sie zwar Fahrzeughalter sind, aber zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrzeugführer waren, müssen Sie diesen nicht belasten, wenn Sie mit ihm verwandt oder verschwägert sind. Der Adressat des Dokuments kann in diesen Fällen also von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Kann der Fahrzeugführer aufgrund berechtigt oder unberechtigt unterlassener Mitwirkung von Ihnen als Fahrzeughalter nicht ermittelt werden, müssen Sie jedoch mit Sanktionen – wie einer Fahrtenbuchauflage – rechnen. Das gilt insbesondere im Wiederholungsfall.
- Bewusst falsche Angaben, also die Benennung eines Fahrers, der tatsächlich nicht gefahren ist, stellen grundsätzlich eine strafbare Handlung wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 Abs. 2 StGB dar. Dies gilt wiederum nicht, sofern Sie sich selbst wahrheitswidrig als Fahrer benennen.
Artikel 103 des Grundgesetzes besagt, dass vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör hat.
Was steht drin & was können Sie tun?
Folgende Angaben sollten im Dokument mitgeteilt werden, um dessen formellen Anforderungen zu entsprechen:
- Anschrift der Behörde
- Anschrift des Adressaten
- Ort- und Datum der Ausstellung des Dokuments
- Das Aktenzeichen
- Die Betitelung als "Anhörung"
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs
- Angaben zur Tat (Ort, Zeit, Vorwurf)
- Vorhandene Zeugenangaben und Beweismittel (z. B. Videoaufnahmen und Blitzerfotos)
- Eine Rechtsbehelfsbelehrung
Wenn Sie also geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen erhalten haben, sind Sie gut beraten, diesen von einem Verkehrsrechtler gründlich in Augenschein nehmen zu lassen. Dieser kann - spätestens, wenn der Bußgeldbescheid ergangen ist - nach Einsicht in die Ermittlungsakten prüfen, ob der Vorwurf berechtigt oder juristisch anfechtbar ist.
Wann erhalten Sie kein amtliches Dokument?
Begehen Sie einen Verstoß im Straßenverkehr und geraten in eine mobile Verkehrskontrolle, räumen Ihnen die Beamten schon vor Ort die Möglichkeit einer Anhörung ein. Unabhängig davon, ob Sie sich zum Tathergang äußern, kann die Behörde auf die Zusendung eines amtlichen Dokumentes verzichten und Sie erhalten - wenn man Sie für schuldig hält - direkt einen Bußgeldbescheid.
Die Folgen einer Fahrtenbuchauflage
Noch einmal zurück zur Fahrtenbuchauflage. Diese dient laut § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dem Zweck, dass bei einem erneuten Verkehrsverstoß der tatsächliche Fahrer anhand des Fahrtenbuchs ermittelt werden kann. Das bedeutet für den Halter die Pflicht zur lückenlosen Dokumentierung aller getätigten Fahrten, was in der Regel mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist.
Zudem ist der Fahrzeughalter dazu verpflichtet, sein Fahrtenbuch auf Verlangen der zuständigen Behörde zwecks Prüfung der Einträge jederzeit vorzulegen. Außerdem muss der Betroffene das Fahrtenbuch sechs Monate lang nach Ablauf des Zeitraums, in dem es geführt werden muss, aufbewahren.
Was die Dauer der Fahrtenbuchauflage betrifft, so sind bei geringeren Verstößen zumeist nicht mehr als Monate vorgesehen. Bei einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit wie Fahrerflucht jedoch kann das Führen eines Fahrtenbuchs auch über einen längeren Zeitraum wie mehrere Jahre angeordnet werden. Gut zu wissen: Wer die Fahrtenbuchauflage missachtet oder die damit verbundenen Pflichten in Teilen verletzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro rechnen.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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